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Kann mir der Vermieter vorschreiben welchen Kabelanbieter ich nutzen muss??
Ich habe einen Mietvertrag in dem steht, daß ein digitaler Breitbandkabelnschluss in der Wohnung ist.
Jedoch steht in meinem Vertrag nichts darüber, daß ich einen bestimmten vom Vermieter vorgegebenen Kabelanbieter nutzen muss!!
ich möchte gerne Unity Media nutzen und der Vermeiter sagt, daß geht technisch nicht, da die Einspeisung über Mediacom vorgenommen wird..!
ist das rechtlich überhaupt tragbar..!
Kann ich mich wehren??
Da nke..!
12 Antworten
- Ilse 2Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du den vorhandenen Breitbandanschluß samt Nutzung per Mietvertrag mitgemietet hast, kannst du ihn nicht einfach so kündigen oder ändern. Du hast den Vertrag schließlich unterschrieben, und dein Vermieter hat seinerseits mit Mediacom wahrscheinlich auch einen bindenden Vertrag.
Etwas anderes ist natürlich, wenn du nur die Buchse "mitgemietet" hast, aber keinen Nutzungsvertrag. D.h. die Nebenkosten enthalten keine DSL-Gebühren o.ä.. Und in der leeren neuen Wohnung hast/ hattest du kein DSL (kommst nicht ins Internet). Dann kannst du natürlich deinen Provider theoretisch selbst auswählen. Wenn du dir einen anderen Anschluß legen läßt, mußt du das allerdings auch selbst zahlen - meist von der Straße ab. Das kann ins Geld gehen und dauern.
Aber frag doch mal bei deinem Wunschprovider nach, die sind alle sehr findig beim Neukundenfangen und beraten dich bestimmt gern. Ob ihre Versprechen dann wahr werden... im schlimmsten Fall kann es passieren, daß du eine Zeit lang gar keinen Anschluß mehr hast.
Ich persönlich würde mir das nicht antun und den vorhandenen Anschluß benutzen.
Sooo viel Unterschied wird das nicht ausmachen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Vermieter einen Vertrag mit Mediacom hat, hast Du keine anderen Möglichkeiten. Dann muÃt Du diesen Anschluss auch bezahlen. Ob Dir ein anderer Anbieter zusätzlich einspeisen kann und Du event. doppelt zahlst ist auch fraglich, da die Technik auf den Vertragsanbieter abgestimmt ist.
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- SUELv 4vor 1 Jahrzehnt
Wir sind momentan bei Unity Media und ziehen um.
Unser neuer Vermieter hat sich dort für NetCologne als Kabelanbieter entschieden.
Nach Rücksprache mit Unity Media müssen wir nun NetCologne nutzen (ob wir wollen oder nicht).
Ein Wechsel zu Unity Media nicht möglich.
Unity Media hat uns ein auÃerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
Finde ich sehr ärgerlich, dass wir wechseln müssen, aber leider kann man da nichts machen.
SUE
- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
So wie du schreibst, ist der digitale Kabelanschluss Bestandteil deines Mietvertrages. Mit deiner Unterschrift hast du auch den Kabelanschluss akzeptierzt. Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, deinen zusätzlichen Wünschen Rechnung zu tragen. Willst du Unity Media sehen, musst du in eine Wohnung ziehen, die einen solchen Kabelanschluss hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die frage ist wer das ganze bezahlt?????
- christa hLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja-leider! Ging mir auch nicht besser - hatte zudem noch das Pech das überhaupt keinen Anschluss vorhanden war.Das musste ich auf meine Kosten legen lassen -knapp 100 Euro gingen dafür drauf.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
kurz und Bündig "NEIN" Du kannst dir deinen Fernsehempfang her holen woher du möchtest,
- Pikas52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Du hast zwei Möglichkeiten.
1. Du verzichtest ganz auf deinen KabelanschluÃ,
2. Du schaust Fernseh nur über eine kleine Digitale Zimmerantenne die von AuÃen nicht sichtbar sein darf.
Ansonsten hat der Vermieter sicherlich das Recht darauf zu bestimmen welcher Kabelfernsehanbieter sein Haus anschlieÃen darf.