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Von Wann bis Wann???
Könnt Ihr mir helfen Tip´s,gesetzliche Regelungen, Rechtssprechungen oder einfach nur eigene Erfahrungen zu finden /mitzuteilen.Also mein Sohnemann ist 2 Jahre u 3 Monate und sein Papa holt Ihn (eigtl.) immer regelmäßig alle 2 Wochen von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 14Uhr zu sich.Ich bin der Meinung das er Ihn länger (z.B. bis 5Uhr, schon ab Freitagabend bis Sonntagmittag) nehmen soll.Er behauptet aber das wäre zu lange.Und wie sieht das mit Ferien bzw.Urlaub aus?Muß er den Kleinen da auch nehmen?Wäre um jede hilfreiche Information dankbar.
@ gerda: ich möchte das sein papa ihn öfters nimmt, das stimmt.der kleine verlangt nach ihm!du kennst die situation nicht u kannst dir keine meinung darüber bilden wie die bindung zwischen mir u dem kleinen ist.
ALSO:Ich möchte mich von dem Vorwurf ich würde mein Kind nur abschieben frei machen!!!Mir geht es nicht darum feiern zu gehn!Ich muß meistens arbeiten wenn der Kleine weg ist!Ich schiebe den Kleinen nicht ab, nur bin ich der Meinung das ein Papa sich genauso kümmern muß wie eine Mama
Ob ich fürsorglich bin, kann hier glaub ich keiner beurteilen!!!Nur ist ein Mama-Job nicht nach 8h erledigt u mir steht genauso Freizeit zu wie jedem anderen auch.Dann soll der Kleine lieber zu seinem Papa, als zu irgendeiner Nachbarin oder so.Oma und Opa ist bei uns kein Thema, da die nicht da sind!
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Rechtsprechung hin und her.......
Es bleibt dem Vater überlassen wie er die Zukunft mit seinem Sohn aufbauen will.Die Richter werden da Dir nicht helfen.
Versuche in Ruhe mit Deinem Ex-Partner über die Gefühle Eueres Sohnes zu sprechen.Wenn ihm an Euerem Sohn was liegt wird er ihn öfters holen.Wenn ihr ständig Krach wegen diesem Thema bekommt,wird Dein Sohn ziemlich verstört sein. Leider kannst Du Besuchsrecht in Tage nicht einklagen. Normalerweise ist es ja umgekehrt,das die Männer ihre Kinder sehen wollen aber die Frauen blocken ab.
- vor 1 Jahrzehnt
Was heißt rechtlich?
Ich denke Du kannst froh sein, wenn dein Ex den Kleinen ohne
Theater und Vorwände nimmt!!!!
Mit der Zeit werden die beiden eh mehr Zeit voneinander einfordern. Meistens können Väter in dem Alter noch nicht soviel mit den Zwergen anfagen.
Sei echt froh das es so reibungslos bei Euch klappt!!!!!!
Kenne da leider ganz andere Fälle!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Das musst du mit dem Vater deines Sohnes klären.
Vor Gericht zu gehen wird in diesem Fall nicht sehr viel bringen, da diese bei Streitigkeiten ums Umgangsrecht immer nur anordnen, dass der Vater seinen Sohn alle 2 Wochen sehen kann und in den Ferien die hälfte der Ferienzeit.
Suche doch nach guten argumenten die du dem Kindvater vorträgst, vieleicht könnt ihr zu einer neuen Regelung kommen?
Viel Glück
- AliceDasWunderLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also rechtlich ist das so: Umgangsrecht ist, wie der Name so schön sagt, ein Recht und keine Pflicht. Und zwar ist es das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater (in diesem Fall). Wenn der Vater Unterhalt bezahlt, musst DU das Kind unterhalten. Die gesamte Zeit. Er muss nur zahlen, das Kind sehen aber nicht. Doch das Kind hat das Recht darauf, seinen Vater zu sehen. Die Länge ist dabei nicht vorgeschrieben. So ist das nun mal - du kannst den Vater nicht zwingen, das Kind öfter oder länger zu sehen. Es sei denn, es gibt ein gerichtliches Urteil in dem diese Regelung genau beschrieben ist. Dann muss er.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
mein ex mann nimmt unsere beiden kinder (5 und 3 jahre) alle 2 wochen am we. von freitag abend bis sonntag 17 uhr. in den ferien hat er die kinder auch noch nicht genommen. bei uns geht es aber nicht ums umgangsrecht sondern ums sorgerecht. wir haben beide das gleiche sorgerecht. teilweise ist es so dass mein ex mann sogar an den we´s wo er die kinder hat tagsüber so wie auch abends weg fährt und seine eltern passen dann auf. das macht mich richtig sauer, weil er hat die nur alle 14 tage für 2 tage und ist dann noch der meinung sich nicht um die kinder kümmern zu müssen. er ist der meinung wenn die kinder nachts schlafen bekommen sie es ja nicht mit wenn er nachts weg fährt. er wohnt bei seinen eltern mit im haus. wen hätten die kinder wohl lieber wenn sie nachts wach werden?? den papa oder die oma????
- BonnyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Sei mir nicht bös, aber es hört sich wirklich so an, als wolltest Du am Wochenende auf die Piste gehen und einfach Deine Ruhe vor ihm haben. Er nimmt ihn doch schon recht lange.
Wenn ich mich von Papa meines Sohnes getrennte hätte - in dem Alter - hätte der ihn mal für 3 Stunden bekommen und nachts wäre der Kleine mit Sicherheit wieder bei seiner Mama gewesen. Aber jeder ist anders und die Kinder werden auch wahrscheinlich ohne Schaden groß, wenn Sie keine überführsorgliche Mama haben.
Frag den Vater doch ob er ihn nicht auch mal in der Woche für ein paar Stunden sehen will. Kann ja auch sein, daß Du wirklich noch recht jung bist und anderes im Kopf hast - SOLL JETZT KEIN VORWURF SEIN ! Kann er dann nicht mal zu seiner Oma? Gibt doch bestimmt 2 davon... Ist ja besser Du gibst ihn in gute Betreuung ab, als wenns Dir über den Kopf wächst und Du die Unzufriedenheit an ihm ausläßt.
- Meno KLv 5vor 1 Jahrzehnt
Besuchsregelungen sind stets Einzelfallentscheidungen.
Wenn du mit der derzeitigen Regelung nicht einverstanden ist, hast du 2 Möglichkeiten.
Die gütliche Einigung mit dem Kindesvater oder die gerichtliche Klärung, die aber für einiges an bösem Blut sorgen dürfte.
- tomatemitpfefferLv 4vor 1 Jahrzehnt
Komische Frage!
Hört sich für mich an als würdest Du "Sohnemann" gern länger und öfter abgeben.....
Mensch, der "Kleene" braucht in erster Linie seine Mutter in dem Alter!
Armes Kind!
Deine Frage "Muß er den Kleinen da auch nehmen" klingt berechnet und kalt.