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Wer hat Vorfahrt?
Hat ein Autofahrer Vorfahrt wenn auf einer gleichberechtigter Straße ein Reiter( mit Pferd) von rechts kommt.
innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
15 Antworten
- SinaTLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Alle Verkehrsteilnehmer müssen die Straßenverkehrsordnung beachten. Bei Rechts vor links z.B. kann auch ein Elefant daherkommen, er hätte dann Vorfahrt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Reiter ist genauso Verkehrsteilnehmer wie der PKW ,darum hat der Reiter vorfahrt.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde ihn vorbei lassen, denn der Reiter nimmt ja am StraÃenverkehr teil und somit muss Rechts vor Links gelten. Radfahrer sollte man ja auch fahren lassen... :D
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also ein Pferd oder einen Pudel würde ich durchlassen ....ABER Roller - und Mofafahrer, Mütter mit Kinderwagen und Radfahrer erbarmungslos plattmachen !!! Wir leben doch in einer Demokratie, da kann jeder machen was er will, das Leben uns die Politiker doch jeden Tag vor ...Also, ran an Speck....mach alles wech ...
Catcher
- schleich_erLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Autofahrer hat eindeutig "Vorrang", da die Vorfahrtsregeln ausschlieÃlich von der Begegnung von FAHRZEUGEN ausgehen. Ein Reiter kann keine "Vorfahrt" haben, genausowenig wie ein FuÃgänger. Aus den vorhergehenden Antworten wäre nämlich zu schlieÃen, dass ein Reiter mehr Rechte hätte, als ein FuÃgänger. Hat er aber nicht.
- gaeltachtLv 5vor 1 Jahrzehnt
Auf gleichberechtigten StraÃen immer der Rechtskommende, egal ob Pferd mit Reiter, Fahrrad oder andere Fahrzeuge.
- vor 1 Jahrzehnt
natürlich ist es prinzipiell ungünstig, wenn der Autofahrer das Pferd (inklusive Reiter) "umnietet", selbst wenn der Autofahrer eindeutig Vorfahrt hätte haben sollen.
Frage: Welche Art von StraÃe?
Auf einer z. B. Autobahn hat ein Pferd inkl. Reiter nix zu suchen (Angenommen, die beiden würden aus der Parkbucht "losreiten" ... Das Urteil würde vermutlich "milder" ausfallen, wie wenn ein solcher Unfall "auf dem Lande" passieren würde).
Zudem sollte man sich im Strassenverkehr so verhalten, dass man jederzeit zum stehen kommt und
"Die Teilnahme am StraÃenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige RÃCKSICHT"
aus der StVO [StraÃenverkehrsordnung] § 1 Abs. 1