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Was ist denn das für ein Land, in dem in einem gültigen Gesetz immer noch die Bezeichnung "Reichsgesetz" ...

... zu finden ist?

Zitat:

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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

§ 1

Für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durchs Reichsgesetz den Gerichten übertragen sind, gelten, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die nachstehenden allgemeinen Vorschriften.

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http://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__1.html

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Was hat die Formulierung "Reichsgesetze" heute noch zu bedeuten?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Marzo!

    1973 ist vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden, dass das Deutsche Reich formal noch existiert, da Deutschland 1945 nur militärisch, aber nicht politisch kapituliert hat. Rein rechtlich leben wir also noch im Deutschen Reich. Deshalb ist es nicht nötig, Reichsgesetze in Bundesgesetze zu ändern.

    Viele Grüße

    Quelle(n): 2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_des_Deutsc...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nur als Verweis zu betrachten. Es gibt viele Gesetze, die noch auf der Rechtssprechung des Deutschen Reiches beruhen, bestes Beispiel BGB, und für alle die es nicht raffen wollen oder können, das Deutsche Reich ist nicht erst mit A. Hitler enstanden!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dich schon über irgendwelche Länder aufregen willst, dann würde ich mich an deiner Stelle lieber fragen,

    was ist das denn für ein Land, dass schon zweimal einen ölgeilen Massenmörder zum Präsidenten gewählt hat oder was ist das für ein Land in dem man ins Gefängnis kommt, wenn man einen Stein am Strand in die Tasche steckt!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein ganz normales Land, wie z.B. Dänemark, Frankreich (oh Gott, die heißen sogar "REICH"!!!)

    Feiertagsblues?

    ..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    was ist daran so schlimm? Das HPG wurde halt seit 1939 nicht verändert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gesetze die zu Zeiten des Deutschen Reiches unter Kaiser Wilhelm geschaffen wurden, teilweise sogar zur Hitlerzeit, können durchaus noch gültig sein, wenn deren Nutzen bisher nicht durch neue Gesetze im wesentlichen geändert oder abgelöst worden ist.

    Somit gibt es für Beamte eine Amtsblattverfügung, daß trotz moderner Lehrmeinungen, die Datumsschreibweise in Zollinhaltserklärungen immer noch so abzufassen ist, wie es in dem Reichszollgesetz von 1871 verfaßt wurde, erst eine Neufassung dieses Gesetzes läßt eine andere Datumsschreibweise in der Zollinhaltserklärung zu, z. B. so wie man die Datumsschreibweise im Geschäftsverkehr verwendet die gemäß DIN und ISO neu standardisiert wurde und die an Berufsschulen gelehrt wird.

    Solange von der Bundesregierung kein neues Gesetz verabschiedet wird, wie eine Standardzollinhaltserklärung auszusehen hat, werden Zollbeamte die Bürger auffordern die Zollinhaltserklärung in der Zollamtlich Korrekten Art und Weise abzufassen, ansonsten kann eine Frachtsendung nicht weiter transportiert werden (Export)!

    Bisweilen hatte es die Bundesregierung wohl noch nicht nötig sich um die Datumsschreibweise in Zollerklärungen zu kümmern, somit bleibt dieses Gesetz solange gültig, bis es durch ein neues Gesetz abgelöst wird.

    Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) wurden erst wärend des 2. Weltkrieges geschaffen und werden ständig erweitert.

    Das Grundregelwerk trägt den Namen Reichsverordnung zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz oder so ähnlich...es tragt als Einband (Buchdeckel) den Reichsadler mit dem Hakenkreuz...viele gesetze in der Arbeitswelt berufen sich auf diese Reichsverordnung...da wo solche Verordnungen oder Gesetze sinnvoll sind, muß man sie nicht abschaffen nur weil irgendetwas mit dem Wort Reichs... vorangestellt bezeichnet wird. Meistens sind diese alten Gesetze sinnvoll abgeändert worden oder ergänzt worden, wenn mann alle alten Reichsgesetze neu schreiben sollte, dann wäre die Bundesregierung die nächsten 40 Jahre nur mit der Überarbeitung dieser alten Gesetze beschäftigt...es gibt durchaus wichtigeres als sich um solche Lapalien die kostbare zeit um die Ohren zu hauen...!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rein rechtlich wurde auch die Weimarer Verfassung von 1919 nie aufgehoben, nicht einmal von den Nazis. Im Zusammenhang mit dieser (echten !) Verfassung erlassene Gesetze gelten z.T heute noch, sogar im GG sind Verweise auf Artikel der WV zu finden.

    @Tina hat eigentlich schon alles zum jetzigen Zustand des Dt. Reiches gesagt; es existiert formal noch, ist aber derzeit administrativ nicht handlungsfähig.

    Die BRD ist NICHT identisch mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    die gesetze sind alt,noch aus adolfs zeiten oder vllt auch schon vorher und die idee war nicht schlecht und nicht nazimäßig.deshalb hat man sie so gelassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, aber deine Fragen klingen alle ziemlich gleich. Finde ich etwas % O (...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wen Interessierts?Verbuche es unter Kurios!

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