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Kann man Anzeige erstatten wegen seelischer Körperverletzung?

Es gibt Erwachsene die gezielt auf die Psyche eines Menschen/ einwirken,

Selbst Behörden,Beamte uvm werden geschult gezielt auf Menschen so einzuwirken damit die Zielperson klein bei gibt.

Entweder die Person wird gefügig und willenlos gemacht oder

der ständige Druck auf den Menschen bewirkt das der Mensch

Fehler macht wofür man ihn dann bestrafen kann.

Manche Menschen werden Krank und werden aus dem Weg geräumt in dem man sie dann zwangseinweist in eine Klappsmühle .Es gibt aber auch Menschen die sind dann irgendwann seelisch kaputt und lassen sich dann weiter von Menschen seelisch quählen weil sie nicht auffallen wollen,

oder weil sie dann kozequenzen befürchten müssen die noch unerträglicher sind als die seelische Körperveletzung eines

Zb Partners.Amtes.oder einer Behörde.

Wo fängt das gesetz an zu entscheiden ab wann es Strafbar ist einen erwachsenen Menschen wegen Seelischer grausamkeit zu bestrafen.

Update:

Wie kann man einem Richter beweisen das man zb im eigenen Wohnbereich von eigenen Partner/in seelisch misshandelt,unterdrückt,beleidigt,oder ausgenutzt wird.Noch nicht einmal eine Tonbandaufnahme ist anerkanntes Beweismittel vor Gericht zugelassen und anerkannt.Dann gibt es Menschen die zb verbal schlagfertiger und bewußt

in Verbaler weise in offenen seelischen Wunden des Partners stochern um den jenigen zu quählen zu nötigen und zu reizen.Wenn dann das Opfer dann auch noch in Körperkraft unterlegen ist hat Mensch keine Chancen.Es gibt sogar Rücksichtslose Kalte Charakter die sogar die eigenen Kinder benutzen dem Partner seelisch zuzusetzen.

Was dann?!Wie weiter!Wenn man dann vom Amt oder Behörde hilfe sucht besteht das Risiko von denen dann auch noch bestraft zu werden,wenn man dann aber ausrasted und dem Peiniger

aus Verzweiflung angreift,verletzt oder gar bedroht wird Mensch dann auch bestraft mit entweder Freiheitsentzug ,

Medikamenter unterdrückung des Willens und Rechte.

Update 2:

Wie kann man einem Richter beweisen das man zb im eigenen Wohnbereich von eigenen Partner/in seelisch misshandelt,unterdrückt,beleidigt,oder ausgenutzt wird.Noch nicht einmal eine Tonbandaufnahme ist anerkanntes Beweismittel vor Gericht zugelassen und anerkannt.Dann gibt es Menschen die zb verbal schlagfertiger und bewußt

in Verbaler weise in offenen seelischen Wunden des Partners stochern um den jenigen zu quählen zu nötigen und zu reizen.Wenn dann das Opfer dann auch noch in Körperkraft unterlegen ist hat Mensch keine Chancen.Es gibt sogar Rücksichtslose Kalte Charakter die sogar die eigenen Kinder benutzen dem Partner seelisch zuzusetzen.

Was dann?!Wie weiter!Wenn man dann vom Amt oder Behörde hilfe sucht besteht das Risiko von denen dann auch noch bestraft zu werden,wenn man dann aber ausrasted und dem Peiniger

aus Verzweiflung angreift,verletzt oder gar bedroht wird Mensch dann auch bestraft mit entweder Freiheitsentzug ,

Medikamenter unterdrückung des Willens und Rechte.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist genau das, was ich so fürchterlich hasse.

    Menschen, die nicht seelisch stabil sind, oder durch Ereignisse, die sie in ihrer Lebensführung etwas aus der Bahn werfen, noch zusätzlich fertig zu machen.

    Diese "Seelen-Mörder" möchte ich vierteilen.

    Man kann dann nur hoffen, dass sie auch liebe, starke und durchblickende Menschen um sich haben, oder wenigstens Kontakt zu ihnen pflegen, damit ihnen beigestanden wird.

    Aber nein...wie in fast allen Fällen, in denen ein anderer Mensch leidet, wird weggesehen, wenn nicht sogar an seinem Leid sich geweidet.

    Diese Schweine, kann ich da nur sagen.

    Am Leid anderer Menschen sich auch noch zu ergötzen, statt zu helfen.

    Wenn sie wüssten, was es für "geiles" Gefühl ist, Menschen, die schwächer sind, zu helfen.

    Bei mir würden eher zehn Mann in die Klapse wandern, wenn ich auch nur den Ansatz verspüre, dass sie mich "fertig" machen wollten...

    so stark bin ich denn doch...auch mit 50Kilo..

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gibt ja eine Menge im StgB...

    § 185 Beleidigung

    § 186 Üble Nachrede

    § 187 Verleumdung

    § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

    § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

    § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil

    § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

    § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen

    § 194Strafantrag

    § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen

    trefflicher wäre dies hier

    § 240

    Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,

    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht

    ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da wird man wohl es durch etliche psyschiatrische oder psyschologische Gutachten nachweisen müssen, dass an dem seelischen Zustand Mobbing oder Stalking Schuld sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, selbst wenn hier eine Strafverfolgung wegen Beleidigung, Nötigung oder was auch immer denkbar wäre - es geht hier doch um den eigenen Partner, oder?

    Was sollte es bringen? Daß er nach verbüsster Strafe nach Hause zurückkehrt und alles Friede, Freude, Eierkuchen ist?

    Zweifellos ist die Unterdrückung eines anderen Menschen im höchsten Maße verwerflich, aber wenn es sich um den selbst erwählten Partner handelt, gibt es nur den Weg, die Beziehung zu beenden.

    Statt auf Unterstützung durch die Justiz zu hoffen, sollte man sich lieber an Institiutionen wenden, die Menschen in solchen Situationen aktiv, sowohl - falls erforderlich - materiell, als auch natürlich ideell unterstützen und schleunigst zusehen, daß man sich ein neues Leben ohne Demütigungen und psychische Gewalt erschafft.

    Ich wünsche dafür jedem Betroffenen allen erdenklichen Erfolg!

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  • vor 4 Jahren

    Na ja, welche Institution hilft in einem solchen Fall schon groß finanziell? Wohnen Sie mal in München, Hamburg oder Düsseldorf - da ist's schnell vorbei mit den Ressourcen. Richtig wäre in der Tat wie in anderen europäischen Ländern (bspw. Großbritannien) psychischen Mißbrauch unter Strafe zu stellen. Denn anders als hier in Deutschland proklamiert, gibt es durchaus sehr klare und eindeutige Kriterien psychischen Mißbrauchs. Deutschland ist leider nach wie vor ein äußerst täterfreundliches Land. Kein Wunder, saßen doch nach 45 in den meisten juristischen Ämtern dieselben unbarmherzigen Nazi-Akteure wie zuvor. Allein am außergewöhnlich unflexiblen Namensrecht hierzulande erkennt man noch die langen Ausläufer der Nazi-Gesetzgebung. Von wegen Erkennbarkeit der Blutlinie und so weiter. Und die Leugnung psychischen Mißbrauchs erinnert mich ebenfalls stark an die Ideologie des damaligen Herrenmenschentums.

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