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Darf man bei der (Teil-)Rückgabe von Ware einen Mengenrabatt zurücknehmen?

Wäre schön, wenn mir jemand diese Frage evtl. mit Hinweis auf die rechtliche Sachlage klären könnte:

Habe in einem Online-Shop für über 250 Euro Ware bestellt. Dadurch wurde mir ein Rabatt von 5 % eingeräumt.

Nun habe ich ein Artikel der Bestellung zurückgeschickt (14 Tage Rückgaberecht waren noch nicht verstrichen, das Paket wurde wie vom Händler gewünscht von mir frei zurückgeschickt). Da ich per Bankeinzug bezahlt habe, habe ich um eine Gutschrift auf mein Konto gebeten. Leider habe ich aber nur einen Teil des Geldes wieder bekommen, mit der Begründung, daß mein ursprünglicher Bestellwert nun nicht mehr über 250 Euro liegt und ich somit den 5%igen Rabatt zurückgeben müsse...

Ist das erlaubt?

Es kommt mir sehr merkwürdig vor und natürlich bin ich verärgert, schließlich geht es um ca. 10 Euro (ist für mich schon viel Geld!)!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die rechtliche Lage, wie du das schön formulierst, ist in den AGBs geregelt.

    Und natürlich gilt für einen evtl. vereinbarten Rabatt, oder wie wir im UStG sagen "nachträgliche Preisminderung" für die abgenommene Ware.

    Anders formuliert: Geh zu Opel und sag, du kaufst 5 Opel Astra. Klar macht der dir einen Sonderpreis. Den kriegst aber ja nicht (mehr), wenn du dann sagst, "naja eigentlich brauch ich nur einen, aber den Nachlaß hätt ich schon gern...."

  • pritz
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Dieses Verlangen ist aus Sicht des Verkäufers zwar verständlich, jedoch rechtlich nicht haltbar. Der Verkäufer muss auch bei beschädigter Verpackung zurücknehmen. Sonst Klage einreichen.

  • bu_rex
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ist eigentlitlich logisch, da ich ja, wenn ich etwas zurückgebe, den zu bezahlenden Bestellwert nicht erreiche.

    Von daher ist vielleicht der Begriff mittlerweile unter Berücksichtigung des Rückgaberechts nicht mehr sehr aktuell.

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