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Dürfen wir in eine größere Wohnung umziehen???
Hallo,
Mein Freund und ich sind beide Arbeitslosengeld 2 Empfänger!
(Leider) Unsere jetzige Wohnung hat gerade mal 37qm!
Wir wollen in eine größere Wohnung umziehen!
Da die Arge unsere Miete zahlt fragen wir uns ob es gestattet ist in eine größere Wohnung umzuziehen? Unsere erwünschte größe wäre 45-60 qm!! Bitte um Antworten
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
die arge darf ihnen grunsätzlich die wohnungsgrenze nicht vorschreiben weil in deutschland wohnungsfreiheit herscht(so haben die mir das gesagt)....das heisst wenn sie das geld aufbringen können können sie sogar ein haus mieten nur die arge zalt nur einen quardrameter preis in nrw von 5,55euro....alles was darüber geht muss aus eigener tasche bezahlt werden das heisst renovierung umzug usw...das weiss ich weil ich selbst versucht habe eine wohnung von der arge bezahlt zu bekommen...also am besten arbeit suchen liebe leutz und dann ne vernüftige wohnung suchen
- The♥CrowLv 4vor 1 Jahrzehnt
moment, ich guck mal eben, da gibt´s Grundsätze, moment...
Für 2 Personen darf eure Wohnung maximal 60qm betragen. Die Miete ist nicht pauschal zu benennen, das hängt von dem jeweiligen Bundesland ab und dem Mietspiegel. Du kannst aber bei der Stadt oder bei der ARGE nachfragen. In Berlin darf die Wohnung maximal 444€ warm kosten, nur mal so als Beispiel. Der Umzug bleibt in der Regel auf euch sitzen.
Guck mal hier, da findest Du sicherlich auch ein paar Infos:
http://www.gegen-hartz.de/hartzivwohnungssuche.php
LG, The♥Crow
- TinkaMiezLv 4vor 1 Jahrzehnt
An sich steht euch eine Wohnung bis zu 60qm zu ... das ist aber je nach Stadt unterschiedlich geregelt. Am besten zur Arge gehen und nachfragen. Vielleicht sogar mit passenden Wohnungsangeboten. Schaut mal, wie teuer eure Wohnung zur Zeit ist, nehmt die Kaltmiete und rechnet aus, was ihr pro qm zahlt. Nehmt das dann als Grundlage für den Preis der größeren Wohnung...
Ach, übrigens, wenn ihr unter 25 seit, steht euch in vielen Gemeinden weniger Wohnraum zu... Nachfragen!
- ?Lv 4vor 4 Jahren
Ein Hartz4 Umzug erfordert gewichtige Gründe Steht guy im Arbeitslosengeld II Bezug und möchte umziehen, müssen wichtige Gründe vorliegen. Zu den wichtigen Gründen laut SGB II gehören: * Schimmelbefall in der Wohnung (der Vermieter wird trotz Anmahnung nicht tätig) * gesundheitliche Einschränkungen (Treppensteigen nicht mehr möglich) * Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt Der Leistungsträger braucht immer einen überzeugenden Nachweis. Das können Fotos, Briefe eines Anwalts, ärztliche Atteste oder ein Arbeitsvertrag sein. Die Behörde benötigt diese Nachweise bei jedem Hartz4 Umzug. Der Hintergrund für diese strenge Regelung sind wie so oft die Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind. Empfänger von Hartz4 können diese in der Regel nicht selbst tragen.
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- RosalieLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn die neue Bleibe nicht teuerer ist, darf sie so groß sein wie sie will!!
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn du das genau wisssen willst :
frage die ARGE und lass dir die gesetze geben - damit ihr hinterher keine probleme bekommt .-
alles gute
- AbsinthiaLv 5vor 1 Jahrzehnt
ja lebt ihr in einer 1 oder 2 zimmerwohnung?? je nach dem, für mich hört sich für mich wie ne 1zw an. aber ich denke für 2 personen dürfte da ne größere wohnung drin sein
- JeddaLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich bin mit meinem kumpel zusammen zusammen gezogen und er arbeitet, ich nicht
die wohnung durfte maximal 60qm haben und 441 warm kosten. dann bezahlt die arge die hälfte. bei ner eheähnlichen gemeinschaft weiß ich das nicht. bin nicht mit meinem kumpel zusammen. dazu kommt es drauf an wo du wohnst.
- vor 1 Jahrzehnt
Tja, ich wohne mit meinem Sohn (5J.) in einer 80qm Wohnung (3Zimmer). Und bekomme auch noch ALG ll. Es ist im Prinzip egal wie groß die Wohnung ist und wie viel sie kostet, denn je mehr Sie kostet desto mehr musst du von deinem Geld dafür drauflegen. Bei mir: Arbeitsamt würde mir 380Euro warm zahlen. meine kostet warm 530Euro. Ich bekomme 700Euro/Monat muss ich halt den Rest draufzahlen denn die Zahlen da auch nicht mehr deswegen! (Nur zur Info bekomme natürlich noch Unterhalt und Kindergeld) Also: Holt euch ne größere Wohnung aber erwartet nicht dass ihr mehr vom Arbeitsamt bekommt...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Steht Ihnen zu.
Die ARGE ist dazu auch auskunftspflichtig.
Jedoch gibt es auch Obergrenzen bei der Miete.
Fragen Sie aber bitte lieber bei einem Sozialverband an.
Arbeitslosenverein etc. Noch besser wäre es, wenn Sie gut mit dem Vermieter stehen. Dann suchen Sie sich eine neue Wohnung, vielleicht beim gleichen Vermieter.
Für einen alleinstehenden sind bis zu 45 qm möglich.
Soweit ich weiß bis 60 für 2 Personen.
Viel Glück, auch bei der Arbeitssuche.
Nachtrag: Vielleicht muss ja Ihre alte Wohnung modernisiert werden, dann ist ein Umzug unumgänglich.