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Muß eine Bäckereiverkäuferin auf 5o€ raus geben weil man Brötchen für 3,15 kaufen will?
Oder der BVG Fahrer, muß er soviel Kleingeld bei haben oder kann er den Gast ( auch rechtlich korrekt ) raus schicken?
Ich hatte heute diese Streitfrage mit Gästen und gebe der Bäckereiverkäuferin recht. Sie bat den Kunden zu gehen. Weil Sie nicht das Geld wechseln konnte, dieser fand es eine große Frechheit.
19 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wer Brötchen oder andere Kleinteile (auch Fahrscheine) kaufen möchte, muß sich schon um kleineres Geld selbst kümmern. Hat er keines, muß er den Einkauf verschieben und erst einmal wechseln. Anders ist es nicht möglich. Ich habe mir das mal bei unserem Bäcker angesehen, den ich von der Schulzeit noch kenne und bei dem ich gern montags früh meine Brötchen kaufe, weil ich es da etwas ruhiger habe. Und ich zahle 2,10 für die Brötchen und 90 Cent für die Zeitung, also 3 Euro. Und ich zahle gern mit 50,-- Euro, weil das montags früh für mich einfacher ist. Und jedes mal die gleiche Geschichte: Er nimmt die 50,-- Euro, schlägt sein Buch auf, trägt 3 Euro ein und gibt mir die 50,-- Euro zurück mit dem Kommentar, zahl, wenn Du es passender hast. Und dann lachen wir gemeinsam über diesen Spass. Ich kenne sein Problem: Morgens zwischen 6.00 und 8.00 kommen ca. 50 - 60 Kunden. Alle kaufen irgendwelche Kleinteile unter 4,-- Euro. Mehr als die Hälfte möchte mit 50,-- Euro, teilweise auch mit 100,-- Euro zahlen. Er müßte also mindestens 30mal wechseln und jedesmal 46,-- Euro (oder mehr) herausgeben. Was bedeuten würde, daß er über 1.300 Euro Wechselgeld brauchen würde und das an einem Montag früh. Das dies nicht geht, ist völlig klar und wird auch von den meisten Kunden verstanden. Er ist weder die Filiale einer Bank noch möchte er das Risiko eingehen. Also hat er sein Buch. Und wer bekannt ist, wird eingetragen und bezahlt bei einem der nächsten Besuche.
- argalilLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich würde zunächst fragen, ob der Kunde es nicht kleiner hat und sonst bitten, das Geld doch wo anders zu wechseln, wenn ich nicht genügend Kleingeld habe.
Ich arbeite auch da, wo das Kleingeld nicht zu Hauf da ist und da muss ich es auch oft so machen.
Ich musste zum Glück noch niemanden wegschicken, aber ich denke, er hätte Verständnis, wenn ich ihm meine Not erklären würde.
Ich hoffe, meine Antwort hat dir geholfen.
- grabbel85Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also bei 50 euro so ein austand verstehe ich nicht.
Soll die Frau lieber froh sein 3 Euro verdient zu haben.Auf jeden Fall hat sie jetzt einen Kunden weniger.
Soll ich den Gästen/ Kunden sagen, "sorry ich kann Sie nicht bedienen weil ich kein groÃen Schein annehmen will."
Man hat als Geschäftinhaberin einfach damit zu rechnen, das jemand mit nem groÃen Schein bezahlt und dafür zu sorgen, das genügend Kleingeld im Portmonai vorhanden ist.
Um deine Frage zu beantworten: Nein sie ist nicht verpflichtet.
Bei gewissen Summen hört es auf.
ZB. 200 Euro Schein oder 500 Euro, aber darunter geht immer.
Busfahrer haben es nicht nötig und die müssen sich keine sorgen um Kundschaft machen( nicht immer)
Aber Kleinbetriebe haben gerade in der heutigen Zeit um jeden Kunden zu kämpfen.
Passieren kann es mal das man kein Kleingeld hat, aber dann hat man es mit vernunft und vorallem Respekt zu erklären
- quatronuevoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, da die Form der Bezahlung im Rahmen der Vertragsfreiheit frei geregelt werden kann; wenn der Bäcker keinen Vertrag abschlieÃen will, demzufolge mit 100-Euro-Scheinen gezahlt wird, dann muss er das auch nicht akzeptieren.
Die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld kann eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen (z. B. nur 2 EUR) oder Scheine (z. B. keine 200 EUR) bzw. Stückelungen (z. B. max. 10 à 1 EUR). Die insbesondere von Tankstellen praktizierte Verfahrensweise, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 500-EUR-Scheinen abzubedingen, ist insofern also zulässig.
Quelle(n): Hier noch ein paar weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliches_Zahlungs... - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
es kommt darauf wenn ,wenn kein Kleingeld ist kann die Verkäufern kein Wechselgeld raus geben und das muss man als Kunde verstehen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Normalerweise haben die Geschaefte genug Kleingeld um herauszugeben und es sollte auch kein Problem sein. Es sei denn, Du machst es staendig und nur um die Verkaeuferin zu nerven.
- Oliver JLv 5vor 1 Jahrzehnt
Als Jugendlicher habe ich Zeitungen ausgetragen. Einmal in Monat wurde kassiert. Ich hatte immer Kunden dabei, die nur grosse Scheine hatten.
Also hatte ich immer genuegend Wechselgeld dabei und musste nicht nochmal den gleichen Weg gehen.
Eine Baeckerei sollte solche Betraege ohne Schwierigkeiten wechseln koennen.
Auch, wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist.
50 Euro sind ja keine Unsumme.
Wenn eben nicht genug Wechselgeld in der Kasse ist, was soll die Verkaeuferin dann machen?
Als ich vor ein paar Jahren nach Amerika geflogen bin, zahlte ich meinen Kaffee am Bahnhof auch mit einem 50 Euro Schein.
Die Verkaeuferin hatte aber nur Muenzen als Wechselgeld. Also bin ich dann mit 24 Muenzen a 2 Euro in der Tasche im Flieger gesessen. Naja.
- merlinshexeLv 5vor 1 Jahrzehnt
bei manchen hier sieht man doch mal wieder, dass sie überhaupt keine ahnung haben. das wechselgeld und der betrag der in der kasse liegt ist vorgegeben und wenn eine verkäuferin nicht rausgeben kann ( gerade morgens, wenn noch nicht viel WG in der kasse ist und weil schon andere kunden mit scheinen ein brötchen bezahlt haben, dann kann sie halt nicht wechseln. ich rege mich jedesmal über kunden auf, die glauben sie seinen in einer wechselstube und meinen mit einem 50er ein päckchen kaugummis bezahlen zu müssen. das ist nämlich eine frechheit!
- [gelöscht]Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, sie kann nicht sagen, daà sie 50 Euro nicht wechseln will. Vorausgesetzt wird, daà sie das wechseln kann. Ansonsten muà sie soviel Wechselgeld parat haben, daà sie auch das wechseln kann.