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Wem bescheid geben bei folgenden Fall?

Bei uns am Büdchen sind neue Besitzer rein gekommen!Türkische bürger(spielt aber keine rolle)

Folgendes

Ein Mädchen 10 oder 11 jahre alt steht jeden abend teilweise bis halb zehn hinter dem Verkaufsschalter!Von einen Erzihungsberechtigten keine spur die sind denke ich mal in der darüberliegenden Wohnung!Dieses Mädchen managt also den Verkauf und wenn mal eine Kiste Bier zu schwer ist fragt sie den Kunden ob er helfen kann!Ich habe die kleine gefragt wo ihre Eltern sind und sie sagt dann ich helfe nur eben kurz hier meine Eltern kommen gleich(was aber nicht stimmt weil öfter schon beobachtet)spricht man dann die Mutter an sagt sie das die kleine gerne hilft!

Hallo?Was soll das denn?Was kann man dagegen machen?Selbst nach der Schule sitzt die kleine da und macht noch nebenbei ihre Hausaufgaben!Das kann doch nicht gut sein für ein so junges Mädchen oder bin ich da ehr zu kleinlich eingestellt?

Update:

So soll es dann sein!Ich war mir nicht so recht schlüssig ob man das Ordnungsamt oder das Jugendamt verständigen sollte!

14 Antworten

Bewertung
  • Maxi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ausser dem jugendamt kannst du auch das gewerbeaufsichtsamt informieren. letzteres hätte aber schwere konsequenzen für den pächter/ die eltern. daher würde ich erst zum jugendamt gehen. fruchtet das nicht, gehst du eben noch den anderen schritt. ich finde es aber sehr vorbildlich, dass endlich mal jemand nicht einfach wegguckt und was unternimmt. mein respekt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du solltest das jugendamt verständigen, kannst das auch anonym machen

    Die Eltern begehen hier eine Verletzung ihrer Fürsorgepflicht, das ist strafbar

    Ein Kind dieses Alters darf normalerweise überhaupt nicht arbeiten außer z.B beim Nachbarn den Zaun streichen

    So soll der Kinderarbeit vorgebeugt werden, dessen sich die Eltern hier strafbar machen

    Quelle(n): Jurastudentin
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich beim Jugendamt melden.

    Gruß

    Blacky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, du bist nicht kleinlich. Melde es dem Jugendamt. Kinder in dem Alter sollten überhaupt nicht arbeiten.

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  • Conrad
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Aus der Landwirtschaft kenn ich das. Ich bin alt und als Kind habe ich auch bei Bauern für ein Taschengeld geholfen. Mir hat es nichts ausgemacht, aber heute ist das eben anders. Sag der Mutter erst, daß das verboten ist, daß Kinder so viel und bis spät helfen müssen. Sie sieht es vielleicht ein, ohne daß Behörden einschreiten müssen.

    Wenns nichts bringt, frag mal das Kind, was geschieht, wenn es nicht mehr soviel helfen kann. Wenn sich nichts ändert, rufst du eben beim Jugendamt an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kinderarbeit ist verboten und wenn es sich um den eigenen Laden handelt.

    Außerdem darf das Kind nicht abends alleine in der Bude sein.

    Man kann das melden, entweder beim Jugendamt, beim Kinderschutzbund oder beim Ordnungsamt und die kontrollieren dann die Sache.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ordnungsamt ODER Jugendamt? BEIDE!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde dem Jugendamt und der Gewerbeaufsicht sowie dem Gesundheitsamt Anzeige erstatten.

    In diesem Alter darf kein Kind arbeiten, auch nicht im elterlichen Betrieb. Aufgrund des Alters kann diese Kind auch kein Gesundheitszeugniss haben.

    Bitte mache sofort Deine Anzeige gegen diese "Rabeneltern".

    Nur so können wir in die Kinder unserer Welt schützen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jugendamt ist schon eine gute Idee aber ich würde die Gewerbeaufsicht hin schicken, dann können sich die Eltern richtig warm anziehen.

    Ein Kind das Alkohol verkauft und überhaupt arbeitet??

    Geht es noch?

    Wir leben ja wohl in einem Land, wo Kinderarbeit und Gefährdung von Kindern untersagt sind!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin auch für's Jugendamt. Und wenn es öfter oder regelmäßig passiert, bist Du auch nicht kleinlich. Und wenn sie auch abends da steht, erst recht nicht. Wozu haben wir denn den Kinderschutz im Gesetz?

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