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schmuseeve fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

hundebiss was muss die versicherung zahlen ??

meine mutter wurde vor gut 10 wochen von einem weihmaraner in den arm gebissen (auch wenn der biss ihrer dackeldame galt) sie musste 3 wochen eine gibsschiene tragen und schleuche im arm haben damit sich das nicht endzündet. der hund hatte wohl einmal zugebissen aber durch den arm durch das auch muskeln und nerven beschädigt wurden. ihre klamotten wurden durch den biss unbrauchbar und sie konnte fast 4 wochen nicht arbeiten gehen da sie als busfahrein ihren arm braucht von seitens der versicherung kam heute ein schreiben dass sie ihr 500€ überweisen als anzahlung bis sie sich geäußert hat was sie von der versicherung haben will. aber was kann mann denn verlangen nach solchen schmerzen und mit einem nicht mehr ganz so belastbaren arm ???? und nochwas der mann der mit dem hund der gebissen hat draußen war war ein hundepsychologe er hatte ihn einfach von der leine gemacht und wollte sehen was passiert muss man ihm die lizens wegnehmen ?? vielen dank

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da gibt es nur die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da gibt es Vergleichsurteile.

    Brauchst aber ein ärztliches Attest.

    Am besten von einem geeigneten RA beraten lassen und Strafanzeige stellen.

    Klamotten müssen auch ersetzt werden.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

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  • özlem
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist doch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und keine Sachschadenversicherung oder?

    Wenn es eine Haftpflicht ist, zahlt sie für alle entstandenen Schäden.

    Deine Mutter wird wohl Pflichtversichert sein (oder privat?). Die Behandlungskosten und die Krankenzeit hat eure Versicherung übernommen (über 40 Tage bekommt deine Mutter ihren Lohn von der Versicherung - i.d.R. 70%) - die Haftpflicht wird diese Kosten also an die Krankenversicherung zurück erstatten.

    Deine Mutter hat dann noch das Recht auf Schmerzensgeld. Hierzu würde ich mit dem Arzt und mit einem Anwalt sprechen. Wenn dauerhafter Schaden entstanden ist, muss das der Arzt attestieren. Es wird eine Art Gutachten erstellt.

    Die zerstörte Kleidung fällt dann unter Sachschaden, die von der Haftpflicht auch gedeckt ist.

    Das beste wäre, wenn ihr euch an einen Rechtsanwalt wendet. Vielleicht könnt ihr gleich einen über euren Arzt finden, der sich mit solchen Fällen auskennt. Die Kosten für den Anwalt muss übrigens auch die Haftpflicht des Hundehalters übernehmen.

    Viel Erfolg und gute Besserung für deine Mutter!

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