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Wie ist die Einstufung in eine Versicherung.?
Ich habe immer Firmenwagen gefahren und daher keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Nun muss ich selber ein Fahrzeug anmelden. Die Versicherung will mich mit 240% einstufen. Ich habe seit 25 Jahren den Führerschein. Weiß jemand ob das so richtig ist und wie lange die 240% dauern?
5 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
240% ist eine Frechheit oder ein Unwissender.
Wenn Sie den Führerschein noch nicht länger als drei Jahre besitzen, dann werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (z. Zt. meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Sachdefreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie jedoch länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins, werden sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140%) eingestuft. Angerechnet werden allerdings nur Führerscheine aus Mitgliedsstaaten der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Das bedeutet dass Führerscheine aus nicht EU Ländern nicht anerkannt werden, also eine Einstufung mit SF 0 erfolgt.
Einige Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit sofort mit 140% (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Möglicherweise weitere vorhandene Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden, wenn das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat, ebenfalls günstiger eingestuft.
http://www.info-versicherungsvergleiche.de/glossar...
Führerscheinregel
Wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Jahren im Besitz eines EU-Führerscheines ist, wird er anstatt in die SF-Klasse 0 (240 Prozent) in die SF-Klasse ½ (120 Prozent) eingestuft.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Spreche mit der Versicherung Deines Firmenfahrzeuges Es ist möglich, dass Du den Rabatt übertragen bekommst.
- NicoleLv 6vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise würde dich eine vernünftige Versicherung bei 180% höchstens einstufen!
Meine Bedingung als Führerscheinneuling war: ein Jahr bereits den Führerschein im Besitz! Mehr nicht!
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