Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Verstösst es gegen das GG, das Menschen bis 25 bei Hartz 4 zu ihren Eltern ziehen MÜSSEN? gegen beider Willen!

Wie soll es umgestezt werden, steht das Kind dann mit der Polizei vor der Tür und verlangt Einlass??? Wird es damit zur Obdachlosigkeit verdammt, mit allen Konsequenzen wie Kriminalität oder Prostitution, macht der Staat sich schuldig??? Politiker schworen in ihrem Amtseid, schaden vom Volk abzuwenden, haben sie einen Meineid geschworen? Wie verfolgt man sie dann strafrechtlich?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich finde das nicht schlecht, wenn ein Arbeitsloser wieder zu seinen Eltern ziehen muss. Die Eltern werden die finanzielle und nervliche Belastung irgendwann satt haben und ihren Sohn bzw. ihre Tochter dazu animieren, sich einen Job zu suchen. Wenn dich deine Eltern tagtäglich Nerven suchst du dir bestimmt auch einen Job und eine eigene Wohnung.

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Volk besteht nunmal nicht nur aus unter 25jährigen HartzIV-lern, die nicht bei ihren Eltern wohnen wollen. Da gilt es, die Interessen aller zu wahren. Und wenn jeder, der nicht mehr bei seinen Eltern wohnen möchte, aber eine eigene Wohnung nicht finanzieren kann, Unterstützung bekäme, wäre das nicht mehr zu bezahlen. Dann könnte auch der kleine Arbeitnehmer seine Wohnung nicht mehr selbst bezahlen - und wäre dann zu Obdachlosigkeit, Kriminalität oder Prostitution gezwungen..

    Im konkreten Falle, wenn die Eltern sich weigern, das "Kind" aufzunehmen, werden sie eben zu Unterhalt verpflichtet.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es verstößt nicht gegen das GG.

    Es verstößt auch nicht gegen das GG, wenn der "bis 25-jährige" einfach einen Job sucht und arbeitet.

    Er hat dann eigenes Geld (evtl. durch Hartz IV) aufgestockt) und kann in seiner von ihm bezahlten Wohnung leben und machen was er will.

    Außer Kriminalität, Prostitution usw, gibt es auch noch andere "Einahmequellen" ........... - die Obdachlosigkeit verhindern helfen.

  • Dina
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist es nicht so, dass unter 25 jährige Hartz IV Empfänger bei ihren Eltern wohnen bleiben müssen. Wenn du schon eine eigene Wohnung hast, kannst du auch dort bleiben. Zumindest mußte mein unter 25 jähriger Sohn, als er kurzzeitig Hartz IV Empfänger wurde nicht wieder zu mir zurück ziehen.

    Denke nicht, dass das gegen das GG verstösst.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt Leute, die sich versuchen zuerst selbst zu helfen.

    1. Durch eigene Arbeitskraft

    2. Durch Hilfe von Verwandten und Freunden

    Dieses Anspruchsdenken macht unseren Staat kaputt (und zieht den Hass der arbeitenden Bevölkerung auf sich).

    Nach dem Motto: Ich habe versagt, also soll sich die Allgemeinheit um mich kümmern. Hauptsache ich brauch selbst nichts zu tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn ich arbeiten gehe, davon Steuern und Abgaben bezahle und Leute somit am Leben halte, die nicht arbeiten können oder wollen?

    Hat mich jemand gefragt, ob ich dadurch Schaden erleide und der somit von mir anzuwenden ist?

    Wen soll ich jetzt strafrechtlich verfolgen, denn ich habe absolut kein Interesse, einen Teil meiner Arbeitskraft für Andere aufzuwenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hmmm

    Wenn ein 23 Jähriger mit 12 vom Jugendamt für den Rest seiner Jugend in Obhut durch das Jugendamt genummen wurde, halte ich das schon für Fragwürdig, denn normale Jugendämter machen dass nicht zum spass.

    Und wenn es nur Zoff gibt, sollte man schon einen eigenen Wohnsitz haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Arbeiten gehen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die gesamte Hartz IV Reform verstößt schon allein gegen § 1 des GG.

    Da es niemals mehr genug Arbeit für alle Bürger geben kann, so darf man Betroffene nicht auch noch dafür bestrafen.

    Nicht ohne Grund gibt es so viele Obdachlose oder die Tafel.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.