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Bürgschaft ???
Hallöchen ;)
kann jmd der eine Bürgschaft für ne Wohnung unterschrieben hat , das wieder rückgängig machen ?
wenn ja , wie ?
Vielen Dank schon mal
Lg Roxie
6 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich Nein. Man hätte die Bürgschaft in irgendeiner Art begrenzen können.
Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Anfragen, unter welchen Voraussetzungen er die Bürgschaft zurück gibt. Bei Mietwohnungen dürfen ja nicht mehr als 3 Monate Kaution hinterlegt werden. Wenn dies geschehen ist, ist eine Bürgschaft zusätzlich ungesetzlich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du jetzt selbst für die wohnung bürgen kannst oder jemand anderen hast der die bürgschaft übernimmt, dann müsste das in vernünftiger absprache mit dem vermieter möglich sein...ansonsten stehen deine chancen eher schlecht...
lg...
- HeinzLv 4vor 1 Jahrzehnt
gugge in meine Quelle ,hoffentlich konnte ich dir helfen .fG aus Berlin
Quelle(n): http://www.eidinger.eu/ - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist
bestimmt nicht mehr.
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