Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

wer hat recht? 2 Jähriger beißt im Geschäft in Apfel ......?

..... verkäuferin knallt mir eine Kiste Äpfel auf´s Band und meint jetzt muss ich alle zahlen weil´s ein Angebot ist.

Hab´s nicht gesehn das er einen genommen und reingebissen hat.

Hab gerade beim Bauern 10 kg Äpfel gekauft daher wollt ich nur den einen zahlen. Geht nicht sagt Sie ich muss alle zahlen.

Muss ich überhaupt dafür haften?

Hab von Ralf Höcker mal in einer Reportage mitbekommen das man gar nix zahlen muss wenn Packungen von Kleinkindern im Geschäft aufgemacht werden. Kann mir jemand helfen ich wollt gern was aus dem Netz finden und ihr vor den Latz knallen die war echt unfreundlich.

Update:

Der Laden ist uns allen bekannt als der Discounter .... Nord und Süd.

Ich hab den Apfel nicht bezahlt und bin wütend abgedampft. Beschwerde hab ich noch nicht geschrieben werd ich aber die Kuh hat uns schon im laden so bläd angemacht weil mein Kleiner mit nem leeren Karton gespielt hat. Hätte trotzdem gerne noch gewusst wo ich was im Netz darüber finde. danke euch allen und gute Nacht.

20 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du brauchst auch nichts zahlen.......ich mache mich direkt auf der suche.....wird doch gelacht wenn wir nichts finden ;-))

    Das hier ist eine sehr schöne Seite http://www.ane.de/index.php?id=1156 vielleicht kannst du dort mal eine Mail hin schicken.

    LG Tom

    NACHTRAG - Muß man angeknabberte Ware bezahlen ?

    Bei Kindern unter sieben Jahren hängt dies von der jeweiligen "Aufsichtssituation" ab - was nicht bedeutet, daß man die Kleinen unbedingt ständig im Auge haben muß. Die Verbraucherzentralen vertreten die Rechtsposition, daß Eltern jüngerer Kinder bei einer angemessenen Aufsicht angeknabberte Ware nicht bezahlen müssen. Wegen des geringen Streitwertes gibt es dazu allerdings noch keine richterlichen Urteil. Besteht ein Lebensmittelhändler jedoch auf die Bezahlung, so sollten sich die Eltern in jedem Fall beim Handelsunternehmen beschweren oder sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Du zahlst natürlich nur den Sachschaden und dass ist der Apfel. Ich gehe davon Du bist versichert, in einer Haftpflichtversicherung. Und über diese wickelst Du die Sache ab. Eine rechtliche Beurteilung erfolgt von denen.

    Und ich bin mir sicher, die zahlen nur einen Apfel :o).

    Grüße sendet,

    Roland

    Nachtrag: Und ich würde diesen Supermarkt in Zukunft meiden. Wer Kunden so behandelt, der sollte keine haben.

    Nachtrag 1: Sorry, lese gerade die Nebenfrage. Du haftest als Erziehungsberechtigter auf alle Fälle für den Schaden, den dein Kleiner angerichtet hat.

    Nur: wie hoch ist dieser?

    Eigentlich nur ein Apfel. Und dieser kann sicherlich ersetzt werden, weil in den Kisten sowieso immer wieder faulige Äpfel ersetzt werden müssen.

    Anders wäre es, wenn dein Kind eine Schachtel Pralinen oder einen 5er Pack Schokolade öffnet.

    Das ist ja keine lose Ware, die ist industriell verpackt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Roland Si hat es treffend gesagt.

    Aber sei das nächste mal einfach clever! Gib so einer dummen Kuh Deine Visitenkarte und sie möge ihren Schadensersatzanspruch schriftlich einreichen, damit Du ihn Deiner Versicherung präsentieren kannst. Macht sie Theater, dann mache ihr deutlich, dass Du sofort die Polizei rufen wirst. Ich garantiere Dir, die hält ihre dumme Klappe und die Sache ist gegessen, vielleicht sogar der Apfel. Ich als Verkäufer hätte ihn Deinem Kind geschenkt!

    In welcher Gesellschaft leben wir heute bloß - einfach ekelhaft!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine vorherige Antwort hab ich leider überschrieben:(

    Ich Tolpatsch:(

    Steh ich jetzt auf dem Schlauch oder meinst du Aldi ?Den unter "der Discounter" konnt' ich nichts finden. Hier ein Link mit den Adressen der Zentralen. Musst ich in den Quellen einfügen , da er oben abgeschnitten wurde :(

    Ich würde denen auf alle Fälle einen Brief schreiben und mich beschweren.

    Wie kann man denn wegen eines Apfel's so ein Geschiss machen . Und dann noch bei einem so kleinen Kind . Zu meiner Zeit hat man in den Geschäften den Kid's noch 'ne Scheibe Wurst oder einen Lutscher geschenkt und hätte über so etwas gelacht ..,mann mann mann

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ja witzig also da hätt ich doch gleich mal die Polizei

    geordert :-) oder der Frau erzählt werde den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden :-) vielleicht 50 Cent auf den Tisch gelegt also von Weisheit

    ist bei manchen Menschen kein Funke vorhanden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich hast Du die Aufsichtspflicht. Wenn dein Kind also einen Schaden anrichtet, bei dem Du ja auch noch in unmittlebarer Nähe warst, sollte die Verkäuferin recht haben.

    Selbstverständlich handelt es sich in dem Fall um den sehr geringen Wert eines Apfels. Darüber hätte die Verkäuferin hinweg sehen können. Natürlich muss für einen anderen Käufer das Gewicht der Kiste wieder stimmen. Daran kann es gelegen haben. Ich hätte es darauf ankommen lassen. Die Kiste nicht bezahlt, 50 Cent für den Apfel hingelegt und wäre gegangen. Die Verkäuferin hätte sicher nicht die Polizei gerufen weil sie sich damit nur lächerlich gemacht hätte. Es gibt ja noch genug andere Geschäfte in denen man einkaufen kann.

    Nachtrag @schmusekater:

    Selbstverständlich haften Eltern für ihre Kinder. Gerade dann, wenn die Kinder noch nicht 14 Jahre sind, natürlich auch später. Das bezieht sich eben auf des System "Aufsichtspflicht", wie Du es ja selber beschreibst, bezüglich der Haftpflichtversicherung.

    Nachtrag:

    Offensichtlich sind hier einige User nicht mit dem Eigentumsrecht vertraut, wenn sie dir raten auch den gestohlenen Apfel nicht zu bezahlen (Tatbestand: Diebstahl) bzw. nicht bezahlen zu müssen.

    Gut ist die Bemerkung mit dem Kindersitz in Einkaufswagen. Mit 2 Jahren passt das Kind da rein und hätte die Äpfel nicht erreichen können. Dennoch bleibt die Tatsache, dass ein Kind lernen muß, dass es sich eben nicht einfach alles ungefragt nehmen darf. So etwas nennt man "Sozialisation". Fraglich ist aber, ob man einem Kind in diesem Alter bereits zumuten kann, das zu erkennen.

    Lustig und sinnlos ist natürlich die Bemerkung, dem "Kaufmann" Brot und Wurst zu bringen bevor er hungern muss, handelt es sich doch um eine Supermarkt-Kette, in der es nicht um das persönliche Eigentum der Verkäuferinnen geht. Immerhin steht Hr. Albrecht auf Platz 10 der reichsten Menschen der Welt mit einem Vermögen von mehreren Milliarden Dollar.

    Nachtrag:

    Traurig aber wahr. Wie realitätsfremd manche User doch sind sieht man immer wieder an den Daumen ;-)

    Wie kommt ihr durchs Leben?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicherlich musst Du den Apfel zahlen, mehr aber nicht. Aber,wenn ich manchmal sehe, was Kinder in den Läden anstellen ohne l zur Ordnung gerufen zu werden finde ich auch nicht sehr schön.

    Kinder müssen toben und spielen, aber beim Einkaufen muss auch ein wenig Ordnung herrschen,dafür sind Eltern nun mal da.

    Hab ich alles selbst mitgemacht.

    Als Verkäufer hätte ich die Mutter darauf hingewiesen nächstesmal besser aufzupassen und die Sache wäre erledigt gewesen.

  • Eve
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nix zahlen - hab das auch vor kurzem erst im Fernsehen gesehen. Allerdings musst du den angebissenen Apfel ersetzen bzw. nur diesen einen Apfel zahlen. Den Rest brauchste nicht zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man muss lediglich den Einkaufspreis der beschädigten Ware ersetzen.

  • Lannus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich haften Eltern für die von den Kindern angerichteteten Schäden und das bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und dafür sollte man auch mindestens eine Familienhaftpflicht abgeschlossen haben.

    Besteht eine Verletzung, ob eine leichte oder schwere, der Aufsichtspflicht braucht die Haftpflicht nicht zu zahlen oder sie macht es aus Kulanzgründen. Das nur mal zur Aufklärung, weil einige Antworter darin ein Mißverständnis haben.

    Nur man kann als Elternteil nicht überall die Augen haben, wie es beim Apfel geschehen ist. Ob der nun angebissen oder aufgegessen wurde, auf jeden Fall müssen die Eltern für den Schaden haften - aber auch nur für den tatsächlichen Schaden. In diesem Fall wäre es nur der eine Apfel und nicht wie gefordert die ganze Stiege.

    Jede betroffene Partei ist gesetzlich dazu aufgefordert die Schadensbegrenzung und den Schaden auf ein Minimum zu halten. Ob Geschädigter oder Verursacher, beide tragen die Verantwortung einer minimalen Lösung, weil sonst bei Mehrkosten beide auf der parteilich verursachten Schadenssumme hängen bleiben und aus ihrem eigenen Geldbeutel zahlen dürfen. So wird immer mehr Rechtssprechung getroffen, weil zuviel Versicherungsbetrug vermutet wird.

    Die Verkäuferin hätte aber anders ihren Vortrag anbringen können und ein wenig mehr Feingefühl zeigen dürfen. Zur Schlichtung würde ich den Apfel bezahlen und mit dem Geschäftsstellenleiter diese Problematik besprechen. Manche Verkäuferinnen stehen oft unter Erfolgs- und Aufsichtsdruck. Es läuft vieles im Hintergrund ab, was wir Kunden nur sehr gering mitbekommen und beurteilen können.

    Es hat schon seinen Grund, warum viele Geschäfte Einkaufswagen mit Kindersitzen angeschafft haben.

    Nachtrag:

    Gerade in dieser besagten Geschäftskette stehen die Mitarbeiten unter einem erhöhten Streß, gerade in Bezug auf Diebstahl, Warenbeschädigung und Warenverderb. Es liegt weniger an der Mitarbeiterin, als eher an den Regionalleitern, die ihre Erfolgsbilanzen auf Kosten der Ladenbediensteten forcieren wollen. Hatte diesbezüglich schon des Öfteren über einige Unstimmigkeiten Gespräche geführt.

    Nachtrag Link:

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

    Quelle(n): Gruß Lannus
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.