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Wenn man die Zeit totschlägt, begeht man dann einen Mord ?
16 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Pass nur auf dass die Zeit sich nicht rächt und noch schneller vergeht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, Du kannst nur die Stunden, Minuten, Sekunden usw. totschlagen, die Zeit selbst nicht, die hat ein zähes Leben und bevor sie stirbt, stirbst Du!
- vor 1 Jahrzehnt
>>Der Captain kommt herangerudert und "bremst" kurz, um mal wieder ein wenig Leser-Zeit totzuschlagen und raunt sich in den Bart:
"Das ist tatsächlich ein Paradoxon: Denn egal wie oft oder wie viel Zeit man auch totschlägt, wird sie am Ende den "Kampf auf Leben und Tod" doch gewonnen haben. Wenn unsere Zeit gekommen ist, strecken wie alle Viere von uns. Wer zuletzt lacht, lacht eben doch am längsten....*lachmichtot."
>>Captain Haddok guckt auf die Uhr, erschlägt schnell mit der "Zeit" (Zeitung) eine Mücke und legt sich wieder in die Riemen *lach
Quelle(n): Sanduhr (mit Getriebe-"Sand" befüllt) *lach - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Naja die zeit ist aj iwie untot weil die is ja unendlcih die Zeit selbst wenn wir lange tot sein werden udn auch bevor wir geboren wurden gabs die schon als von daher eigentlcih kein Mord. Außerdem Leben totgesagt bekanntlcih länger was sich bei der ZEit schon bewahrheitet wei wenn einem langweilig ist d.h. man schlägt zeit tot dann vergeht diese ja viel langsamer.
- vor 1 Jahrzehnt
§ 211 StGB
Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
(das vorletzte Wort beantwortet deine Frage explizit)
Quelle(n): Strafgesetzbuch - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, man bekommt Lebenslänglich.
- Kölner-GhandiLv 4vor 1 Jahrzehnt
was hast du gemacht, schreibe etwa klar ?
oder Frage die Staatsanwaltsschaft.