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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

kann mir jemand einen rat geben?

hallo

mein bruder wohnte mit seiner freundin zusammen.

sie hat ihn so mir nichts dir nichts auf die strasse gesetzt.

es sind aber noch einige sachen in der wohnug was ihm gehört

(computer ect.)wie kann er das wieder bekommen ?sie meinte seine` klamotten´ würde sie in sein auto legen und das wars

kann sie denn einfach seine sachen behalten?

wollte nur mal wissen welche rechte er hat.

im mietvertrag ist nur sie eingetragen.

kann mir jemand weiter helfen?

lg pitipu

Update:

@bellado

gut und schön aber wie?

sie hat die wohnungsschlüssel

Update 2:

genug zeugen hat er, dass die sachen ihm sind

Update 3:

@cappu ma...

ja er hat sich an der mite beteiligt

ich glaube auch nicht das er mir was verschwiegen hat, denn wir gehen sehr offen miteinander um

danke trotztdem für die antwort

Update 4:

@cappu ma...

ja er hat sich an der miete beteiligt

ich glaube auch nicht das er mir was verschwiegen hat, denn wir gehen sehr offen miteinander um

danke trotztdem für die antwort

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das ist gar nicht so einfach,hab dem scheiß auch schon durch,du musst erstmal beweisen können das es auch seine Sachen sind,ich habe es damals über ihre Eltern versucht aber selbst den wollte sie das zeug nicht raus rücken......nach langen überlegen habe ich ihr dann mit Polizei und Anwalt gedroht und auf einmal ging es.... also dann wünsche ich euch viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ihm gehört, hat seine Ex ihm auch auszuhändigen. Und zwar so, dass es nicht beschädigt wird oder abhanden kommt. Einfach vor die Tür stellen ist z.B. nicht drin.

    Falls sie die Sachen nicht rausgeben will und es sich vom materiellen oder ideellen Wert her lohnt, notfalls auf herausgabe klagen.

    @superbine75: Der Vermieter darf mit Sicherheit keinen Notschlüssel haben und schon gar keinen in die Wohnung lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Versuch du doch mal, Kontakt mit ihr aufzunehmen. Oder kann er vielleicht Freunde von ihr darum bitten, mit ihr zu sprechen?

    Wenn sie die Sachen nicht freiwillig herausrückt, dann sollte er zunächst mit einer Anzeige drohen und dann sollte er zum Anwalt gehen. Ein Brief von einem Anwalt kostet nicht die Welt und wirkt meist schon.

  • chris
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    er könnte zur Polizei gehen und das dort mitteilen, dann würden sie zu seiner Freundin fahren und das klären !

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann die Polizei einschalten, um an seine Sachen zu kommen oder über einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen mit einer Frist für die Herausgabe.

    Hier handelt es sich ja um vorsätzliche Zurückhaltung von Gegenständen und Aneignung von fremden Eigentum und das ist strafbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Legal kommt Dein Bruder nicht in die Wohnung, denn der Mietvertrag läuft ja auf seine Freundin. Hat Dein Bruder sich an der Miete,... beteiligt? Ich könnte mir vorstellen, dass die Freundin die Sachen sozusagen als Pfand zurückbehält. Ich denke, Dein Bruder hat Dir einiges verschwiegen.

    Wenn finanziell alles geregelt ist, sollte er Rechnungen,... die belegen, dass er die Sachen bezahlt hat raussuchen (ich hoffe er hat die Belege aufgehoben!). Diese beweisen, dass diese Sachen ihm gehören und die kann man dem Anwalt vorlegen, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja kann er beweisen das die sachen ihn gehören?? wenn nicht denke ich mal sieht es eher mau aus hat er die a... karte gezogen würd ich mal sagen. Sollte er sich mal mit ein Anwalt beraten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich hat sie seine Sachen rauszurücken.

    Nachtrag: Dani's Rat folgen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es gibt noch die nette andere methode aber nur im notfall, mal mit dem fuß ordentlich klingeln, der alten würde ich was , er soll sie auf arbeit anrufen , jeden tag über den chef am besten , faxe senden mit der aufforderung eines termines wann er sein eigentum abholen kann, solche weiber sind doch echt arm dran, wenn sie nichts weiter haben.

    das mit der miete ist eine andere kiste, da kann sie ihn nichts, auch wenn er ihr was schuldet, kann sie sich nicht an seinem eigentum befriedigen, das ist strafbar, hat er miete nicht gezahlt hat sie pech gehabt

    polizei, fährt mit sicherheit überall hin, aber nicht zu leuten ohne beschluß um eine streitigkeit zu klären diesbezügglich

    der vermieter sollte sich hüten mit ihm eine fremde wohnung zu betreten das wäre hausfriedensbruch

    der legale weg dauert zu lange mach es wie ich geschrieben habe!bevor die sachen verhöckert werden, dann kann er auch nichts mehr machen

    sie hat doch bestimmt auch ein auto mit reifen, oder?wer unfair spielt muss mit gegenwehr rechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein SIe darf die Sachen nicht einfach behalten. Ich würde bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung machen. Und auch mit dem Vermieter in Kontakt treten. Er hat mitsicherheit einen Notschlüssel!!

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