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Bürgschaft ???

Hallöchen ;)

kann jmd der eine Bürgschaft für ne Wohnung unterschrieben hat , das wieder rückgängig machen ?

wenn ja , wie ?

Vielen Dank schon mal

Lg Roxie

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich Nein. Man hätte die Bürgschaft in irgendeiner Art begrenzen können.

    Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Anfragen, unter welchen Voraussetzungen er die Bürgschaft zurück gibt. Bei Mietwohnungen dürfen ja nicht mehr als 3 Monate Kaution hinterlegt werden. Wenn dies geschehen ist, ist eine Bürgschaft zusätzlich ungesetzlich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du jetzt selbst für die wohnung bürgen kannst oder jemand anderen hast der die bürgschaft übernimmt, dann müsste das in vernünftiger absprache mit dem vermieter möglich sein...ansonsten stehen deine chancen eher schlecht...

    lg...

  • Heinz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    gugge in meine Quelle ,hoffentlich konnte ich dir helfen .fG aus Berlin

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist

    bestimmt nicht mehr.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein ,da in diesem Falle der Mietvertrag ungültig wird !

  • vor 1 Jahrzehnt

    ERkundige dich mal bei einem Anwalt.

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