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Mietrecht. Wie vorgehen bei ungerechtfertigen Posten in der Kautionsabrechnung?!?
Hallo zusammen,
wie sind aus unserer WG ausgezogen und haben die Hammer Kautionsabrechnung überhaupt bekommen:
1. 40 € austausch für die Namen am Briefkasten
2. 70€ Renovierungskosten da wir die Küche zu fleckig gestrichen haben
3. 80€ fürs Leihmen einer Treppensprosse die kaputt gegangen sein soll. Wir können uns an keine Kauptte Sprosse erinnern.
4. 60€ Feuerlöscher wartung
5. 40€ für Kaputte Steckdosen. Wir können uns an keine Erinnern
6. 100€ für auswechseln des Teppichs und wartung eines weiterens
und und und. Mit fallen die sonstigen Sachen jetzt so nicht ein. Mein Freund hat die ganzen Unterlagen.
Wie können wir dagegen vorgehen?! Wir haben leider kein Übernahme Protokoll gemacht.
Lohnt sich ein Anwalt?! Das würde ja weitere Kosten verursachen. Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und sind in keinem Mieterschutzverein.
Wäre super wenn ihr uns helfen könntet!
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Meldet Euch schnellstmöglich beim Mieterbund an, das geht auch noch bei laufenden Verfahren.
Warum habt ihr kein Übernahmeprotokoll? Habt ihr beim Einzug eines gemacht? Wenn ja, und die ganzen Mängel da noch nicht da waren, habt ihr ein Problem. Als Mieter muss man beim Auszug immer auf eine vernünftige Übergabe bestehen, damit genau sowas nicht passiert.
Allerdings hätte der Vermieter soweit ich weiß erst Euch nachbessern lassen müssen, z.B, die Treppensprosse, bevor er jemanden beauftragt und Euch das in Rechnung stellt. Also: Ab zum Mitereschutzbund!!!
- GerechtigkeitLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also hier hast Du schon einmal Kosten in Höhe von 390 Euro aufgelistet.
1. kann er total vergessen
2. ob er das noch nachweisen kann, kann ich nicht beurteilen, auÃerdem ist die Frage muÃtet ihr die Wohnung renoviert übergeben -kann ich nicht beurteilen-.
3. Er muà nachweisen, dass ihr den Schaden verursacht habt, ob er das kann, weià ich nicht
4. Mit einem Feuerlöscher habt ihr gar nichts zu tun -hat nichts in der Kautionsabrechnung zu suchen-, wenn überhaupt in der Nebenkostenabrechnung
5. Die Steckdose wird er wohl nachweisen können
6. MuÃtet ihr einen neuen Teppiboden laut Mietvertrag stellen?
Hört sich alles sehr abenteurlich an.
Also als erstes würde ich in den Mietvertrag schauen, was da vereinbart war, wie die Wohnung von Euch übergeben werden muÃte.
Dann würde ich eine Entscheidung treffen, ob ich zum Anwalt gehen würde oder zum Mieterverein.
Viel Erfolg
- Dietmar ILv 4vor 1 Jahrzehnt
Ihr könnt Euch aber noch erinnern in der Wohnung gewohnt zu haben ? Gut dann zum Mieterbund anmelden 20 Euro im Jahr und durch deren Hilfe abklären lassen. Nicht Rechtens ist Gebühren für Namensaustausch,sowie Feuerlöscher-wartung,gehört in Nebenkostenabrechnung.Ebenfalls fraglich Teppichwartung ,Verschleià ist mit der Wohnungsmiete abgegolten ,Brandspuren aber nicht.Treppensprosse dürfte im Flur sein also kann man dies Euch nicht berechnen.Kaputte Steckdosen stellt man bei der Ãbergabe beim Auszug fest und ebenfalls eine nicht oder schlecht gestrichene Küche.
- vor 1 Jahrzehnt
der vermieter ist im recht einige sachen auszutauschen bzw instandzusetzen ! ABER er muà erst die möglichkeit bieten dies vom mieter erledigen zu lassen , er gibt ein datum an zb 14tage dann wird nachgeschaut und eventuell nachgebessert .
dann der mietvertrag ! kontrolliert ihn genau denn die meisten klauseln bzw punkte sind ungültig nach neustem recht!!!
und sich dagegen wehren lohnt allemal , nur erst mal über den daumen rechnen ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten kosten sind enorm und stehen meist nicht im verhältnis zum streitwert , sagt dem vermieter soviel kosten seht ihr für gerechtvertigt sagen wir 40% von seiner vorderung aber nich 100% wenn er nicht möchte oder plausieble gegenagumente hat klappt dies meist ,wenn er nicht darauf eingeht könnt ihr immer noch sagen wir wenden uns an den mieterschutz/anwalt und werden gegen seine rechnung zumal in der regel ohne kostenvoranschlag und ohne das rech diese arbeiten selbst zu erledigen gestellt wurden , mir ist etwas ähnliches passiert und ich hatte glück und muste nur einen anteil zahlen
viel glück
Quelle(n): mich selbst , mir ist fast das selbe passiert - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Als Vermieter:
Schön wärs, wenn ich das Fordern dürfte. Leider ist der Austausch bei Klingel und Briefkasten nicht finanziell einzufordern.
Küche ist diskutabel, das verleimen ist per Handwerker mit höchstens 20€ anzusetzen.
Der Feuerlöscher ist nur dann zu warten, wenn im Mietvertrag eindeutig darauf hingewiesen wird!
Nicht mehr funktionierende Steckdosen gibt es nicht! Entweder sie bekommen keinen Strom mehr, oder die Verkleidung ist kaputt. Das ist ja leicht festzustellen.
Sollte bei Einzug ein neuer Teppichboden eingerichtet sein, so sind 100€ billig, was aber "Wartung" eines Teppichs sein soll, da finde ich keinerlei Unterlagen, so was habe ich noch nicht gehört. Lest den Vertrag, was nicht ausdrücklich drin steht, da scheint es Einiges zu geben, ist auch nicht zu Euren Ungunsten auszulegen (fehlendes Ãbernahmeprotokoll)
Vom Vermieter alle Forderungen schriftlich verlangen!
Die Forderungen von so gerechnet 390€ sind faktisch zu 180€ unberechtigt, die 210€ sind eher durch beide Parteien zu teilen, in welchem MaÃe?
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hattet Ihr einen Zeugen bei der Ãbergabe? Wurde es schon bei der Ãbergabe beanstandet oder erst später? Hier steht Aussage gegen Aussage. Vermutlich sind die beanstandeten Sachen inzwischen weg, da die Wohnung neu vermietet wurde. Sprecht so etwas mit einem Anwalt durch. Punkt 1,4 und 6 sind sicher nicht richtig. Ãber das andere läÃt sich streiten. LäÃt Euch auf alle Fälle die Rechnungen vorlegen, denn ich halte alle Kosten für überhüht. Leimen einer Treppensprosse ist in 1 Std erledigt (Stdlohn ca 42 €) Namen am Briefkasten entferen (5 min Arbeit) Steckdose austauchen (mit Anfahrt 1 Std, kann iO sein). Wenn diese Punkte vom Hausmeister vorgenommen wurden ist es auf alle Fälle alles zu hoch angesetz.
- ConfidenceLv 4vor 1 Jahrzehnt
Irgendwie hab ich das Gefühl,daà ihr keinen normalen Auszug praktiziert habt,sondern ihr habt die Wohnung einfach verlassen - richtig?
Und in dem Fall habt ihr natürlich jetzt extreme Beweisprobleme. Der Vermieter kann jederzeit auf den Beweisgegenstand Wohnung zugreifen - ihr nicht!
Mein Rat - bietet ihm eine vernünftige Quote seiner Forderung an und bringt aber auch deutlich zum Ausdruck,daà ihr éuch an den Mieterschutzbund wenden wollt!Aber Vorsicht - das Risiko einer Klage tragt ihr!!