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Abrechnung streitiges Erbscheinsverfahren.?

Ich muss ein streitiges Erbscheinsverfahren abrechnen und weiß nicht nach welcher RVG Nr. . Nach dem der Erbschein erteilt wurde, haben wir uns mit der Gegenseite verglichen.

Update:

Hier noch ein paar Infos:

Es sollte ein Erbschein erstellt werden. Jedoch hat die Tochter des Erblassers das Testament angefochten und sie wollte, dass der Erbschein nun nicht auf die Lebensgefährtin des Erblassers ausgestellt wird (die Lebensgefährtin sollte laut Testament Alleinerbin werden).

Aus diesem Grund gab es Schriftwechsel mit dem Gericht und der Gegenseite.

Der Erbschein ist nun erteilt und die Partein haben sich verglichen.

Nur die Antragsstellung des Erbscheins und die Entgegennahme rechne ich ja nach 3101 Nr. 3 (0,8) ab. Hier ist jedoch deutlich mehr passiert als Antragsstellung und Entgegennahme einer Entscheidung.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frag doch einfach mal bei dem Gericht nach und lass dir die Nummer noch einmal geben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    deine frage ist nicht deutlich -

    erbscheinverfahren abrechnen ? wie kann man einen erbschein abrechnen? der ja vom gericht erstellt wird und bezahlt werden muss vom testamentvollstrecker .-

    oder die erbsache an sich ???

    ich würde gerne helfen - bitte noch einmal deutliche frage

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