Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wie zitiert man das grundgesetz?? Näheres siehe details..?

ich würde gerne den Teil des grundgesetzes schriftlich zitieren, der das recht auf meinungsfreiheit garantiert.Wie mache ich das korrekt???

Update:

ich würde gerne den Teil des grundgesetzes schriftlich zitieren, der das recht auf meinungsfreiheit garantiert.Wie mache ich das korrekt???

-----------

Ganz einfach,da gibt es doch so eine spezielle Art,zu zitieren:

"Wie in folgendem Artikel des Grundgesetzes,siehe *buchstabensalat hier einfügen* ??"

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    GG § 5

    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

    Grundgesetz darf man mit GG abkürzen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie man in Texten zitiert, kommt auf den Text an. Typischerweise sollten Zitiervorschriften gegeben sein. Zunächst aber: Das Grundgesetz besteht aus Artikeln, nicht aus Paragraphen. Also keinesfalls §5 schreiben, sondern sowas wie:

    Laut Art. 5.1 GG hat jeder "das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

    Oder: Art. 5.1 des deutschen Grundgesetzes lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

    Oder Du rückst das Zitat ein, z.B. in der Form:

    blabla... Die Meinungsfreiheit ist grundgesätzlich geschützt.

    Dann eingerückt:

    Art. 5.1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Vielleicht machst Du es auch über eine Fußnote, d.h. Du schreibst den Text irgendwie hervorgehoben (z.B. in "" oder in kursiver Schrift) und versiehst ihn mit einer Fußnote in der nur steht: Art. 5.1 GG.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gesetztestexte zitiert man immer, indem das Gesetzbuch oder der Gesetztestext, aus dem das Zitat stammt, als Letztes genannt werden. Vorangestellt sind die Abschnitte in absteigender Reihenfolge, also hier "Kapitel xy, Abs. z GG". Ansonsten beispielsweise "§ xy, Abs. z, SBG III".

    "Zitat" (Kapitel, Absatz GG).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gesetzestexte kannst (darfst) du ohne den besonderen Hinweis, das es sich um einZitat handelt, wiedergeben. Ob das sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden - viele Juristen sagen, dass nur derjenige die Gesetzestexte wort-wörtlich wiedergibt, dem andere Argumente fehlen. Die Quelle solltest du aber aus Verständnisgründen mit angeben. Als Beispiel: "xxxxxxxx (Art. 5 (x) GG)"

    Hinweis an Berkana: Im Grundgesetz gibt es keine "§§" sondern nur Artikel (Art.)

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Und wenn Du etwas aus dem Grundgesetz zitierst (aufschreibst) musst Du immer Deine Quellen angeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Indem du den Teil des Gesetzes, indem das Recht auf Meinungsfreiheit, steht, zitierst. Ich verstehe dein Problem nicht so ganz??? Zitat: " ...bla bla bla."

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.