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Wäre es nicht an der Zeit, sich in Deutschland eine (neue) Verfassung zu geben - ausgehend von Art. 146 GG?
Artikel 146 GG (Grundgesetz - Geltungsdauer)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo Marzo mein Freund wie geht es Dir denn? Hoffe alles klar bei Dir!! Kann aber leider Deine Frage nicht beantworten,sorry! LG NiKKi
- VolkerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich habe ich am Grundgesetz nichts auszusetzen und bin mit unserer Verfassung vollkommen zufrieden.
Die letzten Urteile/Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zeigen, dass wir eine sehr gute Verfassung haben. Die Väter des Grundgesetzes haben anscheinend gute Arbeit geleistet. Deshalb besteht nach meiner Auffassung kein Anlass dazu ein neues Grundgesetz zu beschlieÃen. AuÃerdem glaube ich auch das es derzeit auch keine Mehrheit für eine neue Verfassung geben würde.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich glaube nicht, das Deutschland eine neue Verfassung braucht.
Warum sollten wir etwas ändern was sich bewährt hat?
Das Grundgesetz war zwar Ursprünglich nur eine Art "Ãbergangsverfassung" doch ich finde es hat sich zu einer Enzigartigen Verfassung entwickelt.
Ich finde das Grundgesetz gut so wie es ist.
Was möchtest du mit deiner Frage genau ausdrucken bzw. was würdest du ändern (was gefällt dir am GG nicht?).
- vor 1 Jahrzehnt
Einen Verfassungsschutz haben wir,
aber keine Verfassung...(??!)
Die schielen wohl eher auf die EU-Verfassung,
die uns dann das letzte Stück Souveränität nimmt...
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- vor 1 Jahrzehnt
Das deutsche Volk liegt zu 90% im Tiefschlaf und viele haben noch ca.300 Euro jeden Monat. Also wie kann es da Entscheidungen treffen. Es merkt so auch nicht das der Staat das Volk immer mehr entmündigt. AuÃerdem hat es ein umerzogenes Nichtwissen, daà heiÃt die Propaganda hat fast ihren Zweck erfüllt. Aber zu einer Umkehr ist es noch nicht zu spät.
Quelle(n): Wer sich nicht bewegt spürt seine Ketten nicht. - TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
So lange wie unser Gesetzgeber keine direkte Bürgerbeteiligung (Volksabstimmung) auf Bundesebene zu lässt, bleibt Art.146 GG noch sehr lange gültig.
So einfach ist das.
- ChristianPl20Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ich sage mal so, es könnten kleine Veränderungen an unserer Verfassung durchgeführt werden, aber im Grundsatz kann sie so bleiben wie sie ist
- vor 1 Jahrzehnt
Nein ZWEI ! . . . eine für die " Reichen "
und
eine für die ü b r i g gebliebenen.
- herr_nixnutzLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gab schon einige gute Antworten und viele, die null Ahnung haben und von Birnen reden, wenn du von Ãpfel redest.
Der Art. 146 GG ist doch schon längst erfüllt und zwar im Jahre 1990.
Der erste Bundestag wurde in freier, geheimer, gleicher und allgemeiner Wahl gewählt. Die überwältigen Mehrheit der Abgeordneten hat das GG genehmigt.
Ferner wurde das letzte Parlament der DDR ebenfalls in freier, geheimer, gleicher und allgemeiner Wahl gewählt. Auch dieses Parlament hat mit überwältigender Mehrheit das Grundgesetz zustimmt sowie den Beitritt der DDR zur BRD, der Bundestag hat übrings auch den Beitritt der DDR zugestimmt.
Damit haben alle Deutschen in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Es steht in Art. 146GG, dass alle Deutsche das Grundgesetz beschlieÃen sollen, es steht nicht drin, dass es ein Volksentscheid sein muss.
Das Grundgesetz wurde von beiden Parlamente angenommen und diese wurden durch das deutsche Volk gewählt.
Also wo bitte ist das Problem? Abgesehen, dass GG hat knapp 60 Jahre sehr gute Dienste geleistet, warum abschaffen?
- vor 1 Jahrzehnt
Der Vertrag von 1990 gibt den Alliierten eine Reihe von Sonderrechten, also Einschränkungen der Souveränität der BRD. Solange kann die BRD keine neue Verfassung bekommen.