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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 1 Jahrzehnt

kann man Auto-steuern in raten zahlen?

wie muß ich vorgehen

11 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    liebe Vorredner, alle bisherigen Aussagen sind falsch. Nachzulesen im Kraftfahrzeugsteuergesetz §11 (1) und (2):

    (1) Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

    (2) Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer

    1. wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer

    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert,

    2. wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer

    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.

    Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Netter Versuch und das Finazamt darf "Raten", wann Geld kommt? ; )

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also ich hab ne steuer vo 139 euro im jahr. was soll ich denn da noch in raten zahlen?

    mach es doch einfach so und leg dir jeden monat ein paar euro zurück und wenn die steuer fällig ist zahlste sie einfach.

    @lily : meinst du vielleicht die versicherung? die steuer konnte man noch nie halbjährlich zahlen!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Finanzamt akzeptiert keine Ratenzahlung hierfür

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube das geht nicht.

    bei sowas ist vater staat seeehr unflexibel

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du dir die Steuern nicht leisten kannst solltest Du ernsthaft darüber nachdenken ob Du dir ein Auto leisten kannst, bzw. dir ein günstigeres anschaffst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja das steht auf dem KFZ-Steuerbescheid.

    Jährlich, 1/2 Jährlich, oder 1/4 Jährlich.

    Möglicherweise auch Monatlich.

    Allerdings mit Aufschlag von etwa 15 %

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Kfz.-Steuern kann man nicht in Raten zahlen. Sie werden in einem Jahresbetrag erhoben. Wenn Du den Betrag nicht in einer Summe aufbringen kannst, dann kannst Du einen Antrag auf Stundung und Teilzahlung stellen. Das kostet 0,5 % Zinsen im Monat. Einem Antrag auf Stundung gibt das Finanzamt aber nur statt, wenn Du einen schriftlichen Nachweis Deiner Bank vorlegen kannst, dass diese Dir das Geld nicht vorstreckt, also keinen Kredit gewährt. Es ist aber auf jeden Fall besser, wenn man sich gleich meldet beim Finanzamt, wenn man nicht zahlen kann. Wenn Du nicht zahlen kannst und auch nichts tust, dann wird es teurer, denn dann mußt du noch Säumniszuschläge zahlen. Unter Umständen steht dann auch der Gerichtsvollzieher auf der Matte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein ,das war einmal !

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