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Unter 16 Jahre - nur bis 20 Uhr ?

Hallo Zusammen ! Ich war am Wochenende mit meiner Freundin was trinken. Sie ist noch 15 wird aber im April 16. Plötzlich wollte die Bedinung unsere Personalausweise sehen und dann hieß es dass es meiner Freundin nur bis 20 Uhr gestattet sei hier zu sein. Angeblich nach neuem Jugendschutzgesetz !

Stimmt es das Jugendlichen unter 16 Jahren der aufenthalt in Bars. etc nur bis 20 Uhr gestattet ist?

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10 Antworten

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  • Beste Antwort

    Hier ein Auszug aus dem geänderten Jugendschutzgesetz.

    § 4 Gaststätten

    (1) 1Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. 2Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

    (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 5 Tanzveranstaltungen

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen

  • x²yz
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    unter 14 bis 20:00 14-16 bis 22:00 16-18 24:00

    Quelle(n): ich arbeite in einer Wohngruppe und wir kennen natürlich die Gesetze
  • Chiara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ja das stimmt ..jugendliche unter 16 dürfen nur in begleitung Erwachsener länger in lokalen bleiben... ich glaub aber dann ist ab 22 uhr schluss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Regelungen findest Du unten.

    "Stimmt es das Jugendlichen unter 16 Jahren der aufenthalt in Bars."

    Seit wann dürfen Jugendliche in Bars?!?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne dieses neue Jugendschutzgesetz nicht und habe nie was davon gehört.

    Also eigentlich:

    Bis einschließlich 13: 20:00Uhr Ciao

    Ab 14: 22:00Uhr Ciao

    Und mit 16: 24:00Uhr Ciao

    Allerdings:

    Wenn der Barkeeper euch nicht hier sehen will, kann er euch Rausschmeißen. Er riskiert dann aber Umsatzeinbußen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, also 20.00 Uhr finde ich jetzt zwar übertrieben, doch 21.00 Uhr würde mit 15 absolut reichen, denn deine Freundin muss ja schon um 22.00 Uhr zu Hause sein.

    Und kommt jetzt drauf an welche Bar es war. Aber sollte es eine Bar gewesen sein, in der es manchmal ab 8 Uhr abends hoch her geht, dann wird die Bedienung schon ihre Gründe gehabt haben.

    Männer und Frauen kommen nach Feierabend in die Bar oder Kneipe und besaufen sich. Und muss deine Freundin das schon in so einem Alter mit ansehen, wie sich Erwachsene die Birne vollsaufen und womöglich dann auch Provokationen stattfinden?

    Nein, also siehst du. Denn vor Kindern kann man sich egal wo, ob Bar oder Kneipe einfach nicht "gehenlassen", wenn man weiss, dass da Kinder zuschauen könnten.

    Solltest du aber schon 18 oder über 18 sein, dann darf sie bis 23.00 - 24.00 Uhr überall hin, bis auf Bordelle, Stripbars, Discos in denen Go-Go getanzt wird und Orte wo "krumme Dinge" gedreht werden.

    Aber Näheres und Weiteres zum neuen Jugendschutzgesetz findest du hier:

    http://www.jugendschutz-gesetz.de/

    Und wenn du noch keine 18 bist, gilt das auch für dich.

    MfG

    Gina M.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kannst Du Dich ganz einfach drüber informieren! Entweder via Google, oder Wikipedia oder Du gehst nochmal zu dieser Kneipe und schaust an die Tür. Dort muss ein kleines Informationsblatt aushängen, was man in welchem Alter tun darf und wie lange man bleiben darf. Ansonsten kontaktierst Du die DeHoGa (Hotel- & Gaststättenverband) oder den Besitzer der Kneipe und fragst dort genauer nach.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es stimmt tatsächlich das man wenn man unter 16 J. ist nur bis 8:00 pm in Bar`s und Diskotheken darf.

    Aber mit einwenig glück könntet ihr auch eine Disko finden die nicht so drauf achtet und dann länger drin bleiben.

    Beispielsweise bei uns in Hamburg gibt´s Bar´s und Diskotheken die nicht immer draufschauen, ersrecht nicht wenn man älter aussieht :p Aber dann braucht man schon eine die nicht sehr groß ist, in die aber trotzdem viele Leute reingehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das langt auch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    keine ahnung finde es aber gut!!!

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