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Hartz4 und Wohneigentum?

Werde in ein paar Tagen Hartz4 Empfänger und wohne zur Miete. Nun wollen aber meine Eltern (wohnen 300 km entfernt) ein kleines Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, die gleich auf meinen Namen laufen soll, die aber von mir erst nach dem Tod beider Eltern genutzt werden kann. Ich bekomme auch keine Miete von ihnen. Gibt es da Probleme mit der ARGE für mich oder habe ich trotzdem Anspruch auf volles ALG 2 und Übernahme meiner Mietkosten? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

4 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf keinen Fall das Wohneigentum auf deinen Namen kaufen! Du verlierst deinen Anspruch auf Mietkosten zuschuss, bzw. -übernahme!

    Die Verwertung der Immobilie durch ARGE wäre möglich, wenn die Wohnung gesetzl. bestimmte Größen überschreitet.

    Hierfür gibt es bereits eine Antwort, die im weitesten Sinne einigermaßen zutreffend ist.

    Weitere Ausführungen hierzu würden zu weit führen.

    Nur soviel: Wenn deinen Eltern ein sog. "lebenslanges Nießbrauchrecht" vertraglich eingeräumt ist, ist die Verwertung der Immo durch ARGE so gut wie unmöglich; niemand, der noch ganz bei Trost ist, kauft eine solche Immobilie.

    Die Beantwortung der FRage stellt keine juristische Auskunft oder Rechtsberatung im Sinne des BGB dar.

    Quelle(n): Bin Unternehmensberater in Versicherungs- u. Immobilienfragen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass Dir das Haus keinesfalls überschreiben solange Du Hartz 4 beziehen möchtest.

    Da Du nicht selbst in dem Haus wohnst, bist Du verpflichtet das Haus (Vermögen!) zu verwerten - sprich zu verkaufen und davon Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei würde das Haus wegen des Nießbrauchrechts Deiner Eltern nur einen Bruchteil des Wertes als Kaufpreis erzielen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich bleibt sich das Gleich!

    Da Deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig sind müssen sie wohl irgendwann ihre Vermögensverhältnisse offen legen !

    Sollten sie also das Haus oder die Wohnung sofort auf Dich

    überschreiben lassen und es Dir aber erst nach ihrem Tode nutzbar ist kann es Dir nicht angerechnet werden !

    Kaufen sie das Objekt auf ihren Namen und versterben und vererben es Dir sieht die Sache in beiden Fällen gleich aus!

    Da Harz 4 oder Sozialhilfe Rueckzahlpflichtige Leistungen sind ,wenn Masse vorhanden,können die Ämter von Dir

    bei Erbantritt die Rueckzahlung verlangen und dies bis zu 10 Jahre nach Leistungsbezug !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf die Größe des Hauses an.

    Wenn du alleinstehend bist, dann sind glaube ich ca. 80qm das Maximum.

    Inwieweit ALG2 dann betroffen ist kann ich dir nicht sagen...

    "Hartz4 - ALG 2 und Wohneigentum

    In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass für ein oder zwei Personen eine Eigentumswohnung von 80 oder ein Eigenheim von 90 Quadratmetern als "Schonvermögen" geschützt und von den Arbeitslosen deshalb nicht verkauft werden muss. Für jede weitere Person kommen 20 Quadratmeter hinzu (Aktenzeichen: B 7b AS 2/05 R)."

    Anrecht auf Übernahme deiner Mietkosten hast du dann definitiv nicht mehr!

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