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Ruki fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Stimmt es, dass bei Scheidung ein Ehepartner für den Unterhalt des anderen bezahlen muss,...?

auch wenn der andere das nicht will?

Ich meine: Ein Paar lässt sich scheiden. Die Frau arbeitet. Der Mann nicht. Es gibt keine Kinder. Der Mann sagt, dass er kein Geld von seiner Ex haben möchte. Kann das Gericht die Frau dazu zwingen trotzdem für den Ex-Ehemann zu zahlen?

12 Antworten

Bewertung
  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke mal wenn der Mann das Geld nicht haben will und er sich selbst versorgen kann ,dann musst du auch nicht zahlen.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Sobald der Partner Geld beim Staat beantragt holt sich dieser das Geld von der Ex-Ehefrau wieder!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Egal was Du für einen Vertrag abschließt. Die sind nicht gültig wenn der Staat für einen der Geschiedenen Unterhaltszahlungen bereitstellen muss. Dann ist der andere dran. Deshalb fördert der Staat die Ehe. Weil er sich damit aus der Verantwortung stiehlt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er es nicht will sollten sie eine Scheidungsvereinbarung vor der Scheidung machen in der der Unterhaltsverzicht und andere Dinge geregelt sind, vom Notar beglaubigen lassen, und zu den Scheidungsunterlagen beifügen. So haben wir es gemacht.

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  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Welcher Mann oder welche Frau verzichtet schon auf das, was ihm/ihr zusteht?

    Natürlich kann das Gericht die Frau zwingen, wenn der Mann Arbeitslosengeld oder gar HartzIV beantragt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer Arbeitet muss zahlen ok

  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    wenn du nur so wenig verdienst brauchst du auch nichts bezahlen aber falls das vor gericht geht werden die dir sagen das du dir einen zweiten oder einen besser bezahlten activity suchen sollst. wobei dein mann auch für dein kleinen bezahlen muss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Scheidungsvereinbarung, in der ein Ehegatte auf Scheidungsunterhalt verzichtet, ist sittenwidrig und damit unwirksam, wenn dieser aus diesem Grund zwangsläufig sozialhilfebedürftig wird. (§ 138 BGB).

    Das bedeutet: Wenn der Mann eigenes Geld hat und ohne Hartz4/Sozialhilfe über die Runden kommt, ist der Unterhaltsverzicht wirksam und kann so durchgeführt werden.

    Ist der Mann nach der Scheidung nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu tragen, kann eine Unterhaltspflicht bestehen.

    Unterhalt erhält, wer bedürftig ist und kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat.

    Wie viel das ist, hängt u.a. vom Einkommen der Frau ab.

    Was die Rente angeht: Nach einer Scheidung wird niemand gezwungen, für den anderen in die Rentenkasse einzuzahlen.

    Hier gibt es den sog. Versorgungsausgleich.

    Der Versorgungsausgleich (auch als Rentenausgleich bekannt) ist dazu da, zwischen den Ehepartnern die erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung auszugleichen. Es soll eine gerechte Verteilung der Versorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, durch das Gericht bzw. die Rentenversicherung, erfolgen.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    wer sozialhilfe beantragt, kann auf unterhalts-ansprueche nicht verzichte, andernfalls macht die behoerde die ansprueche aus abtretung geltend,- heiraten/scheidung sin riskante unternehmungen un d unsere gesetzgebung ist bescheuert. das haben selbst die politiker bemerkt und das unterhaltsrecht hat sich gerade geaendert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem freiwilligen Verzicht kann kein Gericht Unterhaltszahlungen anordnen! Die Frau kann aber in die Rentenkasse zwangsweise einzuzahlen verpflichtet werden, Näheres regelt aber der Scheidungsfolgevertrag!

    Der Mann ist aber saublöd,wenn er kein Geld haben will! Zweingen geht nicht, aber so blöde? Wenn der Typ das geld nicht will:Es gibt so viele Menschen in Not..

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