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pickup fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wir wohnen in einem Haus mit zwei Eigentumswohnungen (2x2 Eigentümer) Eine Person will eine and. Farbe?

Wir werden uns nicht einig mein Mann und ich wollen Terracotta der Ehemann der anderen Wohnung auch und die Ehefrau besteht auf weiß. Gilt die Demokratie, einfache mehrheit oder?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ihr müsste Euch halt irgendwie einigen.

    Rechtlich gesehen entscheidet die Mehrheit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, wie die Stimmenqute festgelegt wurde. Wure 50 oder 75% festgelegt? Ist eine einfache Mehrheit ausreichend? Bitte prüfen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf die Teilungserklärung an, manchmal steht drin, das egal wie viele Einheiten man hat, immer nur eine Stimme abgegeben darf, aber manchmal steht eben auch etwas Anderes drin.

    Bei Eigentumswohnungen ist nicht die Demokratie sondern die Teilungserklärung ausschließlich maßgebend.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schaut in Eueren Gemeinschaftsvertrag. Zählt hier die Wohnungsgröße, oder die einzelnen Miteigentümer. Entscheidend ist nur dieser Vertrag, da man sonst dagegen klagen kann. Eine Klage kostet Geld und bringt im Endeffekt nichts. Deshalb vorher alles klären und notfalls klein beigeben.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es entscheidet die Mehrheit der Anteile am Gesamteigentum, nicht der Personen. Ihr habt ja bestimmt auch das ganze Anwesen auf tausendstel Anteile herunter gebrochen und jede Wohnung hat nun 423/1000 oder so. Wer 501 oder mehr tausendstel auf seiner Seite hat darf die Farbe bestellen.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    um welche Räume geht es ? Sind diese Gemeinschaftseigentum oder soll das Gebäude von außen gestrichen werden ?

    Ich denke, dass hier der Mann seine Frau überzeugen sollte, dass Terracotta eine schöne Farbe ist.

    Setzt euch alle nochmals zusammen und redet bei einem Bier etc. darüber.

    Alle anderen Lösungen führen ohnehin nur dazu, dass bei irgendjemanden der Haussegen schief hängt.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    was sthet denn zu diesem Thema in Eurem Kaufvertrag? Mehrheit ? Bei uns steht es klipp und klar drin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach Möglichkeit solltet ihr euch doch einigen. Denn wenn einer dagegen ist, dann wird er nicht gern dort wohnen und der Ehepartner wird dann nichts zu lachen haben.

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