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Verstösst es gegen das GG, das Menschen bis 25 bei Hartz 4 zu ihren Eltern ziehen MÜSSEN? gegen beider Willen!

Wie soll es umgestezt werden, steht das Kind dann mit der Polizei vor der Tür und verlangt Einlass??? Wird es damit zur Obdachlosigkeit verdammt, mit allen Konsequenzen wie Kriminalität oder Prostitution, macht der Staat sich schuldig??? Politiker schworen in ihrem Amtseid, schaden vom Volk abzuwenden, haben sie einen Meineid geschworen? Wie verfolgt man sie dann strafrechtlich?

Update:

Kurzen Dank an Jens, etwas drastisch aber...........es geht nicht um ein "Kind", das ohne Geld ausziehen will. Er soll nach mehreren Jahren , die er selbst finanzierte, wieder zurück, ist 24, so der

Fall.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, natürlich nicht. Jeder kann das so organisieren, wie er mag und kann. Aber nicht auf Kosten anderer!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Fall, also wenn es Streit mit den Eltern gibt, gilt die Härtefallregelung, sprich das U25 Kind kann sich eine eigene Wohnung nehmen und es wird durch das ALG2 bezahlt.

    Das GG garantiert Freizügigkeit im Bundesgebiet, es garantiert nicht, dass jeder auf Kosten von Papa Staat eine Wohnung finanzieren lassen kann! Das ist der feine Unterschied.

    Aber komplett gesehen hast du Recht. Ich möchte es mal anderes formulieren an Hand eines jungen Mannes:

    Mit 18 Jahren ist erwachsen und muss zu Bundeswehr, falls er sich freiwillig gemeldet hat, kann es passieren, dass er für Deutschlands Sicherheit in Afghanistan den A#sch weggeschossen bekommt.

    Er kommt nun also wieder verletzt nach Hause, wird aus der BW rausgeworfen, da er nichts mehr für sein Vaterland tun kann.

    Er findet keine Arbeitsstelle, rutscht in ALG2 hab. Nun plötzlich ist er nicht mehr erwachsen, der Staat interessiert es nicht mehr, was aus den jungen Mann wird, die Eltern sind nun wieder für ihn zuständig.

    Nun aber ist ja gerade eine Bundestagswahl und da er 18 Jahre alt ist, darf und soll er die Herren und Damen Abgeordnete wählen, die in das angetan haben...

    Merke: Solange du vom Nutzen für den Staat bist, bist du gern gesehen, wenn du dich aber für's Vaterland geopfert hast und nun seine Hilfe brauchst, interessiert es ihm einen Dreck.

    Auch dies ist für mich Verletzung der Menschenwürde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt Härtefälle, sodaß sowas vermieden werden kann. Ansonsten kann man das Sozialgericht und/oder ein Anwalt bemühen, wenn man glaubt ein Härtefall zu sein (z. B. zerstrittene Familie)

    Gegen das GG verstößt das aber nicht, wenn man bis zu einem gewissen Alter zu Hause wohnen muss und dort familientechnisch alles okay ist.

    PS: Mit dem Leseverständnis hapert es hier wohl.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es verstößt nicht gegen das GG.

    Es verstößt auch nicht gegen das GG, wenn der "bis 25-jährige" einfach einen Job sucht und arbeitet.

    Er hat dann eigenes Geld (evtl. durch Hartz IV) aufgestockt) und kann in seiner von ihm bezahlten Wohnung leben und machen was er will.

    Außer Kriminalität, Prostitution usw, gibt es auch noch andere "Einahmequellen" ........... - die Obdachlosigkeit verhindern helfen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Staat ist nicht für alles verantwortlich und muss nicht jede Verrücktheit bezahlen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn man nix hat muss man sich mit dem zufrieden geben was da ist. Zu deiner Info: Auch nicht Hartz Kinder können erst dann ausziehen wenn die Kohle dafür da ist und nicht wenn sie das wollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die müssen nicht. sie können sich auch jobs suchen, ruhig auch mehr als einen. ich wäre als junger, damals noch ungebundener mensch, niemals auf die idee gekommen, dem staat auf der tasche zu liegen. heute machen es sich die leute einfach viel zu leicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er soll arbeiten gehen und nicht uns auf der Tasche liegen.

    Putzen, Zeitung austragen, Taxi fahren.

    Weisse Bescheid?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leute die es nie betreffen wird, beschließen die bescheuersten Gesetze!

    Es gibt da einen Stichtag. Hat er am 17.02.2006 (da wurde das mit dem Nichtauszug der U25iger beschlossen) bereits eine eigene Wohnung, kann er NICHT auf den Wohnraum der Eltern verwiesen werden!

    -> § 22 Abs. 2a i.V.m. § 68 Abs. 2 SGB II

    Ansonsten, ist es eigentlich auch ganz einfach, wenn die Eltern sich weigern, was soll er machen ... dann muss das Amt ihm eine eigene Wohnung gewähren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie müssen überhaupt nicht. Wie wär`s mit arbeiten und nicht dem Staat also der Allgemeinheit auf der 'Tasche liegen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Gehe arbeiten, dann hast du Geld und kannst dahin ziehen, wo du möchtest.

    Wo gibt es denn sowas, immer nur nach dem Staat rufen ?

    Selbsthilfe ist angesagt.

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