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Snorre fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mal 'ne rechtliche Frage...?

Wenn ich im polizeilichen Führungszeugnis ne kleine Vorstrafe hab',sagen wir mal, wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt,wird der Eintrag nach irgendeiner Frist wieder gelöscht,oder bleibt der da drin?

Ich würde doch so gerne bei UPS für einen Hungerlohn arbeiten und da braucht man ein sauberes Führungszeugnis:-(

3 Antworten

Bewertung
  • Meno K
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einträge im Führungszeugnis werden nach bestimmten Fristen, die von der Schwere der Tat abhängen, automatisch gelöscht.

    Sollten in deinem Fall vermutlich 3, maximal 5 Jahre sein.

    Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

    bzw. http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR0024309...

    @MrC: Das richtige Gesetz, aber der falsche Paragraph - §46 ist für Tilgungsfristen für unbeschränkte Zentralregisterauszüge - das polizeiliche Führungszeugnis ist aber kein unbeschränkter Auszug.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hängt von der Höhe der Strafe ab, die Dir verhängt wurde! Damit Du das hier nicht auch noch schreiben mußt, gebe ich Dir einfach einen Link, unter dem Du das ganz leicht selbst nachlesen kannst (§46 BZRG)!

    Da Du aber sagtest kleine Strafe, wird es wohl nach fünf Jahren gelöscht sein!

    @meno:

    Muß ich Dir Recht geben! Habe ich falsch nachgeschlagen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß nicht wie lange die Löschung dauert, aber ich weiß das UPS viel Leistung verlangt aber dafür auch gut bezahlt!!!!

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