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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

Wann (Uhrzeit, Wochentag) sollte man Zug fahren, damit das Abteil (nicht Grossraum!) schoen leer ist?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Hauptreisetage der DB AG sind erfahrungsgemäß Freitag und Sonntag im Fernverkehr, Montag bis Samstag im Regional und S-Bahnverkehr.

    Die Pandlerzeiten sind in den meisten Ballungszentren zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr (aber auch 5:00 Uhr bis 10:00 Uhr) sowie am Nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr (aber auch von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr), jedoch gibt es regionale Unterschiede.

    In den meisten S-Bahnen dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden, in Regionalzügen grundsätzlich nur gegen Zahlung der Fahrradkarte von 3 € (je Fahrt), jedoch außerhalb der örtlichen Hauptverkehrszeiten (Berufsverkehr).

    Nicht in allen Zügen des Fernverkehrs ist die Mitnahme eines Fahrrades auch gestattet (Fahrradkarte Fernverkehr 6 €), falls doch, dann meistens außerhalb der Hauptreisetage Freitag und Sonntag und auch nur im Gepäck- oder Fahrradabteil.

    In Regionalzügen kann es auf verschiedenen Strecken erlaubt sein maximal 2 Fahrräder mitzunehmen, aber nur, wenn kein Gepäck- oder Fahrradabteil vorhanden ist.

    Das gilt auch für die meisten S-Bahnen, jedoch nur außerhalb der Berufsverkehrszeiten.

    Ein Fahrrad muß gegen Umfallen gesichert werden, dafür sind in den Gepäck und Fahrradabteilen so schwarze Gurte für vorgesehen, sollten Reisende im Gepäck- und Fahrradabteil auf den Klappsitzen sitzen, sind sie dazu verpflichtet den Platz für Fahrräder zu räumen und sich sonstwo im Zug einen Platz zu suchen oder gegebenenfalls zu stehen. Fahrgästen im Rollstuhl oder Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrechte gegenüber Fahrgästen Fahrrädern, Fahrräder mussen gegebenenfalls entladen werden wenn Fahrgäste mit Kinderwagen zusteigen oder Rollstuhlfahrer den Stellplatz benötigen. Ja selbst Fahrgäste mit Kinderwagen müssen oftmals ihre Fahrt unterbrechen und mit dem nächsten Zug weiterfahren, wenn ein Rollstuhlfahrer den Platz im Gepäck- oder Fahrradabteil beansprucht.

    In Bussen und Zügen hat ein Rollstuhlfahrer immer das vorrecht gegenüber Fahrgästen mit Kinderwagen oder Fahrrädern. Fahrgäste mit Kinderwagen haben einen Anspruch auf den Stellplatz, wenn dieser durch ein Fahrrad blockiert werden sollte, somit muß der Fahrradfahrer gegebenfalls seine Fahrt unterbrechen und später fortsetzen.

    Rollstuhlfahrer haben immer das Recht mitgenommen zu werden, Fahrgäste mit Kinderwagen nur dann, wenn es der Platz zuläßt, es wird allgemein empfohlen, daß Fahrgäste mit Kinderwagen nur außerhalb der Berufsverkehrszeiten Busse und Bahnen benutzen sollten.

    Ganz egal was für Symbole vorhanden sind ob Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad, ein Rollstuhlfahrer darf Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrad denn Stellplatz für ihn zu räumen, er hat ein uneingeschränktes Anrecht darauf.

    Fahrgäste mit Kinderwagen dürfen Fahrgästen mit Fahrrädern dazu veranlassen den Stellplatz zu räumen, im Gegensatz zu Fahrgästen mit Kinderwagen hat ein Fahrgast mit Fahrrad keinen Anspruch auf den Stellplatz, selbst wenn dieser mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist.

    Für Busse gilt grundsätzlich, es existiert in den meisten Fällen nur ein Stellplatz für einen Kinderwagen und / oder Rollstuhl. Ist der Platz belegt muß der nächste Bus genommen werden, Fahrgäste im Rollstuhl haben aber vorrang der Beförderung gegenüber Fahrgästen mit Kinderwagen. Taucht irgendwo ein Rollstuhlfahrer auf darf er als erster mitgenommen werden.

    Die besten Reisezeiten sind außerhalb der Hauptverkehrszeiten und außerhalb der Hauptverkehrstage in den betreffenden Zügen.

    Früh am Morgen (Fernverkehr) und spät am Abend (Regional und Nahverkehr) sind die besten Reisezeiten oder über den Tag verteilt.

    Quelle(n): 24 Jahre Bahnfahrpraxis im Nah- und Fernverkehr
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    vormittags ab 9.00 bis ca. 15.00 Uhr dann wieder ab 20.00, aber nicht an Freitagen oder am WE.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mittwochs zwischen zehn und dreizehn Uhr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ganz früh (vor 6) oder abends (17 uhr) oder am we oder in den ferien

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht am Wochenende, Montags oder Freitags! Nachts/abends ist es auch meistens leer.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nachts

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ausserhalb der Schulzeiten, und ausserhalb der Berufspendlerzeiten.

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