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Befristeter Arbeitsvertrag?
Mein Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr, der am 31.05.08 endet. Er hat bis jetzt noch nicht gesagt bekommen, ob sein Vertrag verlängert wird oder nicht. Deshalb hat er einige Bewerbungen rausgeschickt und hat nun auch einen tollen festen Arbeitsplatz gefunden. Der neue Arbeitgeber möchte, daß mein Mann am 1. Mai anfängt. Kann der momentane Arbeitgeber Probleme machen?
12 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Jeder Mitarbeiter hat das Recht, mit einer Frist von 4 Wochen den Arbeitsvertrag zu kündigen. Das ist gesetzlich so festgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Festvertrag oder ein befristeter Vertrag ist. Die einzige Ausnahme ist, dass im Vertrag festgelegt wurde, dass die verlängerten Kündigüngsfristen für beide Seiten gelten.
Quelle(n): Bürgerliches Gesetzbuch §622,1 - vor 1 Jahrzehnt
Man kann in der Regel einen Befristet Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründnen innerhalb von 2 Wochen kündigen !
So steht das in meinem !
Ansonsten Ãberstunden kloppen und Resturlaub nehmen es sind ja nur ein paar Tage
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, denn er kann ganz normal kündigen und bei befristeten Verträge beträgt die Kündigungsfrist i.d.R. 14 Tage.
Nachtrag: Schau aber mal im Arbeitsvertrag nach. Denn ich habe auch einen und unter "Kündigung" steht die Kündigungsfrist usw.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht anderes als ein normaler Arbeitsvertrag der halt z.B. nur ein Jahr läuft. Man versklavt sich doch nicht mit einem befristeten Vertrag.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise kann sich der jetzige Arbeitsgeber nicht sträuben, da Dein Mann ja nicht weiÃ, ob er in dieser Firma bleiben kann. Er muà es ihm aber melden. Wenn er seinen Urlaub noch abrechnet für diese Zeit, wird er wohl keine Probleme bekommen.
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- T.E.U.T.O.N.I.A.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ja das könnte er . am besten mal mit dem chef reden wegen nem aufhebungsvertrag.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hallo inge!
dein mann soll die arbeit annehmen,der arbeitgeber kann da nichts machen.
so lange er keinen festen vertrag hat,ist das kein problem.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Für die vorzeitige Beendigung des wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses gelten folgende Grundsätze (§ 15 Abs.3, 4 TzBfG):
Die ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für eine vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers.
Ausnahme:
der Arbeitsvertrag oder ein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag lassen die ordentliche Kündigung auch vor Ablauf der Befristung zu
Ausnahme:
nach Ablauf von 5 Jahren kann auch das befristete Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden (Kündigungsfrist: 6 Monate)
Ausnahme:
bei Insolvenz des Arbeitgebers
--> hierzu: BAG, Urteil vom 06.07.00
Für die auÃerordentliche Kündigung und die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) gelten auch während der Befristung keine Besonderheiten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
leider ja, der alte Boss kann auf die Einhaltung des Vertrages bestehen, aber ich denke mal das man da miteinander reden sollte.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja...
Der Arbeitsvertrag geht bis zum 31.05. und nicht bis 30.04.
Dein Mann muss versuchen vorzeitg aus dem Arbeitsvertrags herauszukommen.