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Verkäufer hat Ware nicht gesendet, will aber Rücksendekosten erstattet haben?
Guten Tag, eigentlich fühle ich mich bereits im Recht, wollte aber von Euch nochmal eine Bestätigung und ggf. Tipps, wie ich mich zu verhalten habe:
Fall ist dieser:
- Habe bereits am 28.12.07 bei ebay ein Produkt bestellt, Händler hat von mir sofort das Geld via Überweisung erhalten
- Händler gab an, er habe die Ware versendet
- Ware ist bis heute nicht angekommen und unter dauerndem Mailverkehr habe ich dann letzten Freitag geschrieben, er soll mir den Betrag zurückerstatten
- ebay Käuferschutz haftet nicht mehr, da mehr als 60 Tage vergangen sind
- Heute kam eine Mail, dass er sich auf die §§ 312 ff BGB beziehe und somit bei einem Warenwert von < 40€ Anspruch auf die Kosten der Rücksendung habe
- Meine Antwort in etwa:
Habe vom Verkäufer bislang keine Ware erhalten/Wortlaut der Belehrung zur Rücknahme der Auktion: „Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.“, somit keine ordentliche Belehrung gem. § 312c BGB/Und keine...
Vereinbarung darüber, dass der Käufer die Rücksendekosten bei Rücknahme leisten müsse.
Im großen und ganzen argumentiere ich mit dem angeführten, dass ich dem Händler keinerlei Kosten schuldig bin und mein gezahltes Geld in vollem Umfang zurückerstattet bekomme.
Ich habe Ihm eine Frist bis Freitag, 21.03.08 gegeben, sollte er meinen Mahnungen nicht folgeleisten, so habe ich mit einer Anzeige gedroht...
So, nun meine Frage:
Wer ist im Recht?
War ein unversicherter Versand, allerdings an meine DHL Packstation. Sprich: ich hätte in jeden Fall eine Info bekommen, wenn etwas gekommen _wäre_
Ich weiß beim besten willen auch nicht, was er da erstattet haben will, gehe davon aus, dass er mich für dumm verkaufen wollte, um mich einfach nur einzuschüchtern...
Zitat:
"Die Rücksendekosten werden wie folgt festgelegt:
Warenwert unter 40 Euro: Käufer übernimmt die Versandkosten
Warenwert über 40 Euro: Versandkosten werden vom Verkäufer übernommen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns nach den gesetzlichen Vorschriften halten.
Fernabsatzgesetz (FernAbsG) BGB §§ 312 ff
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Bei Widerruf von mehreren Artikeln, werden die jeweiligen Einzelnpreise berücksichtigt."
Klingt für mich nach: "Guckst du Gesetz! Ich bin allmächtig!" :D
KOMMANDO ZURÜCK!
Habe grade noch einmal in die Auktion gesehen, da steht klipp und klar versicherter Versand!!!
Verpackung und Versand Nach Deutschland EUR 9,99
Versicherter Versand
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du hast die Ware nicht erhalten,somit muss er Dir den vollen Betrag erstatten.
Ansonsten müsste er nachweisen das Du die Ware bekommen hast,was er aber nicht kann.
- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Puhh, welchen Versandt habt ihr vereinbart? Versichert oder unversichert? Wenn es ein versicherter Versandt war, dann müsste er einen Nachweis haben, mit einer Versendungsnummer. Bei unversichertem Versand siehts schlecht aus, weil er nicht für ein verschwinden auf dem Postwege verantwortlich gemacht werden kann.
Was ich nicht verstehe, welche Kosten er für die Rücksendung haben will.
Nachtrag:
Ok, wenn es ein versicherter Versand war, dann muss er einen Nachweis haben, und eine Paket-ID-Nummer. Hat er diese nicht, dann hat er Pech gehabt. Aber warum sollte er reagieren, wenn du schon fast 3 Monate nichts unternimmst.
Allerdings wäre es eher ein Fall für den Anwalt.
Viel Glück
- bu_rexLv 4vor 1 Jahrzehnt
wenn Du vom Verkäufer nichts bekommen hast, müsste er Dir ja anhand des Einlieferungsbelegs des Versand nachweisen können. Da Du nichts erhalten hast, hast Du nichts zurückgeschickt, was will er denn da wollen....
Könnte natürlich auch sein, daà die Benachrichtigung der DHL bei Abwesenheit anhanden gekommen ist. Aber deswegen hast Du es ja trotzdem nicht zurückgeschickt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
du bist definitiv im Recht!!!