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Ausgleichsabgabe - schwerbehindetre Menschen § 71 (1) SGB IX?

Muss tatsächlich JEDER Arbeitgeber, der im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, die Ausgleichsabgabe zahlen?

Situation: Wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen, welches in der "Schwerindustrie" tätig ist. Unsere Mitarbeiter führen Wartungsarbeiten in Chemischen Anlagen, bspw. Kolonnen (teilweise über 30 m hoch) durch. Sie benötigen zum Großteil die Eignung zum tragen von schwerem Atemschutz G26-3 (Feuerwehrstandart), müssen röntgensicher schweißen, vorrichten nach ISO etc. Es wäre somit garnicht möglich schwerbehinderte Menschen auf die Baustellen zu senden, die Gefahren wären viel zu groß. Muss die Ausgleichsabgabe dennoch gezahlt werden, auch wenn wir garnicht die möglichkeit haben diese Menschen arbeiten zu lassen?

Update:

@Schütze: Wir haben 2 Vollzeit und eine Teilzeitkraft im Büro. Nach der Quotenregelung und deiner Antwort müssten wir zusätzlich 3 schwerbehinderte im Büro einstellen? Wo sellen die denn hin?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Genau so ist es. Genau deshalb seid ihr nicht verpflichtet einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen sondern könnt Euch durch die Ausgleichsabgabe "freikaufen".

    Lies aber mal gut die Folgeparagraphen des SGB zur Berechnung der Anzahl der Arbeitsplätze durch. Vielleicht reduziert sich so die Anzahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze etwas.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hi,

    in jedem unternehmen gibt es doch auch büro jobs,

    die von behinderten menschen ausgeführt werden können.

    daher gilt diese ausgleichsabgabe für jedes unternehmen.

    zusatz:

    dumm gelaufen für unternehmer wie dich.

    hab das gesetz leider nicht gemacht.

    wie wärs mit dem einstellen von fahrern, putzhilfen für die

    wartungs gerätschaft, reinigungsarbeiten

    der fahrzeuge, reinigung der büros,

    stelle doch einfach mal einen antrag auf befreiung, weil es

    bei dir nun mal nicht möglich ist.

    versuch ist es doch wert.

    viel glück dabei.

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