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Unterhalt fürs KInd?

Meine Tochter bekommt Unterhalt vom Kindesvater nach Vereinbahrung des Jugendamtes Wenn sie jetzt Milch und Windeln und etc . für das Kind kauft muss sie dann die Kassenbons dem Vater aushändigen damit er das überprüfenkann Das Kind ist 2 Monate alt und er hat bis jetzt nur einmal 50 euro gegeben

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist nicht rechtens. Der Kindesvater muss einen bestimmten Betrag bezahlen, der nach der Düsseldorfer Tabelle abhängig von seinem Einkommen gerechnet wird. Die Kassenbons haben ihn nicht zu interessieren, er hat kein Recht, diese einzufordern. Die Mutter soll sich einen Anwalt nehmen und den Vater auf Unterhalt verklagen (wenn sie es sich nicht leisten kann, kann sie Gerichtskostenbeihilfe beantragen). Wenn der Vater den Unterhalt nicht zahlen kann, was er nachweisen muss, übernimmt das Jugendamt die Zahlungen und holt sie sich beim Vater zurück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst keine Kassenzettel ihm vorlegen das geht den Kindsvater nichts an was du von dem Geld kaufst. Wenn er den Unterhalt unkundig beglaubigt hat auf dem Jugendamt mußt du dich nur ans Amt wenden und die kümmern sich darum oder du beantragst eine Unterhaltsvorschusszahlung das wird vom Jugendamt dann gezahlt und kann dann vom Kindsvater zurück verlangt . So ist es bei den Kindern meiner Freundin .

  • vor 1 Jahrzehnt

    die mutter des kindes muss keine kassenzettel dem kindesvater vorlegen. Er muss den unterhalt so oder so zahlen. So wie es ausschaut verdient er nicht so viel oder hat noch weitere kinder, weil 50 euro ist schon unter aller sau fuer die kosten eines baby's.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was? Bons vorlegen? Das hab ich ja noch nie gehört, wer erzählt denn so etwas? *kopfschüttel*

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  • vor 1 Jahrzehnt

    aha?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein mußt du nicht , du mußt dich auch nicht für irgentetwas rechtfertigen, er muß zahlen und du kannst mit dem Geld machen was du willst sogar Schuhe kaufen.Laß dir keinen Bären auf binden , habe da persönliche Erfahrungen damit.

    Und wenn er nicht zahlt , kannst du Unterhaltsvorschuß beantragen , beim Jugendamt, wird aber nur bis zu einem bestimmten Alter bezahlt. Lg.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, die Idee ist nicht schlecht. So würde wenigstens halbwegs sichergestellt, dass das Geld auch wirklich für's Kind ausgegeben wird.

    Aber nein, im Ernst: Wenn sogar eine Vereinbarung mit dem Jugendamt vorliegt, muß sich der Kindsvater an eben diese Vereinbarung halten. Wofür letztendlich das Geld ausgegeben wird, hat ihn nicht zu interessieren.

    Wenn er über den gesetzlich bzw. seitens des Jugendamtes festgelegten Betrag der Mutter des gemeinsamen Kindes hinaus bzw. zusätzlich Geld für das Kind gibt und für dieses Extra-Geld Nachweise fordert, ist es jedoch sein gutes Recht, zu wissen, ob sie es auch wirklich für's Kind ausgibt.

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