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Jugendschutz?

Darf ein 15jähriger in Begleitung beider Elternteile in eine Kneipe?

Update:

es geht nicht um mich. Meine Arbeitskollegin war weg mit Mann und Sohn und die Wirtsleute haben gesagt, dass der Sohn gehen müsse, weil sich durch das Rauchverbot in Gaststätten auch geändert hätte, dass Jugendliche auch in Begleitung Erwachsener nicht mit ins Wirtshaus dürfen. Wo gibt`s denn sowas. Ist mir ganz was Neues. Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Aber schon mal Danke für die bisherigen Antworten.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja! Er darf nur keinen Alkohol konsumieren. Das Jugendschutzgesetz muss in jeder Kneipe aushängen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja in Begleitung der Eltern bis 22 Uhr und ohne Alkohol für dich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    habe ich noch nie gehört

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Wirt hat recht, wenns ein sog. Raucherclub ist - da ist echt Zutritt erst ab 18 erlaubt - wegen dem Clubcharakter mit Mindestalter.

    So hab ich es zuletzt gehört

    Quelle(n): ? irgendwo gelesen??
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  • vor 1 Jahrzehnt

    JA aber nur wenn das Elternteil dabei ist das das Sorgerecht hat du darfst dann sorgar Aklohl zu dir nehem aber nur wenn die person dabei ist die das Sorgerecht für dich hat!Hast du nicht Jugendschutz häfte von deienr Schule bekommen da steht das alles dir ! Aber ich finde dazu bist du nur wirklich noch etwas zu jung lass dir rhig zeit den alkohl schädigt dein körper!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so darf er das

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