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Kündigung einer mietwohnung?

Meine schwester hat einen zwei jahres vertrag unterschrieben für ihre wohnung!nun wollen sie ausziehen weil das zweite kind unterwegs ist und die wohnung zu klein ist!

sie hat mit einer kündigungsfrist von drei monaten gekündigt schriftlich in zweifacher ausführung und einmal kam unterschrieben von der wohnungsverwaltung zurück!

nun zur frage ist damit die kündigung rechtkräftig oder muss sie zwei jahre drin bleiben?

Update:

ich sehe das eigentlich auch so das sie rechtskräftig ist!da der zeitpunkt und die gründe mit drin standen!

7 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Wohnungsgesellschaft die Kündigung unterschrieben zurückgeschikt hat sind sie mit der Kündigung einverstanden. Deine Schwester kann ausziehen, sie muß nur noch die 3 Monate die Miete bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann ich so nicht sagen, denn ich kenne den Vertrag nicht. Aber ein Zweijahresvertrag ist auf 2 Jahre ausgelegt und soweit die Klauseln nichts anderes vorsehen, muß sie 2 Jahre "absitzen" denn das deutsche Mietrecht geht davon aus, daß man in der Lage ist, zu planen, auch für 2 Jahre.

    Meine Bekannte hat 4 Kinder und sie alle leben provisorisch zu sechst in einer kleinen in einer 3 Zimmer Wohnung!

    Wegen der Wohnung: Sie sollen sicherheitshalber nochmal dort anrufen, um sich abzusichern

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Wohnungsverwaltung hat nur das Schreiben als Erhalten quittiert. Die Verwaltung muß sich extra mit einem Schreiben Stellung nehmen. Wenn sie sich nicht meldet, hat sie es akzeptiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall mündlich nochmals nachfragen. Am Besten Du gehst persönlich hin und regelst alles. Falls sie nicht einverstanden sind,frag nach ob Du einen Nachmieter bringen kannst. Mach es sobald wie möglich, dann hast Du genügend Zeit.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Normal sollte die Kündigung rechtskräftig sein, wenn die HV die Kündigung gegenzeichnet. Das ist sozusagen die Bestätigung.

    Allerdings sollte noch von der HV ein ordentlicher Brief per Post kommen, in dem steht, was bei Auszug alles zu beachten ist und wann der genaue Kündigungszeitpunkt ist...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Da ein Exemplar Unterschrieben zurück kam würde ich sagen kann sie nach 3 Monaten ausziehen. Aber damit sie auf Nummer sicher geht soll sie doch bei ihrer Wohnungsverwaltung mal anrufen. Wenn es nicht so weit weg ist, vielleicht sogar selber vorbei gehen.

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was zurückkam war nur die Eingangsbestätigung. Ob Die Kündigung wirksam ist, kommt auf den Mietvertrag an. Ist eine vorzeitige Kündigung vorgesehen? Wenn nicht gilt 2 Jahre und die Kündigung gilt nicht. Mein Rat: Verwaltung anrufen und eventuell Nachmieter suchen. Auf jeden Fall mit denen reden und versuchen gütlich zu einigen. Können sonst erhebliche Kosten auf Deine Freundin zukommen

    Na dann sag IHR sie soll ausziehen. Sag MIR dann so in 1 Jahr mal bescheid wieviel sie bezahlen durfte. Ich schätze, in Abhängigkeit der noch "abzuwohnenden" Zeit zwischen 5.000 und 10.000 Euro

    @ulmuhu: Bitte gebt keine falschen Rechtsauskünfte. Es kann sehr teuer für die Frau werden

    @snix5001: Eine Gegenzeichnung der Kündigung ist KEINE Anerkennung sondern nur eine Empfangsbestätigung und sagt nichts über die Rechtmäßigkeit aus

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