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bevorstehende Scheidung - wie verhalten?
Eine gute Freundin von mir hat sich Anfang des Jahres von ihrem Mann getrennt.
Das offizielle Trennungsjahr hat noch nicht begonnen, da sie noch keine eigene Wohnung hat. Auch die restlichen Angelegenheiten (Unterhalt ja oder nein usw sind noch in der Schwebe).
Was sie jetzt wissen möchte ist, ob sie, wenn sie jemanden kennenlernen würde oder sich verabredet, mit irgendwelchen Nachteilen rechnen müsste. Denn getrennt sind sie ja offiziell, nur eben wohnen sie zwangsläufig noch unter einem Dach.
Hoffe, das war jetzt nicht zu umständlich formuliert.
*Nachtrag:
Termin beim Anwalt folgt noch demnächst. Ihr wisst ja, wenn'e brennt will man lieber gestern als morgen ne Antwort haben, daher erstmal die Frage hier
8 Antworten
- eloraLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, es entstehen ihr keine Nachteile bis auf evtl. Unterhaltssprüche ihrerseits ihrem zukünftigen Ex-Mann gegenüber. Aber dann auch erst, wenn sie mit ihrer neuen Liebe zusammenwohnt (also in einer eheähnlichen Gemeinschaft), was ja erstmal eine Zeitlang nicht der Fall sein dürfte.
Mann kann auch innerhalb der Wohnung ein Trennungsjahr einhalten. Sie sollte sich da mal bei ihrem Anwalt schlaumachen. Unterhalt usw. wird ja im Laufe des Scheidungsprozesses geklärt werden.
Abgesehen davon gilt bei einer Scheidung heutzutage nicht mehr das Schuldprinzip, lediglich die Einhaltung des Trennungsjahres. Theoretisch kann sie so viele Freunde haben wie sie will. Voraussetzung allerdings, daß ihr Ex der Scheidung auch zustimmt. Ansonsten kann sich der Termin u.U. schon rauszögern.
- Dietmar ILv 4vor 1 Jahrzehnt
Ein Trennungsjahr kann auch in einer gemeinsamen Wohnung beginnen,man darf nur nicht miteinander verkehren und nicht für den Anderen Sorgen ,Kochen ,Wäsche usw.Ein Trennungsjahr genügt um eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen.Drei Jahre wenn ein Partner gegen die Scheidung ist.Eine neue Beziehung tut nichts zur Sache ,ein Zusammenziehen mit einem neuen Partner sehr wohl, da dann der Unterhalt gekürzt wird falls beantragt.Bei zu geringem Einkommen trotzdem anwaltliche Hilfe einholen denn dann gibt es Gerichtskostenhilfe.Ich hoffe das war soweit einfach erklärt.
- [gelöscht]Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Schuldprinzip bei einer Scheidung wurde vor ca. 35 Jahren abgeschafft. Der neue Freund kann also kein Scheidungsgrund sein.
Auch im Trennungsjahr. Es gibt keine Verpflichtung, die Ehe aufrechtzuerhalten.
Ein Nachteil könnte IMHO allenfalls beim Unterhalt entstehen, wenn sie mit dem neuen Freund einen gemeinsamen Haushalt führt und dieser Freund genug verdient. Dann muà ihr Mann ihr keinen Unterhalt zahlen.
Aber Genaueres bitte beim Anwalt erfragen!
- vor 1 Jahrzehnt
Sie hat mit keinen Nachteilen zu rechnen, da sie ja schon getrennt sind. Es gibt heute nicht mehr die klassische Schuldfrage, wie es zu meiner Zeit noch war, als ich geschieden worden bin.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
keine nachteile - und wieo nicht einvernehmlich?? kein trennungsjahr!! ach das liebe geld -- denke daran NEUES unterhaltsgesetzt
- TinkaMiezLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Trennungsjahr hat nichts mit einer räumlichen Trennung zu tun. Sie sollte sich dringend mal juristisch beraten lassen.
- The♥CrowLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich kann Dir nur sagen, das meine Freundin vor 2 Jahren in der gleichen Situation war und Ihr wurde anschlieÃend unterstellt das Sie den "Freund" vorher schon hatte und er u.a. der trennungsgrund war. Desweiteren hat sie laut Richter nichts dafür getan, die Ehe aufrecht zu erhalten. Ohne Zeugen wäre sie da wohl nicht rausgekommen. Es war haarscharf, aber sie konnte beweisen das die Ehe unzumutbar war.
Mehr kann ich dazu leider jetzt nicht sagen, als das sie vielleicht vorsichtig sein sollte, damit ihr das nicht zum Vorwurf gemacht werden kann und sie Nachteile daraus zieht.
LG, Theâ¥Crow