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Kontopfändung - Welche Fristen und Freibeträge?

Weiß jemand, ab welchem Tag nach Eingang des Geldes auf ein Girokonto, die Bank berechtigt ist, das Geld an den Pfändungsgläubiger abzuführen?

Gibt es einen Freibetrag? Wenn ja wie hoch?

Meine Bank hat mir heute mitgeteilt , daß der Dauerauftrag für die Stadtwerke (123,-€) nicht ausgeführt werden konnte. Es fehlten ganze 2,93€ (!!!). Das Geld wurde stattdessen an einen Pfändungsgläubiger überwiesen. Mein Einkommen wurde am 27.2. gutgeschrieben, doch das Geld wurde schon am 6.3. wieder abgebucht. Erst am 7.3. erfuhr ich davon. Ist das rechtens?

Mein Einkommen beträgt 669,- €. Und nach Abzug der Miete und Lebensunterhalt, verblieben 125,-€ , um den Dauerauftrag an die Stadtwerke bedienen zu können. Die Bank buchte bloß zuvor ihre Kontoführungsgebühren ab, sodaß dann keine erforderliche Deckung mehr bestand. Darf die Bank das? Welche rechtlichen Möglichkeiten kann ich anwenden. Hat die Bank sich an die Fristen und Freibeträge gehalten?

Update:

Wichtig: Waren Die Buchungstermine rechlich in Ordnung?

Und: Hat man nicht einen gewissen Freibetrag, der ,wenn nicht überschritten, garnicht angetastet werden darf? Es geht immerhin um meine Strom und Wasserversorgung!

Update 2:

Bitte nochmal deutlich: Ich benötige NUR die Information, ob die Buchungstermine eingehalten wurden. Da gibt es Fristen, die festgeschrieben sind.

Ausserdem gibt es auch einen Freibetrag. Wie hoch ist der?

Alles andere ist mir bekannt. Benötige nur eine exakte Rechtsauskunft über diese 2 Punkte. Danke!

Update 3:

Es handelt sich um die sogen. "Hilfe zum Lebensunterhalt" vom Sozialamt. (Bekomme ich als Übergang, solange mein Rentenantrag noch in Bearbeitung ist). Kein Hartz4, aber dennoch Sozialgesetzgebung!

Update 4:

Bitte KEINE Schuldnerberatung. Ganz oben, die beiden Fragen, sonst nichts!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Bablo, Dir ist anscheinend nicht bekannt, das Hilfe zum Lebensunterhalt eine nicht pfändbare Leistung ist. Die Bank hätte hier kein Geld an den Gläubiger als Drittschuldener abführen gedurft. Ab Eingang des Geldes auf dein Konto hast Du 8 Tage Pfändungschutz, was bedeutet, das die Bank rechtens in diesem Punkt gehandelt hat. Aber da Du kein pfändbares Einkommen hast, ergo Schritt zwei, nicht hätte stattfinden dürfen. Deine Bank hat sich Gesetzwidrig verhalten. Fordere deine Bank auf, in Zukunft es zu unterlassen, Gelder an einen Gläubiger abzuführen, das es sich bei diesem um unpfändbare Hilfe zum Lebensunterhalt handelt Dann forderst Du den Gläubiger auf, das an Ihn gezahlt Geld sofort an dich zurück zu überweisen. Teile Ihm auch mit, das sollte dieses Unterbleiben, Strafantrag gegen Ihn gestellt wird wegen eintreiben einer rechtlich nicht wirksamen Forderung und Verstoß gegen §850 ZPO III SGB II Was die Freibeträge angeht, das findet in deinem Fall nicht statt, da Du kein Einkommen hast, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt. Das mit der Anzeige ist kein Bluff, wenn die sich nicht rühren ersstatte Anzeige, das kannst Du von zu Hause aus auch per E.Mail veranlassen. Glaube mir, die Staatsanwaltschaft nimmt so was sehr ernst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hey mein lieber hier ist petra, Sozialleistungen sind nicht pfändbar bis zum 10 eines monats musst du das geld abheben

    und du kannst beim amtsgericht in der rechtsantragsstelle einen widerspruch einlegen. Hatte jetzt auch mal gehört das das amtsgericht seine zuständigkeit für widersprüche verlegt hat aber frag da mal nach. tschau petra

    Quelle(n): eigene
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt innerhalb von 7 Tagen alles Geld von deinem Konto holen, sonst ist es weg! Sozialleistungen wie Hartz IV, Rente Grundsicherung Kindergeld darf nicht gepfändet werden, denk nur an die 7 Tage!

    Quelle(n): Selbst Betroffene
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bank ist berechtigt ihre Kontoführungsgebühren abzubuchen.

    Du musst für die nötige Deckung sorgen.

    Den Stadtwerken würde ich den nächstmöglichen Betrag überweisen.

    Wenn es bei dir so eng ist würde ich dir raten eine Privatinsolvenz anzumelden. Dann wird der Pfändungsfreibetrag vom Treuhänder festgelegt und der kann bei cca. 990,00€ liegen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab zum Anwalt. Vorher Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen.

    Außerdem gibt es hier keine sicheren Antworten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Arbeitseinkommen trifft folgende Freigrenze zu:

    Die in der tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen enthaltenen Beträge finden ihre Grundlage in § 850 c der Zivilprozessordnung (ZPO).

    Diese Regelung legt zunächst in ihrem Absatz 1 je nach dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, einen unpfändbaren Grundbetrag fest; dieser beträgt ab 1. Juli 2005 Euro 985,15 monatlich. Gemäß § 850 c Absatz 2 ZPO erhöht sich der unpfändbare Betrag, wenn der Schuldner/die

    Schuldnerin gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat; je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, um so höher ist der pfändungsfreie Betrag.

    Mit dieser Regelung soll sichergestellt sein, dass dem Schuldner/der Schuldnerin im Falle einer Pfändung seines/ihres Arbeitseinkommens jedenfalls

    der Betrag verbleibt, der zur Sicherung seines/ihres Existenzminimums erforderlich ist.

    Die Pfändungsfreigrenze wird auf Antrag des Schuldners erhöht, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann ( § 850f ZPO)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja die Bank darf es so machen da die ja den Pfändungsbeschluss von den Gläubiger erhalten haben

    Sobald der Gläubiger die gesamte Summe erhalten hat wird dein Konto wieder freigeschaltet

    Und die Konto gebühren dürfen sie natürlich auch von deinen Konto abbuchen

    Ja die waren rechtlich in Ordnung denn der Gläubiger will ja auch sein Geld haben

    Nur wenn jemand Hartz4 bekommt darf die Bank dieses Geld nicht antasten

    Die Bank muss diese Fristen leider einhalten

    Am besten du rufst bei dem Gläubiger an u. vereinbarst eine Ratenzahlung denn vielleicht lässt er sich ja darauf ein.

    Sobald das Geld auf dein Konto ist muss es die Bank an deinen Gläubiger weiter geben

    http://www.schuldenabc.de/kontopfaendung-33.html

    Wer schreibt denn von einen Schuldnerberater?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_%...

    http://www.justizforum.nrw.de/archive/index.php/t-...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kontoführungsgebühren darf die Bank einbehalten und nur weil du nicht genügend Geld auf dem Konto hast wir sie nicht auf ihre Gebühren verzichten. Entweder du wechselst die Bank oder arangierst dich mit ihr.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ich würde mal ganz schnell zur ÖRA eilen und dir Informationen zu holen!

    Die stellen dir auch einen Anwalt zur Verfügung,der dich über Deine und deren Rechte aufklärt.

    Oder bist Du vielleicht Rechtsschutzversichert?Da gehts auch.

    Wichtig ist,schnell handeln,ok?

    Viel Glück für dich*

    Lieben Gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Alle Einzugsermächtigungen, die du bisher erteilt hast, musst du zurückziehen, sprich: Wenn dir der Vermieter bisher die Miete vom Konto abziehen durfte, geht das jetzt nimmer, oder in deinem Fall die Stadtwerke: Die musst du jetzt anrufen und ihnen sagen, dass du den Strom (oder was auch immer) jetzt bar überweisen wirst.

    Eine BAR- Überweisung kostet 6€ extra.

    Denn bei Kontopfändung kann ja niemand mehr von deinem Konto etwas "einziehen", sprich: abbuchen.

    Die Kontoführungsgebühr könnte jetzt allerdings ein bisschen höher als bisher ausfallen, da du ja quasi jetzt nicht mehr als "vollwertiger" Bankkunde giltst, sondern nur noch dein Konto, auf das das Geld kommt, bei denen hast.

    Und das heisst ab jetzt: Du musst deinen jetztigen zuständigen Berater der Bank in regelmäßigen Abständen anrufen und dich nach deinem Kontostand erkundigen. Dieser schaut dann nach und gibt dein Geld dann frei, das du dann BAR von deiner nächstliegenden Bank aubezahlt bekommst.

    Eine Art Freibetrag bekommst du nur, wenn du die Riester Rente abgeschlossen hast, sprich: Du kannst den Vertrag weiterlaufen lassen, brauchst aber nichts einbezahlen.

    Aber eines musst du ganz gut beachten: Falls dein Konto zu unrecht gepfändet wurde und du nicht bereit bist, die Schulden auszugleichen, dann musst du diese 7 Tage Pflicht einhalten, sprich: Ab Geldeingang hast du 7 Tage Zeit, dein ganzes Geld vom Konto abzuheben, so dass derjenige das Geld nicht für sich in Anspruch nehmen kann.

    Denn überschreitest du die 7 Tage, ist dein Geld beim Gläubiger (oder Schuldner oder wie man dazu sagt) und du kannst nix mehr dagegen machen.

    Oder du vereinbarst eine Ratenzahlung mit demjenigen, dem du Geld schuldest (wenn es nicht schon zu spät ist). Aber da ja dein Konto schon gepfändet ist, ist es glaube ich schon zu spät. Aber ein Versuch ist es trotzdem noch wert.

    Vielleicht lassen die dann dein Konto wieder FREI, und das Leben geht ganz normal weiter.

    Ich wünsch dir viel Glück.

    @Angel: Ich bin auch Hartz 4 Empfängerin. Glaubst du, die schauen darauf? Ich hab dem Gläubiger sogar eine Kopie meines Bescheides zukommen lassen. Mein Konto wurde trotzdem gepfändet, und das zu Unrecht, kann aber als "kleines Menschlein" nix dagegen unternehmen. Leider. Ausser die "alles runter vom Konto- Methode".

    MfG

    Gina M.

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