Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wenn der Gerichtsvollzieher da war?
Wenn der Gerichtsvollzieher im Haus war und er keine pfändbare Gegenstände gefunden hat außer z.B. ein LCD TV was einem nicht gehört sondern nur von der Verwantschaft ausgeliehen wurde, kann/darf er es beschlagnahmen obwohl man ihn darauf hingewiesen hat das es kein Eigentum ist ?
Ab wann fängt Standart an ? Über 1000€ oder schon darunter.
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du beweisen kannst, daß es nicht Dein Eigentum ist ... zum Beispiel durch Aussage des Verwandten, der Dir den TV geliehen hat , ... dann darf das Gerät nicht verpfändet werden!
Am besten wäre natürlich eine Rechnung mit Namen des Eigentümers!
- Jan CLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ein Gerichtsvollzieher darf alles verwertbares pfänden, was er vorfindet.
Was als verwertbar gilt ist geregelt.
Gegenständen die in der Wohnung des Gepfändeten vorgefunden werden dürfen als dessen Eigentum bewertet werden, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde.
Die Beweispflicht obliegt dem Gepföndetem.
Fernseher dürfen nicht gepfändet werden, solange diese einer allgemein als Standard geltenden Ausführung entsprechen - Luxusgeräte fallen nicht darunter - im Zweifelsfalle muss er aber ein billiges Empfangsgerät als Ersatz zur Verfügung stellen.
Gibt es mehrere Geräte dann darf er das Gerät mit der höchten Finanzmasse pfänden bzw. alle bis auf eines - die Auswahl obliegt dem Gerichtsvollzieher.
------------------
Der Standard ist eigentlich dadurch definiert, das es ein Gerät ist mit dem man die öffentlich rechtlichen Anstalten empfangen kann, der darf dir sogar eine alte s/w Gurke hinstellen.
Der GV hat Erfahrung und weiss das er für einen neuwertigen LCD Fernseher im Kaliber 1000 € ca. 500 € erzielen kann, da lohnt sich für den der Aufwand.
- EveLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja kann er, aber die richtigen Besitzer können klagen (steht alles in der ZPO!)
Standard würde ich unter 1.000 Euro einschätzen - es gibt schon Fernsehgeräte, die werden dir praktisch hinterhergeschmissen. Standard bedeutet ja immer ohne großen Luxus. Allerdings kann es auch sein, dass man dir den teuren Fernseher wegnimmt und dafür ein Standardgerät anbietet.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- StarmenLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du mußt ihm belegen das es nicht Teints ist. Laß dir von der Verwandtschaft eine Quittung geben und eine schriftliche Bestätigung das es nur ausgeliehen ist.
Yoda
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das musst Du eidesstattlich bestätigen können, ansonsten ist das Gerät weg.