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Vermietung an Nichtraucher?
Hi,
mir ist aufgefallen, dass bei Wohnungsangeboten zur Miete häufig ein Zusatz steht, wie "nur an Nichtraucher" oder "Nichtraucherwohnung".
Nun meine Frage: ist das zulässig?
Klar kann der Eingentümer einer Wohnung sich aussuchen, wem er seine Wohnung vermietet und wem nicht. Er kann sie sich meinetwegen auch aussuchen, je nachdem wie ihm die Nase gefällt.
Aber ist diese Anzeige nicht diskriminierend? Ist es nicht ein Eingriff in die Intimsphäre jemanden danach zu befragen, ob er Raucher oder Nichtraucher ist? Rechtlich darf man die Wohnung doch so nutzen, wie man es für sich persönlich braucht?
Es sei denn natürlich gewerblich oder wenn Schäden zu befürchten sind.
Genauso gut könnte man ja sagen nicht an Kaffeetrinker oder Vegetarier.
Das Rauchen verursacht doch lediglich Schäden in Form von Nikotinablagerungen, die man problemlos beseitigen kann (neu streichen z.b.).
Das würde mich mal interessieren...
Ich bin übrigens Nichtraucherin.
danke für die Antworten. Die Wahl der besten Antwort überlasse ich den Usern.
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vor vielen Jahren haben wir einmal in einer wunderschönen Altbauwohnung gelebt, die wir selber renoviert haben. Vor uns lebten starke Raucher in der Wohnung. Schon beim besichtigungstermin fiel uns der Mief negativ auf.
Die herrlichen Stuckdecken hielt ich für cremefarben.
Bei der Renovierung selbiger merkten wir aber gleich, dass es sich nicht um eine farbliche Variante handelte, sondern um Nikotin, welches immer wieder durchschlug. Auch nach dem sechsten Mal streichen!!!
Wir mussten die Decken mehrfach mit einer speziellen Nikotinfarbe streichen, bevor das Gelb nicht wieder durchschlug.
Aus diesem Grund und unseren gemachten Erfahrungen kann ich verstehen, wenn Wohnungseigentümer lieber an Nichtraucher vermieten.
Man darf sich ja auch aussuchen, ob man Mieter mit Hunden/ Kindern oder sonstwas nimmt, ältere Menschen bevorzugt, ruhige oder solvente. Auch das sind Formen von Diskriminierung.
Als Vermieter hat man heutzutage doch eh kaum noch Rechte. Mietnomaden können Eigentümer an den Rand oder in den Ruin bringen. Und auch so ist es für Vermieter heute nicht einfach, da ist es nur legitim, wenn diese wenigstens ihre Bausubstanzen zu schützen versuchen.
Doch es ist richtig: Genau wie man dem Arbeitgeber bei der Bewerbung verschweigen darf, dass man schwanger ist, kann man hier lügen, man sei Nichtraucher und darf hinterher nicht deswegen rausgeworfen werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist unzulässig.
Man kann also ruhig lügen und sagen, man wäre Nichtraucher. Außerdem kann man sich ja auch plötzlich das Rauchen angewöhnt haben - deswegen kann der Vermieter einem nicht kündigen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kürzlich wurde im Radio über einen Fall berichtet, da ging es um Renovierungskosten einer Raucherwohnung. Da waren die Schäden nicht problemlos zu beseitigen, denn es mussten die Türblätter und Rahmen ausgetauscht werden, weil es mit Streichen nicht getan war.
Ärgerlich sind auch Brandlöcher im Teppichboden, noch schlimmer, im Parkett.
Falls das diskriminierend ist, ist es auch diskriminierend, eine Wohnung nicht an Tierbesitzer zu vermieten.
- kwieenmumLv 7vor 1 Jahrzehnt
Habe grade gestern im Mietrecht gelesen, dass es nicht zulässig ist, einem Mieter vorzuschreiben, ob er in seiner Wohnung raucht oder nicht.
Wir haben grade eine Wohnung zu vermieten und wir werden auf jeden Fall auch auf einen Nichtraucher/in achten...aber wenn der Eigentümer hinterher merkt, dass in der Wohnung geraucht wird, kann er rechtlich nichts dagegen tun.
Die Leute können in ihre Anzeigen reinschreiben, was sie möchten, so lange keiner wegen Diskriminierung klagt. Aber ich denke, wenn es jemand mache würde, hätte er gute Erfolgschancen.
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- as_overtLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo erstmal..!!
Da hast du völlig Recht.
Da gibt es die verschiedensten Verbote seitens der Vermieter, die rechtlich eigentlich nicht geschrieben werden dürften.
Aber Raucher werden doch von der Gesellschaft per Gesetz schon diskriminiert.
In ein "Miet -Angebot " gehört soetwas nicht.
Es ist tatsächlich eine Diskriminierung.
Wenn dem Vermieter die Nase nicht gefällt, beim persönlichen Gespräch finde ich das ok, wenn er die Wohnung jemand anderen gibt.
aber direkt zu schreiben, Bitte nur kleine ,rundliche Nasen.....
????
Du wirst wohl kaum deinen Freundeskreis zerstören, weil du sie nicht einlädst, weil eben 2 Raucher dabei sind....
Nur wegen der Wohnung.
Das ist doch ein Eingriff in die Privatsphäre.
Leider Hast du keine rechtliche Möglichkeit das zu ändern.
Anzeigen wegen Diskriminierung verlaufen meistens im Sand.
Weil der Vermieter mit seinem Eigentum machen kann, was er will.
Hatte letztens auch so `n Inserat...
" 3Zimmer, 112qm an solventen jungen Mann zu vermieten....keine kinder und Haustiere... "
Hab mich auch gefragt, was das für ne Annonce ist.
Da kommt man doch wirklich ins Grübeln.
Fakt ist, das ein Anbieter von Immobilien machen kann , was er will.
Eben auch ,"seinem Wertgefühl" entsprechende Mieter suchen.
Manchmal wünsch ich mir die "Zwangszuweisung von Wohnraum " zurück.( das gabs nach dem 2. Weltkrieg.)
Ich weiss, das es das heute schon wieder gibt...
aber im entgegengesetzem Sinn.
Ein Hartz 4 Empfänger darf nur 35qm unter 500€ Miete haben.Und das ist der Höchst-Satz....
Gesetzlich werden alle in die "Wohn- Bau- Gesellschaften" getrieben.
Und schon werden, nach dem Vorbild in den USA , Slums
gebildet.
Also Gebiete. mit sehr hoher Kriminalität
In diesem Sinne...
Rechtlich kann man Vermieter, die sagen, "Ich mag keine Raucher..." - "Ich mag keine Kinder..." ... Ich mag Keine Tiere...
nicht verurteilen...
Solche Leute haben keinen Bezug zur Realität mehr!
Also sollte man sie eher menschlich bemitleiden.
- vor 1 Jahrzehnt
Nikotin diente eigentlich als Schädlingsbekämpfungsmittel,daher hat es auch die Eigenschaft in die kleinsten Ritzen zu ziehen und ist auch mit Wasser nicht wegzubekommen da es Fette enthält. Das ist besonders in einer Dachwohnung sehr ärgerlich ,da sie meist Holzdecken haben. Das Nikotin zieht hindurch bis ins Dämmmaterial und der Geruch bleibt. Da hilft, wenn man Glück hat, ein Ozon gerät das man sich leihen kann ,aber sehr Teuer ist.Das machen Gebrauchtwagenhändler auch.Ich finde es nicht Diskriminierend die Frage,denn Starke Raucher begehen Sachbeschädigung. Bei mir waren sogar die weißen Kunststoffrahmen der Fenster außen, gelb vom Lüften.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung wen er in der Mietwohnung haben möchte.
- vor 1 Jahrzehnt
Nikotinablagerungen an den Wänden kann dazu führen, dass ein "normale" Wandfarbe beim nächsten mahlern nicht mehr ordentlich haftet und die Wand fleckig wird.
In diesem Falle ist dann tatsächlich ein Schaden entstanden, weil die Wand dann vor dem streichen entweder teuer vor behandelt werden muss oder eine spezielle teuerer Farbe verwendet werden muss.
In diesem Falle liegt dann ein materieller Schaden vor, der vermieden hatte werden können.
- ossibraut53Lv 6vor 1 Jahrzehnt
das ist private willkür,aber raucher oder nichtraucher,das geht einfach zu weit.bis jetzt habe ich in unserer region bei den wohnungsangeboten nichts gelesen,das sagt der vermieter wahrscheinlich dann persönlich.rechtlich ist es nicht ok.,aber die wohnung ist sein eigentum,da kann er bestimmen.(leider)genau wie mit haustieren oder kinder.in meiner von ihm gemietet wohnung würde ich rauchen,das ist meine private angelegenheit.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
der Zusatz "nur an Nichtraucher" ist unzulässig, die Frage vom potentiellenm Vermieter jedoch zulässig, auch wenn Du die nicht wahrheitsgemäß beantwortest