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Zahlt die Arge Mietkaution?

Folgendes:

Ich will mit meiner Freundin zusammenziehen und die Wohnung wurde als angemessen angesehen. Also könntne wir rein theoretisch umziehen. Aber :

Die Arge sagt, das keine Mietkaution übernommen wir ( Vermieter verlang 2 Monatskaltmieten in bar) bot uns aber an, Genossenschaftsanteile zu übernehmen.

Der neue Vermieter aktzeptiert leider keine Kautionssicherungscheine, leider.

Habe der Arge angeboten, die Kaution als Darlehen zu akzeptieren. aber die Arge sagt, die würden das aus gestzlichen Gründen nicht tun. Was ist nun richtig?

Habe mal ein bisschen gegoogelt, aber nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

Kennt jemand Urteile zu diesem Thema, villeicht speziell auf Sachsen bezogen, oder gar Referenzen ?

Danke für eure Hilfe !

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Arge zahlt die Mietkaution darlehnsweise nur dann, wenn der Umzug erforderlich ist, z. B. wenn sie dich vorher aufgefordert hat, die Mietkosten zu senken oder wenn du wegen einer neuen Arbeitsstelle umziehen mußt. Wenn du umziehst, nur weil dir die neue Wohnung besser gefällt, ist die Arge nicht nicht verpflichtet, Kosten zu übernehmen (SGB II, § 22 Abs. 2). Kannst du nachlesen bei www.buzer.de.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich bezahtl sie die nicht. Du würdest ja Geld beanspruchen, auf das du keinen Anspruch hättest, wenn du nicht mehr Arge beziehst und dort noch wohnen bleibst.

    Wenn, dann bekommst du das nur als Darlehen, das du zurückzahlen musst. Aber da lassen sie im Allgemeinen schon mit sich reden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Arge die Wohnung offiziell genehmigt, dann zahlt sie auch die Mietkaution. Allerdings wird diese nur als Darlehen gewährt und muss von Dir in Raten zurückgezahlt werden. Dafür kannst du die Kaution dann aber auch behalten, wenn du irgendwann mal wieder umziehen solltest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie muss es in Form eines Darlehens zahlen, was Du dann höppchenweise zurückzahlen kannst, ohne Zinsen versteht sich

    Da schließtt Du einen Vertrag mit denen wo Deine Ratenhöhe und der Gesamtbetrag festgelegt wird.

    Grund der Verweigerung kann sein daß Ihr "zuviel" Geld bekommt, in Form von z.B anderen Subventionen. Ansonsten müssen sie dem zustimmen oder Du kannst es einklagen per 10€ Anwalt

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