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Ein Gesellschafter einer GmbH. Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat diese Person?

Ein Gesellschafter einer GmbH. Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat diese Person?

Das Engelchen Lixa077

Update:

Kann ein Gesellschafter auch nur Geldgeber sein?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt wohl den "stillen" Gesellschafter,das ist der,der nur seine Anteile in dieser Gesellschaft arbeiten lassen will und den aktiven Gesellschafter,der darüber hinaus noch eine Stellung mit entsprechenden Aufgaben innerhalb dieser Gesellschaft war nimmt.

    Der oder die Gesellschafter bestimmen nun die Aufgaben und die Wahrnehmung Ihrer Interessen, der Interessen der Gesellschaft, durch einen Geschäftsführer.

    Diesem obliegt wiederum nach seinem Vertrag und seiner Stellenbeschreibung die Geschäfte für die Gesellschaft und damit für die Gesellschafter,zu führen.

    Darüber haftet er auch entsprechend juristisch. Er ist gesetzlich verantwortlich für das Wirken der Gesellschaft. Dabei kann es auch eine Aufhebung der Haftungsbeschränkung geben.

    Der Gesellschafter haftet mit seinem Gesellschaftsanteil.

    Auch hier gibt es einige Fallstricke,die jedoch zu spezifisch sind.

    Der oder die Gesellschafter können unter Fristgewährung eine außerordentliche Gesellschaftsversammlung einberufen, um Ihre Interessen und deren Vertretung zu beaufsichtigen, zu kontrollieren oder damit indirekt auf die Geschäftsführung eingreifen

    Ansonsten sind Gesellschafter von der Geschäftsführung "ausgeschlossen"

    Auch bei einer Einpersonen-Gesellschaft ergeben sich ähnliche Schritte

    Gruß der Pate.

    @ grabbel, sorry ,Du kannst auch mit Deiner GmbH Haus und Hof verlieren.

    Selbstverständlich können wir uns gerne privat austauschen,auch oder gerade wenn Du beruflich damit zu tun hast.

    gruß der Pate

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das GmbHG gibt einige Hinweise z. B. § 46.

    http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__46.html

    Auch hier findest du entsprechende Rechte der Gesellschafter unter Punkt 7:

    http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da gibt es dicke Bücher drüber. Gib mal bei google Gesellschafter Rechte ein, da findest Du eine ganze Menge Seiten.

    Auf jeden Fall hat er umfangreiches Informationsrecht und bestimmt über die Gesellschafterversammlung bis ins kleinste die Firmenpolitik. Es ist auch die Frage ob er nur Gesellschafter ist oder auch Gesellschafter Geschäftsführer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

    Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt zurzeit 25.000 Euro und die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 100 Euro betragen.

    Gründung:

    1. Gesellschaftervertrag: Schriftform und notarielle Beurkundung

    Mindestinhalt:

    - Firma

    - Unternehmensgegenstand

    - Sitz

    - Stammkapitalbetrag

    - Stammeinlage jedes einzelnen Gesellschafters

    2. Bestimmung der Geschäftsführung

    3. Mindesteinlage auf Stammkapital (Bar- oder Sacheinlage)

    Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage,

    soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel eingezahlt ist.

    Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt

    sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen

    zuzüglich des Gesamtbetrags der Stammeinlagen, für die

    Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals

    erreicht.

    4. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

    - Satzung

    - Liste der Gesellschafter

    - Unterlagen über Bewertung der Sacheinlagen

    Organe:

    Geschäftsführung:

    - eine oder mehrere Person(en)

    - Fremdorganschaft ist möglich

    Aufsichtsrat:

    Die Aufgabe des Aufsichtsrates besteht in der Überwachung der den Geschäftsführern obliegenden Geschäftsführung. Ihm obliegt weiterhin die Prüfung des von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns.

    Gesellschafterversammlung:

    Kompetenzen werden in der Satzung geregelt:

    - Jahresbilanz feststellen

    - Geschäftsführungsbefugnis

    - Gewinnverteilung beschließen

    - Entlastung der GF

    - Prokuristen bestellen

    - Weisungen an GF vereinbar/möglich

    Rechte der Gesellschafter:

    - Mitverwaltungsrecht

    - Auskunftsrechte und Einsichtsrechte

    - Vermögensrechte

    - Recht auf gleichmäßige Behandlung

    Pflichten der Gesellschafter:

    - vereinbarte Mindesteinlage erbringen

    - Nachschubpflicht, falls im Gesellschaftervertrag vereinbart:

    beschränkt oder unbeschränkt

    Haftung:

    Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, jedoch nicht mit ihrem Privatvermögen.

    Beendigung der Aktiengesellschaft

    Gründe für die Auflösung:

    - Gesellschafterbeschluss

    - Bestimmte Gründe, die in Satzung geregelt sind

    - Insolvenz

    Vorgehen:

    - Meldung der Auflösung im Handelsregister

    - Liquidation

    Vorteil:

    - keine Haftung mit Privatvermögen

    Nachteile:

    - komplizierte Gründung

    - mind. 25000 Euro Grundkapital

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