Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Hörgerät und Hartz 4 ?
Hallo ich hab ne Frage bezüglich Hilfsmittel ... meine Schwiegermama hat schon seit 20 Jahren ein Hörgerät ... damals noch vielverdiener heute hartz 4 empfänger ... nun braucht sie ein neues ... die Krankenkasse zahlt aber sie soll 475 € selber zahlen . Zahlt die Arge da was dazu oder nicht und wenn ja was muss man sagen bzw gibt es § die das belegen beim Amt ... weil sie schon mal deswegen weggeschickt worden ist ..
Vielen lieben dank
8 Antworten
- IndamoLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider nicht.
Das Modell, das von der Krankenkasse bezahlt wird, ist mit dem eines Kassengestells für Brillen vergleichbar.
Es gibt keine zusätzlichen Leistungen.
Hier gibt es einen Protestbrief gegen diese Regelung:
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Arge zahlt nichts dazu. Sie gibt eventuell ein Darlehen. Man muss das Geld also in kleinen Raten zurück zahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die 475 Euro sind aber nicht ihre 10 %ige Zuzahlung, richtig?
Sie muss doch eigentlich nur 10 % zuzahlen für ein Hörgerät und dann maximal 10 Euro.
Wieviel hat sie denn schon in diesem Jahr zugezahlt bei der Krankenkasse? Also für Medikamente, Praxisgebühr etc.??? Als ALG II Empfängerin muss sie nur maximal knapp 82 Euro pro Jahr zuzahlen, wenn sie chronisch krank ist maximal 42 Euro pro Jahr?
Hat sie diese Grenze schon erreicht durch Zuzahlungen? Dann kann sie mit den Quittungen zur Krankenkasse gehen und sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen/Praxisgebühr befreien lassen. So muss sie auch das Hörgerät nicht zahlen.
Liegt sie über der Grenze bekommt sie das Geld was sie drüber liegt zurück von der Krankenkasse.
Sollte sie noch drunter liegen, so kann sie mal zur Krankenkasse gehen und dort das noch zuzahlen was bis zur Grenze noch fehlt und sie bekommt dann den Befreiungsausweis. Manche Krankenkasse machen das.
Oder will sie ein extra Hörgerät haben, weswegen sie soviel zuzahlen soll? Dann fällt das nicht unter die Zuzahlung und die Befreiung.
Ein Hörgerät zahlt auch die ARGE nicht. Ggf. geben die ein Darlehen. Allerdings müssen sie das nicht. Und wenn sie sagt, dass sie ein extra Hörgerät haben will, statt das was unter die Zuzahlung fällt, dann geben die ihr sicherlich kein Darlehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vor ein paar Tage war eine ähnliche Frage wegen den Zuzahlungen, damals ging es um die Zuzahlung im Krankenhaus bzw, Kur.
Da das Thema mich interessierte, hatte ich bei der Krankenkasse angerufen. Du musst max. 2% deines Einkommens, bei ALG2 Empfänger sind das um die 82 Euro, pro Jahr zuzahlen. Zu den Zuzahlungen zählen Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Krankenhaus und Kuraufenthalt und Heil-/Hilfsmittel.
Mit anderen Worten, da sie ja schon min. 10 Euro bezahlt hat (Praxisgebühr) muss sie nur noch 72 Euro für diese Jahr bezahlen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Stelle Deine bitte noch mal in diesem Forum.
Dort bekommst du kompetente Antworten.
Soweit ich weiÃ, muss man nur 2% seines Jahresbruttoeinkommens zuzahlen. Wie man das Brutto bei Hartz 4 ermittelt, kann man bestimmt bei der KK erfragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Altes Sprichwort:
"Wenn Du arm bist, musst Du früher sterben!"
Nachtrag:
@ thysap, wer bist du denn? Du hast wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen!
- DinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn deine Schwiegermutter Hartz IV- Empfängerin ist, kann sie bei der Krankenkasse einen "Härtefall-Antrag" stellen. Denke mal, dass sie dann keine 475,-€ dazuzahlen muss.
Würde es auf jeden Fall mal versuchen, denn wenn sie ein "Härtefall" ist, bekommt sie auch eine Befreiung von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln!
Viel Erfolg!!!
- KlaraLv 5vor 1 Jahrzehnt
@ dina
was für eine schwachsinnige Antwort!!!!!
In der Frage steht doch drin, dass die Krankenkasse ein Modell bezahlt, aber nicht das Gewünschte.
@ Wolfgang
jaaaaaaaaaaaaaaaaa, man stirbt ohne Hörgerät.
Wie gut, dass du diese Frage beantwortet hast.
Wenn wir dich nicht hätten.
Du kannst bei der ARGE eine Ratenzahlung beantragen. Das ist eine kleine Hilfe, da es zinslos ist.