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Schulpflicht während Kündigungsfrist?

Nachdem man eine private (also mit Schulgeld bezahlen) schulische Ausbildung ordentlich gekündigt hat, muss man dann noch so lange in die Schule gehen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist? Oder kann man auch einfach fernbleiben? Würde das dann als Fehlstunden eingetragen? Welche Folgen könnte das Fernbleiben dann in der Kündigungsfrist haben?

P.S.: Schulpflicht bitte nicht im Sinne von Minderjährigkeit o.ä. verstehen

Update:

@ Gnurpel: würde nicht auf eine normale Schule weitergehen (was auch immer du unter normal verstehst (: ) nachm Abi ist eh nichts mehr normal...Schule mein ich...; würde jedenfalls Praktikum im Ausland machen

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    WEnn du dann während der Zeit auf eine normale Schule gehst, dann brauchst du nicht bis zum Ende auf der privaten Schule bleiben. Nur das Geld müsst ihr bis zum Ende zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    solange in die schule gehen bis die kündigungsfrist ausgelaufen ist -

    oder andere absprachen mit der direktion - aber nicht eigenmächtig handeln

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