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Hörgerät und Hartz 4 ?

Hallo ich hab ne Frage bezüglich Hilfsmittel ... meine Schwiegermama hat schon seit 20 Jahren ein Hörgerät ... damals noch vielverdiener heute hartz 4 empfänger ... nun braucht sie ein neues ... die Krankenkasse zahlt aber sie soll 475 € selber zahlen . Zahlt die Arge da was dazu oder nicht und wenn ja was muss man sagen bzw gibt es § die das belegen beim Amt ... weil sie schon mal deswegen weggeschickt worden ist ..

Vielen lieben dank

8 Antworten

Bewertung
  • Indamo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider nicht.

    Das Modell, das von der Krankenkasse bezahlt wird, ist mit dem eines Kassengestells für Brillen vergleichbar.

    Es gibt keine zusätzlichen Leistungen.

    Hier gibt es einen Protestbrief gegen diese Regelung:

    http://66.102.9.104/search?q=cache:RDtpAyBwEmgJ:ww...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Arge zahlt nichts dazu. Sie gibt eventuell ein Darlehen. Man muss das Geld also in kleinen Raten zurück zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die 475 Euro sind aber nicht ihre 10 %ige Zuzahlung, richtig?

    Sie muss doch eigentlich nur 10 % zuzahlen für ein Hörgerät und dann maximal 10 Euro.

    Wieviel hat sie denn schon in diesem Jahr zugezahlt bei der Krankenkasse? Also für Medikamente, Praxisgebühr etc.??? Als ALG II Empfängerin muss sie nur maximal knapp 82 Euro pro Jahr zuzahlen, wenn sie chronisch krank ist maximal 42 Euro pro Jahr?

    Hat sie diese Grenze schon erreicht durch Zuzahlungen? Dann kann sie mit den Quittungen zur Krankenkasse gehen und sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen/Praxisgebühr befreien lassen. So muss sie auch das Hörgerät nicht zahlen.

    Liegt sie über der Grenze bekommt sie das Geld was sie drüber liegt zurück von der Krankenkasse.

    Sollte sie noch drunter liegen, so kann sie mal zur Krankenkasse gehen und dort das noch zuzahlen was bis zur Grenze noch fehlt und sie bekommt dann den Befreiungsausweis. Manche Krankenkasse machen das.

    Oder will sie ein extra Hörgerät haben, weswegen sie soviel zuzahlen soll? Dann fällt das nicht unter die Zuzahlung und die Befreiung.

    Ein Hörgerät zahlt auch die ARGE nicht. Ggf. geben die ein Darlehen. Allerdings müssen sie das nicht. Und wenn sie sagt, dass sie ein extra Hörgerät haben will, statt das was unter die Zuzahlung fällt, dann geben die ihr sicherlich kein Darlehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vor ein paar Tage war eine ähnliche Frage wegen den Zuzahlungen, damals ging es um die Zuzahlung im Krankenhaus bzw, Kur.

    Da das Thema mich interessierte, hatte ich bei der Krankenkasse angerufen. Du musst max. 2% deines Einkommens, bei ALG2 Empfänger sind das um die 82 Euro, pro Jahr zuzahlen. Zu den Zuzahlungen zählen Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Krankenhaus und Kuraufenthalt und Heil-/Hilfsmittel.

    Mit anderen Worten, da sie ja schon min. 10 Euro bezahlt hat (Praxisgebühr) muss sie nur noch 72 Euro für diese Jahr bezahlen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Stelle Deine bitte noch mal in diesem Forum.

    http://forum.ahfd.org/

    Dort bekommst du kompetente Antworten.

    Soweit ich weiß, muss man nur 2% seines Jahresbruttoeinkommens zuzahlen. Wie man das Brutto bei Hartz 4 ermittelt, kann man bestimmt bei der KK erfragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Altes Sprichwort:

    "Wenn Du arm bist, musst Du früher sterben!"

    Nachtrag:

    @ thysap, wer bist du denn? Du hast wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen!

  • Dina
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn deine Schwiegermutter Hartz IV- Empfängerin ist, kann sie bei der Krankenkasse einen "Härtefall-Antrag" stellen. Denke mal, dass sie dann keine 475,-€ dazuzahlen muss.

    Würde es auf jeden Fall mal versuchen, denn wenn sie ein "Härtefall" ist, bekommt sie auch eine Befreiung von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln!

    Viel Erfolg!!!

  • Klara
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    @ dina

    was für eine schwachsinnige Antwort!!!!!

    In der Frage steht doch drin, dass die Krankenkasse ein Modell bezahlt, aber nicht das Gewünschte.

    @ Wolfgang

    jaaaaaaaaaaaaaaaaa, man stirbt ohne Hörgerät.

    Wie gut, dass du diese Frage beantwortet hast.

    Wenn wir dich nicht hätten.

    Du kannst bei der ARGE eine Ratenzahlung beantragen. Das ist eine kleine Hilfe, da es zinslos ist.

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