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Netzwerk unter Nachbarn?

Hallo!

Ich möchte meiner Nachbarin zur Jobsuche einen PC und eine Verbindung per Lan an meinen Router gewähren.Ausser das ich für ihre Internetbesuche haftbar bin,gibt es da rechtlich etwas zu beachten?

Denn wir würden durch die Wand ein kleines Loch bohren um das Lan-Kabel durchzustecken.Meine das jetzt nicht Vermietertechnisch sondern rechtlich.

Habe ich das Recht jemanden einen Computer und Internetzugang zur Verfügung zu stellen?

Habe Internetflat!

Danke

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das was zu beachten ist (haftbar) ist Dir schon bekannt, also folge Deiner sozialen Ader, und hilf Deiner Nachbarin.

    Um Problemen mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen wäre über W-LAN nachzudenken..

    Tolle Idee, ich wünsche ihr viel Erfolg bei der Suche.

    @Hilly: Welcher Provider lebt denn da so hinter dem Mond? Außerdem ist es nur mit Aufwand feststellbar das mehr als ein Computer hinter einem Router angeschlossen ist. Und ein Router alleine ist kein Indiz für mehr als einen Computer.

    Danke für den Daumen runter. Ich stehe trotzdem zu dem was ich geschrieben habe !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Von den rechtlichen Grundlagen weiß ich jetzt zwar nix aber anstatt einem Loch zu bohren, kann man das ganze auch per Wireless Lan verbinden. Kostet dann zwar etwas mehr aber man spart sich den Dreck.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist rechtlich einwandfrei machbar. Du hast (zum Bsp.

    die Telekom) für eine gewisse Bandbreite bezahlt. Was

    du damit machst ist deine Sache, außer es steht explizit

    im Vertrag.

    Problematisch wird es nur, wenn du dafür Geld verlangst

    (was du ja aber nicht vor hast). Sag deinem Vermieter aber

    vor deiner Bohraktion bescheid.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar kannst du das machen. Eventuell würde ein Funknetzwerk das Loch in der Mauer verhindern - weil das musst du schon recht groß machen, dass der Stecker auch durch passt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Liebe deinen nächsten wie dich selbst, würde genauso helfen und finde, es ist eine gute Idee. Gruss Helmut C.Z.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da mache dir mal keine Sorgen , das ist kein problem , einfach stillschweigen und gut ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bedenken musst du diverse juristisch relevante Punkte.

    - Du haftest für illegale Aktivitäten deiner Nachbarin.

    - Wenn Du Geld dafür annimmst, trittst Du als Provider auf.

    - Bei Spannungsüberschlägen die zu Beschädigungen führen könnte dich die Versicherung in Haftung nehmen.

    Minimum solltest Du einen Nutzungsvertrag abschliessen. Vorlagen findest Du im Internet. Ich glaube ich habe auf www.lawblog.de einen gesehen.

    Alternativ kannst Du deinen Router in den Modus passthrough Modus setzen. Dann muss sich deine Nachbarin lediglich einen DSL Tarif für 5€ besorgen und muss sich autorisieren. Dadurch sind einige rechtliche Aspekte bereinigt.

    Optimal wäre ein allerdings ein Zugang über http://www.fon.com/de

    Lies dir das mal durch.

    Machtrag

    @dt_count

    VieleProvider haben zwischenzeitlich die Geschäftbedingungen geändert. Also im Moment bin ich mir nur bei t-Online und Versatel sicher, das die Nutzung fremder oder mehrerer Rechnersysteme erlaubt ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr gute idee mach das aber mit wlan ok

  • Hilly
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Lies die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei deinem Internetprovider durch. Bei unserem darf man nicht einmal einen zweiten Computer in der eigenen Wohnung an den Router anschliessen, ohne eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen.

    Deinen Computer kannst du jedermann zur Verfügung stellen, aber den Internetzugang ausserhalb deiner Wohnung sicher nicht, da der andere ja dann keine Gebühren zahlt. Das wäre wahrscheinlich (streng gesehen) Diebstahl.

    Ergänzung:

    @ dt_count

    Der Provider "der hinter dem Mond lebt" ist inode bzw. upc (wobei ich denke, dass die AGB anderer Firmen ähnlich ausschauen):

    § 2 Nutzung der Internetdienste

    Die Nutzung durch Dritte sowie jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von UPC erfolgen.....usw.

    -------------

    @ an alle Daumenrunterdrücker:

    Mein posting war lediglich eine Rechtsauskunft. Oder glaubt ihr, dass der Frager von mir die Absolution erteilt haben wollte?

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