Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
schwerbehindertenausweis?
hallo , bei meinen dad wurde der Antrag auf einen schwerbehinderteausweis abgelehnt mit der begründung das er so doch ganz gut zurecht kommt... er hat aber folgende erkrankung ... Kehlkopfkrebs (der kehlkopf wurde schon vor jahren entfernt) er kann NICHT sprechen ... er hat einen leistenbruch der schon so schlimm ist das sein kompplettes geniatalleben an den Knien hängt das kann wiederrum nicht operiert werden da er 75 Jahre ist und einen Herzfehler hat der auch schon Operiert wurde . Er würde keiner Narkose überleben .
Er ist auf tägliche begleitung und Pflege angewiesen ... habt ihr irgentein Rat was man in den Widerspruch den ich natürlich stellen möchte schreiben kann ? evtl gesetzestexte ?
lieben Dank
es hat ein Internist und ein ohrenarzt ein attest mit beigefügt bei dem Antrag , beide haben nix bewirkt .
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Eventuell den Gang zum Sozialgericht einplanen.
Da muss man konsequent dran bleiben. Diese menschenverachtende Grundhaltung die dahinter steckt, muss an den Pranger.
Wenn du kannst, geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.
Im Fall das du eine Rechtsschutzversicherung hast (kann ich nur jedem empfehlen) würde ich einen beauftragen. Ansonsten bei geringem Einkommen nach einem Beratungsgutschein fragen.
Ich habe eine schwerbehinderte Tochter(23) und kenne den Tanz, den sie aufführen. Ich drücke dir die Daumen und hoffe, du findest die richtige Hilfe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
lass dich beim VDK beraten das ist kostenlos die legen dann einen widerspruch ein
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
aus eigner Erfahrung... stets in Widerspruch gehen.
Im ersten Gang abgelehnt und im 2. Gang 40% erhalten. Danach Verschlechterungsantrag gestellt und 50% erhalten incl. Ausweis sowie Merkmal G
- rolffineLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es liegt allein an den Ãrzten, was die in den Antrag schreiben..........wende dich an den VDK, die kennen sich aus........Einfach nochmals versuchen, oder den Hausarzt wechseln.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Also bei dem von dir beschriebenen Krankheitsbild ist eine Komplettablehnung eigentlich unvorstellbar. Auf alle Widerspruch einlegen oder wenn die Frist schon vorbei ist einen Neuantrag stellen.
Hier mal eine Seite wo man sich über GdB's von verschiedenen Erkrankungen informieren kann:
www.h-baer.de/anhalt1.htm
Wichtig: Zusammenzählen ist leider nicht möglich, die Gutachterärzte entscheiden anhand der vorliegenden Behinderungen über die Gesamteinschränkung. Diese ist dann für den GdB maÃgebend.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Haus- bzw. Facharzt wird die Situation nach gründlicher Untersuchung und Sichtung der Tatsachen sicher positiv befürworten.
Vielleicht ist auch die Krankenkasse behilflich mit Auskünften.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja hier steht schon VDK ganz wichtig sie haben anwälte und pauken dir alles durch
- JohannaLv 4vor 1 Jahrzehnt
also, das kann man wirklich kaum verstehen, ich würde da wirklich auch, wie viele meine Vorredner schrieben Widerspruch einlegen. Bei dem Antrag würde ich auch sämtliche Beschwerden und Krankheiten angeben, die Dein Vater je gehabt hat, je mehr umso besser.