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Möbeleinlagerung - Pflicht?

Hallo,

bin ich dazu verpflichtet, einen Küchenunterschrank sowie eine dazugehörige Spüle - welche 30 Jahre alt sind (aber wirtschaftlich vollkommen in Ordnung ist), und dem Vermieter gehören, in meinem Keller einzulagern?

Es geht wohl darum, wenn ich mal ausziehe, hätte der Nachmieter einen Anspruch darauf und es sich eben um das Eigentum des Vermieters handelt.

Sofern ich diese nicht einlagere, muss ich bei Auszug dafür finanziell aufkommen (so in einem Schreiben von ihm; es handelt sich übrigens um eine sog. Genossenschaftswohnung).

Wo bekomme ich dazu Informationen, ob ich dazu verpflichtet bin, diese auf meine Kosten einzulagern?

Vielen Dank :-)

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du mußt lt. Gesetz die Wohnung in dem Zustand verlassen, in dem Du sie übernommen hast. Waren also ein Spülschrank und eine Spüle schon drin, mußt Du sie bei Auszug auch wieder 'reinstellen. Das ist zwar ärgerlich, weil Du das Zeugs dann zwischenlagern mußt, aber da kann man nix machen.

    Gerade bei Genossenschaften sollte man penibel darauf achten, alles genau zu protokollieren (vor Allem Mängel!), weil die sehr pingelig sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast es mitgemietet und mußt es bei Mietende zurück geben. In dieser Zeit mußt Du es pfleglich behandeln. Das ist aber nicht der Fall, wenn Du es in einem feuchten Keller lagerst. Lass Dir den Zeitwert der Teile heute schon mitteilen. Zahle sie direkt, dann entfällt eine teure Aufbewahrung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wen du neu kaufst du muss auch mitnehmen bei ausziehen weil er zahlt nicht.

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst das Ding natürlich entsorgen und dem Vermieter später eine gleichwertige auch Gebrauchte Spüle vom Flohmarkt wiederbeschaffen. Das ist allerdings eine unsichere Sache. Die Spüle ist mitvermietet und muß bei Vertragsende wiederzurückgegeben werden.

    Überleg dir also: Wieviel platz im Keller steht zur Verfügung? Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert? Und rechne das gegeneinander.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    am besten stelle das zeug in den Keller ,klar das der Vermieter es zurück habe möchte wenn du irgendwann mal ausziehen tust

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