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Wer bekommt das Sorgerecht?

ein 16 jähriges Mädchen bekommt ein kind. wer hat das Sorgerecht? Der 18 jährige Vater des Kindes oder die Mutter des minderjährigen Mädchens?

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die mutter!!!! sie müsste das sorgerecht bekommen soviel ich weiß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als allererstes hat das jugendamt die vormundschaft,

    wer danachdas sorgerecht bekommt (wenn überhaupt)

    wird unterschiedlcih entschieden

    Ab 18 erhält meist das mädchen automatisch das sorgerecht zurück wenn es keine gründe gibt die dagegen sprechen.

    meistens bekommen in der zwischen zeit die personen da sorgerecht zugesprochen wo auch die mutter des kindes lebt

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Sorgerecht bekommt die Mutter des Kindes. Allerdings steht das Kind unter der Pflegschaft des Jugendamtes.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles falsch. Das Sorgerecht haben beide Eltern. Die ELtern der Mutter in keinster Weise. Hier die Rechtsprechung:

    Minderjährige Eltern können nicht Inhaber sämtlicher 3 Elemente der elterlichen Sorge (siehe dazu unter 2.) sein. Denn sie sind gemäß § 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und somit nicht in der Lage, die gesetzliche Vertretung für ihre Kinder wahrzunehmen. Diese Eltern sind jedoch nicht völlig von der elterlichen Sorge ausgeschlossen. Vielmehr sieht § 1673 Absatz 2 BGB hier folgende Regelung vor:

    Die Vermögenssorge (siehe dazu unter 2.2) steht ihnen überhaupt nicht zu.

    Die Personensorge besitzen sie zwar, können ihr Kind bei eventuellen Rechtshandlungen jedoch nicht vertreten.

    (Da diese Eltern hier zwar inhaltlich für ihre Kinder sorgen, sie aber dabei rechtlich nicht vertreten können, sind für diese den Eltern verbleibenden Elemente der elterlichen Sorge die Begriffe "tatsächliche Personensorge" oder "tatsächliche Sorge" oder "tatsächliches Sorgerecht" gebräuchlich.)

    Dass dem "tatsächlichen Sorgerecht" echte Bedeutung zukommt, zeigt sich am Beispiel einer minderjährigen Mutter. Ihr obliegen z.B. folgende Befugnisse:

    Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung,

    Vornamensgebung,

    Aufenthaltsbestimmung,

    Festlegung der Religion,

    Regelung des Umgangs mit anderen Personen,

    Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Operationen,

    Zustimmung zur Adoption.

    Obwohl die minderjährige Mutter bei diesen Beispielsfällen notwendig werdende Rechtshandlungen (z.B. das Abschließen von Verträgen) infolge ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht vornehmen kann, sondern diesbezüglich der andere Elternteil oder ein Vormund allein tätig werden müsste, wäre dieses Handeln ohne ihr Einverständnis unwirksam. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem anderen uneingeschränkt sorgeberechtigten Elternteil wäre also nicht etwa dessen Auffassung ausschlaggebend, sondern es bliebe bei wichtigen Entscheidungen nur der Weg zum Familiengericht. Wenn kein anderer sorgeberechtigter Elternteil, sondern ein Vormund (z.B. das Jugendamt) vorhanden ist, könnte sich die minderjährige Mutter sogar zunächst stets durchsetzen (vgl. § 1673 Absatz 2 BGB). Der Vormund müsste dann allerdings überlegen, ob er daraufhin das Familiengericht einschaltet (was jedoch nur bei zu befürchtenden Kindeswohl-Gefährdungen in Betracht kommen wird).

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    in der Hoffnung das alles klar kommen ... vorrangig die Mutter der Tochter oder des JA bis die leibl. Mutter 18 Jahre ist. Der Vater ist solang raus, bis es eine Sorgeerklärung gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sind sie nicht miteinander Verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sind sie aber Verheiratet, dann haben sie das gemeinsame Sorgerecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Mutter selber oder das Vormundschaftsgericht bestimmt die Oma dazu.

    Der Vater des Kindes, wenn er nicht verheiratet ist, bekommt das Sorgerecht auf keinen Fall.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn das Baby auf der Welt ist ,bekommt die Mutter automatisch ,das sorge recht.wenn sie mit dem Vater verheiratet ist ,dann haben sie das gemeinsame sorge recht. wenn der Vater oder die Mutter das alleinige sorge recht beantragt,wird es meistens der Mutter zugesprochen ,es sei denn sie kann aus welchen gründen nicht für ihr Kind da sein oder keine gute Mutter sein. und der Vater hat die besseren Karten.das entscheidet dann das Gericht.

  • Chiara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn der vater noch da ist bzw. die beiden zusammenleben und verheiratet sind ... dann der vater ,wenn sie nicht verheiratet sind dann nicht dann das jugendamt bis das mädchen 18 jahre alt ist ... das kind lebt dann aber trotzdem bei der mutter

    Quelle(n): eigen erfahrung
  • Leni
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Da würd das Jugendamt ein Wörtchen mitzureden haben!

    Denke aber das Mädchen ist die Mutter und wenn sie Hilfe

    vom Elternhaus hat ist ja alles geregelt!

    Kommt auch darauf an ob die minderjährige Mutter noch zuhaus

    bei Mutter lebt oder ob sie mit dem Kindesvater zusammenlebt!

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