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Trunkenheit im Straßenverkehr?
Hallo,
ich habe mich gestern mit jemanden unterhalten über das Thema Trunkenheit im Straßenverkehr.
Es ist ja so, dass nicht nur Autofahrer mit einer Strafe zu rechnen haben, sondern auch Radfahrer.
Meine Frage ist jetzt allerdings wie es mit Fußgängern ist, die alkoholisiert am Straßenverkehr "teilnehmen"?!
Bekommen Fußgänger ab einer gewissen Promillezahl auch Strafen oder nicht????
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Antworten :-)
5 Antworten
- [gelöscht]Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, Fußgänger können sich IMHO nicht der Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, weil dazu das Führen eines (Kraft-) Fahrzeuges gehört.
Siehe dazu:
http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/dozent/ja...
Möglicherweise könnte sich ein Fußgänger aber des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen - aber das mag jemand anders beurteilten (außerdem war das ja nicht die Frage! ;-)).
BTW:
Spätestens ab 1,6 g o/oo wird es für Radfahrer zur Trunkenheit im Verkehr.
Ab 1,6 g o/oo wird ohne weitere Ausfallerscheinungen, wie das Fahren in Schlangenlinien, angenommen, daß der Radfahrer verkehrsuntüchtig ist (bei Kraftfahrern geht das bei 1,1 g o/oo los).
Unter 1,6 g o/oo müssen noch Ausfallerscheinungen hinzukommen (bei Kraftfahrern zwischen 0,3 und 1,1 g o/oo!).
Quelle(n): Trunkenheit im Verkehr: http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/dozent/ja... Trunkenheit im Verkehr bei Radfahrern: http://www.jurablogs.com/de/torkelnde-fahrradfahre... http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_idiot... http://www.advo-house.de/urteil_693.html http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_betru... http://www.radio8.de/news/details/not_cached/datum... http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/dozent/ja... - KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hier muà man mal wieder zwischen verschiedenen Rechtsgebieten unterscheiden.
Strafrechtlich hat ein betrunkenen FuÃgänger im StraÃenverkehr nichts zu befürchten, da wie schon zutreffend angemerkt "Führen eines Fahrzeugs" notwendiges Tatbestandsmerkmal der §§ 315c und 316 StGB bzw. der einschlägigen Owi- Vorschriften ist.
Ungenommen bleiben allerdings fahrerlaubnisrechtliche (also verwaltungsrechtliche) Konsequenzen, die auch einen FuÃgänger treffen können, wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder eine solche erwerben will und die Fahrerlaubnisbehörde von einer hochgradigen Alkoholisierung erfährt.
Wird beispielsweise bei einem betrunkenen FuÃgänger, der einen Unfall verursacht hat, eine BAK von 1,6 o/oo oder mehr festgestellt, so wird die Führerscheinstelle (sofern sie Kenntnis davon erlangt), wenn er eine FE erwerben möchte, eine MPU fordern.
Ist der betrunkene FuÃgänger bereits im Besitz einer FE, so wird die Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls zeitnah eine MPU anfordern, bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis dann entzogen.
Fazit: Ein (sturz-)betrunkener FuÃgänger kann also durchaus indirekt Probleme bekommen, auch wenn ihn im engeren Sinne keine Strafe erwartet.
mfG
Kwazulu
- KarlLv 7vor 1 Jahrzehnt
nein und ja.
nein wenn diese keine Führerscheine haben.
ja,wenn es sich herausstellt das jene ein hat.
weil diese ja geschult ist und sich weis zu verhalten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie mein Vorredner korrekt bemerkte ist das Fahren ab 1.6 Promille auch für Radfahrer eine Trunkenheitsfahrt.
Auch als FuÃgänger kann es passieren das man dich der Trunkenheit im StraÃenverkehr anzeigt, spätesten dann wenn Du in irgendeiner weise in den StraÃenverkehr eingreifst.
Wenn Du dann auch noch im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, wird dir diese Entzogen und es wird eine MPU auf dich zu kommen.
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- vor 1 Jahrzehnt
ich habe letzens im fern nur einen bericht gesehen, dass wenn ein erwachsener der im besitz des führerscheines ist und betrunken zu fuà eine gefahr für die anderen darstellt und nur mist baut, z.b. auch wiederholt, kann seinen führerschein verlieren