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Muss man die Vaterschaft anerkennen lassen?
Meine Schwester hat von ihrem Ex ein Kind und die verstehen sich überhaupt nicht mehr und Sie möchte nicht das er die Vaterschaft annimmt und er meint Sie muss es aber machen.Stimmt das?
er ist der vater nur sie will nicht das er die anerkennung bekommt und er besteht darauf aber sie will nicht unterschreiben
18 Antworten
- ChiaraLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja der Vater hat ein recht darauf ,wenn sie es nicht machen möchte kann er vor gericht gehn und einen vaterschaftstest anfordern nachdem sie sowieso die vatersachafft anerkennen mus wenn er der Vater ist...ausserdem hat sie sich ja dne mann vorher ausgesucht ,das kind kann nichts dafür das sie sich nicht mehr verstehen und hat ein recht auf seinen vater
- SunoraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Recht des Kindes geht über ihren Wunsch. Er muss ja auch Unterhalt zahlen und das geht nur, wenn er die Vaterschaft anerkennt.
Ausnahmen gibt es nur, wenn sie den Vater nicht kennen würde, One Night Stand (allerdings wird da nach geforscht), Vergewaltigung usw.
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- vor 1 Jahrzehnt
Vaterschaft ist nichts was man aneerkennen lassen muss oder kann. entweder man ist der Vater oder man ist es nicht. Wenn die beiden nicht verheiratet sind, hat in der Regel sie das Sorgerecht und auch das Aufentahltsbestimmungsrecht. Jedoch hat auch ein Vater Rechte, er kann ein Umgangsrecht einklagen, wenn keine schweren Gründe dagegen stehen, bekommt er dies in aller Regel auch (und nur weil sie es gerne so hätte, wird kein Richter dem Kind - denn auch dieses hat ein Recht auf einen Vater - den Vater vorenthalten). Bei verheirateten Paaren sieht das noch anders aus, beide haben generell die gleichen Rechte.
Eine Vaterschaft kann man nicht "annehmen" oder ablehnen, das ist doch kein Jobangebot, was man annehmen oder ablehnen kann.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn sie dies nicht möchte, darf sie nach dem Gesetz die Unterschrift verweigern ! Da kann der Typ vor Gericht gehen wie er will ! Das Kind darf aber später erfahren wer sein Vater ist.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Vaterschaft sollte schon anerkannt weden. Das hat ja nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Aber evtl. Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Vater können durchgesetzt werden. Das sollte Ihre Schwester schon unterschreiben und immer zum Wohle des Kindes entscheiden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich kenne nur die Verhältnisse in der Schweiz.
Da wird bei verheirateten Paaren der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.
Bei nicht ehelich geborenen Kindern erhält das Kind einen Beistand. Dieser soll die Rechte des Kindes wahren. Aufgabe des Beistandes ist es unter Anderem, die Vaterschaft für das Kind feststellen zu lassen. Dies, damit die Mutter keine Abkommen treffen kann, die dem Kind das Recht auf seinen Vater nimmt.
Es geht also nicht darum, was die Mutter will,sonder worauf das Kind einen Rechtsanspruch hat.
Ich vermute, dass dies in Deutschland auch der Grundsatz ist.
Die Beistandsschaft ist beendet, wenn diese Fragen geklärt sind.
- vor 1 Jahrzehnt
Was ist daran so schlimm wenn er die vaterschaft anerkennt? so lange er kein Sorgerecht hat hat er doch so wie so kaum Rechte!!!! Nur weil sie mit ihm nicht mehr klar kommt will sie ihm das kind verweigern? So was egoistisches! Und dann erzählt sie ihrem kind später bestimmt dass der "Erzeuger" es nicht sehen wollte.....
- johnny´s mamaLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich finds schade, dass sie dem vater keine chance gibt an sein kind ran zukommen! sie scheint sehr naiv und unreif zu sein! sie sollte nicht an sich denken, sondern an ihr GEMEINSAMES kind!schließlich muß ja mal soviel gefühl dagewesen sein, dass es für sex gereicht hat!
versuch ihr klar zu machen, dass ihr ex auch sein kind vermisst!
ich denke nicht das sie sterben wird, nur weil sie ne vaterschaftsanerkennung im ordner zu liegen hat, auf dem der name des ex drauf steht!
komische zustände bei deiner schwester sind das!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Vaterschaft hat er so - oder so.... denn er ist der "Erzeuger", also der Vater des Kindes und jedes Kind hat ein recht auf beide Elternteile!
Was er beantragen muss, ist das Sorgerecht. Denn meist ist es so, dass bei unverheirateten Paaren die Mutter das volle Sorgerecht und das Recht auf Bestimmung des Aufenthalts, des Kindes hat. Höchstens der Vater hat von Anfang an gleich darauf bestanden auch das Sorgerecht zu haben. Das muss er dann aber beim Jugendamt beantragen!!
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn Sie Unterhalt von ihm beziehen möchte schon, ansonsten nur wenn er auf Umgang bzw. Vaterschaft klagt.