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Wie lange darf man schwanger im Transportgewerbe(z:B.Taxifahrer,Busbegleitung)arbeiten?

Ich habe gehört das ein anderes viel strengeres Mutterschutzgesetz im Transportgewerbe eintritt, indem man nur einige Wochen der Schwangerschaft arbeiten darf und nicht regulär bis 6 Wochen vor der Geburt. Stimmt das ? wer weiss bescheid?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also es ist so. Im öffentlichen Dienst, sprich straßenbahn, Bus ( vielleicht auch Taxi) ist es erlaubt, bis ende des 3. Monats zu fahren. Danach muß die werdende Mutter in einer anderen, geregelten Tätigkeit beschäftigt werden. Im Büro z.B.

    Es ist untersagt, schicht zu arbeiten, in der nacht und am Wochenende.

    Ich selber bin im öffentl. Dienst Tätig und habe es 2 Mal durchgemacht. Mußte im Büro weiterarbeiten *schüttel*

    LG Echse

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an. Wenn Gefahr für werdende Mutter oder das ungeborene bestehen KÖNNTE, tritt der Mutterschutz schon vorher in Kraft. Geh dafür zum Hausarzt und besprich das mit ihm. Er kann dir eine Bescheinigung ausstellen, das du deswegen nicht arbeitsfähig bist (aber nicht zu verwechseln mit der AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ! Bei der AU würdest du ab der 7. Woche nur noch Krankengeld erhalten.

    Bei der anderen Bescheinigung (mir fällt grad der Begriff grad net ein), bekommst du b is zum Inkrafttreten vom MuSchu dein Gehalt normal weiterbezahlt. Das Geld kommt glaube ich von der Berufsgenossenschaft, belastet den Arbeitgeber also nicht. So war es jedenfalls bei einer Kollegin von mir im letzten Winter.

    Quelle(n): mich
  • vor 1 Jahrzehnt

    keiner

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