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Hilfe??? Nachlasspfleger und Nachlasspflegschaft...?! Bitte helft mir!?

Also ich muss so eine Praktikumsmappe für die schule machen weil wir vor kurzem ein Praktikum absolviert haben.

Ich habe meins beim Rechtsanwalt gemacht der unter anderem Nachlasspfleger ist.

Ich brauche nun alle möglichen Informationen zu dem Thema NACHLASSPFLEGER/NACHLASSPFLEGSCHAFT

Im internet ist schwierig was zu finden, oder ich bin einfach zu blind^^...

ich hoffe ich bekomme hilfe von euch!

Danke im vorraus

1 Antwort

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  • kleine
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nachlasspfleger ist ein Pfleger, der vom Nachlassgericht in Fällen unklarer Erbrechtslage bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt wird. Die Nachlasspflegschaft kann auch nur auf einen Erbteil beschränkt werden. Die Nachlasspflegschaft verdrängt nicht die Verfügungsmacht der (wirklichen) Erben. Diese können z.B. auch für die Erbschaft klagen, wobei sie zurücktreten müssen, wenn der Nachlasspfleger neben ihnen klagt (§ 53 ZPO).

    hier steht auch noch was:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlasspfleger

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